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Presseerklärung: Bringt  Aysu zurück!

18-jährige mit Ausbildungsplatzzusage abgeschoben

Flüchtlingsrat: Keine Abschiebungen aus der Jugendhilfe!

Am Donnerstag vergangener Woche wurde die 18-jährige Aysu M., die in Linden bei Gießen in einer Jugendhilfeeinrichtung lebte, auf der Ausländerbehörde bei einem Termin zur Duldungsverlängerung festgenommen und nach Aserbaidschan abgeschoben.

Der Hessische Flüchtlingsrat ist entsetzt über die Umstände der Abschiebung: „Jugendhilfeeinrichtungen sollten Schutzräume und damit für Abschiebungen absolut tabu sein“, erklärte Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des Flüchtlingsrates. „Es ist doch absurd – da wird auf der einen Seite viele wertvolle pädagogische Arbeit geleistet, um junge Menschen auf dem Weg zum Erwachsenwerden zu begleiten, und dann wird dies durch eine Abschiebung mit einem Streich zunichtegemacht. Und das betrifft ja nicht nur die abgeschobene Person selbst, sondern auch alle anderen Jugendlichen, die da in der Einrichtung leben und die von so einem Vorfall nachhaltig traumatisiert werden.“

Aysu M. kam ursprünglich aus Aserbaidschan, hatte aber mit ihrer Familie vor dem Kriegsausbruch in der Ukraine gelebt und war im Frühjahr 2022 mit der Familie vor dem Krieg nach Deutschland geflüchtet. Ihr Vater, der sie in der Vergangenheit auch misshandelt hatte, wurde relativ bald aufgrund von Straftaten nach Aserbaidschan abgeschoben. Wenige Zeit später verschwand die Mutter spurlos aus der Flüchtlingsunterkunft, wo sie mit ihrer Tochter lebte, und ließ diese allein zurück, woraufhin sie in Obhut des Jugendamtes genommen wurde. Allen Schicksalsschlägen zum Trotz integrierte sie sich nach Angaben der Jugendhilfeeinrichtung auf beeindruckende Weise, lernte schnell Deutsch, machte ihren Abschluss und wollte gerade ihre Ausbildung zur Pflegefachkraft beginnen, als sie überraschend abgeschoben wurde.

Da wird händeringend versucht, in der ganzen Welt Pflegekräfte anzuwerben, und gleichzeitig wird eine junge Frau, die schon in Deutschland lebt, die die Sprache kann, hochmotiviert ist und in die diese Gesellschaft auch schon erhebliche Ressourcen investiert hat, trotz eines Ausbildungsplatzes in der Pflege von jetzt auf gleich abgeschoben. Das ist doch rational nicht mehr zu verstehen“, beklagte Scherenberg den Vorgang.

Eigentlich schützt eine begonnene Ausbildung vor einer Abschiebung, allerdings gibt es davon Ausnahmen: Wenn die Zentrale Ausländerbehörde schon mit „aufenthaltsbeendenden Maßnahmen“ begonnen hat, was mitunter mehrere Monate vor der Abschiebung der Fall sein kann, gilt diese Schutzwirkung nicht mehr. So auch im vorliegenden Fall: Zwar wurde die Zentrale Ausländerbehörde von der Jugendhilfeeinrichtung bereit im Juni darüber informiert, dass Aysu M. einen Ausbildungsplatz in einer Pflegeeinrichtung gefunden hatte und ab Ende August ihre Ausbildung zur Pflegefachkraft beginnen wollte. Doch statt die Arbeitserlaubnis zur Aufnahme der Ausbildung zu erteilen, entschied man sich anscheinend dafür, Aysu lieber abzuschieben.

Hier hätte man durchaus den Ermessensspielraum gehabt und unserer Meinung nach auch zwingend nutzen müssen, die Ausbildung zu erlauben und die Abschiebung zu stornieren“, ordnete Scherenberg die Rechtslage ein. Auch widerspricht dieses Vorgehen der im Koalitionsvertrag der Hessischen Landesregierung festgehaltenen Absichtserklärung, man wolle „bei Personen, die über einen Ausbildungsvertrag verfügen, für die Zeit der Ausbildung und die anschließende Beschäftigung eine großzügige Ermessensausübung anstreben.“

Nach der Abschiebung ist Aysu jetzt in Aserbaidschan, einem Land, aus dem sie mit ihrer Familie schon vor Jahren in die Ukraine ausgewandert war, völlig auf sich allein gestellt. Freund:innen, Unterstützer:innen und die Jugendhilfeeinrichtung versuchen, sie dort nach Kräften zu unterstützen, sind sich aber darin einig, dass die einzige realistische Option lauten kann: bringt Aysu zurück!

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