HESSISCHER FLÜCHTLINGSRAT
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Flüchtlingsrat will neue Altfallregelung

 
 

46 000 Menschen sind nur geduldet

Hessischer Flüchtlingsrat fordert neue Altfallregelung / Nach fünf Jahren Bleiberecht erteilen

MARBURG. Eine neue Altfallregelung für schon längere Zeit in Hessen lebende geduldete Flüchtlinge hat der hessische Flüchtlingsrat anlässlich des Tags des Flüchtlings am heutigen Freitag, 4. Oktober, gefordert. Seit der letzten Altfallregelung vom November 1999 gebe es mittlerweile wieder eine beträchtliche Anzahl von in Deutschland geduldeten Ausländern, die lange Jahre hier leben und sich integriert haben, erklärte der Flüchtlingsrat am Mittwoch in Marburg Nach Angaben des Flüchtlingsrates gibt es in Hessen fast 46 000 langjährig Geduldete, für ganz Deutschland betrage die Zahl 337 000.

Im Einzelnen seien das in Hessen 1000 Personen, die seit mehr als zwölf Jahren hier geduldet sind, weitere 6700 werden seit neun Jahren, 8800 seit sieben Jahren, 13 000 seit vier und 16 500 seit zweieinhalb Jahren geduldet. Mit dem Ende des alten Ausländergesetzes und dem neuen, am 1. Januar 2003 in Kraft tretenden Zuwanderungsgesetz sollte eine Schlussstrichregelung erfolgen, heißt es in der Erklärung.

Viele Flüchtlinge lebten in der ständigen Sorge, in ihr Herkunftsland zurückgebracht zu werden. Ein großer Teil von ihnen habe außerdem die lange Aufenthaltsdauer nicht selbst zu verantworten, sondern sie seien Opfer langer Asylverfahren oder anhaltend unsicherer Verhältnisse in ihrer Heimat, sagte Flüchtlingsratssprecher Konrad Rüssel.

Eine Bleiberecht in Form einer Aufenthaltserlaubnis sollten Alleinstehende spätestens nach fünf Jahren, Familien, chronisch Kranke und Behinderte spätestens nach drei Jahren und allein stehende Minderjährige nach zwei Jahren erhalten. Zudem sollte das Recht zu arbeiten uneingeschränkt gewährt und der Zugang zu Arbeits-, Sprach- und Ausbildungsförderung ermöglicht werden. epd

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Dokument erstellt am 04.10.2002 um 00:01:15 Uhr



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