|
46 000 Menschen sind nur geduldet
Hessischer Flüchtlingsrat fordert neue
Altfallregelung / Nach fünf Jahren Bleiberecht erteilen
MARBURG. Eine neue Altfallregelung für schon längere
Zeit in Hessen lebende geduldete Flüchtlinge hat der hessische
Flüchtlingsrat anlässlich des Tags des Flüchtlings
am heutigen Freitag, 4. Oktober, gefordert. Seit der letzten Altfallregelung
vom November 1999 gebe es mittlerweile wieder eine beträchtliche
Anzahl von in Deutschland geduldeten Ausländern, die lange
Jahre hier leben und sich integriert haben, erklärte der Flüchtlingsrat
am Mittwoch in Marburg Nach Angaben des Flüchtlingsrates gibt
es in Hessen fast 46 000 langjährig Geduldete, für ganz
Deutschland betrage die Zahl 337 000.
Im Einzelnen seien das in Hessen 1000 Personen, die seit mehr als
zwölf Jahren hier geduldet sind, weitere 6700 werden seit neun
Jahren, 8800 seit sieben Jahren, 13 000 seit vier und 16 500 seit
zweieinhalb Jahren geduldet. Mit dem Ende des alten Ausländergesetzes
und dem neuen, am 1. Januar 2003 in Kraft tretenden Zuwanderungsgesetz
sollte eine Schlussstrichregelung erfolgen, heißt es in der
Erklärung.
Viele Flüchtlinge lebten in der ständigen Sorge, in ihr
Herkunftsland zurückgebracht zu werden. Ein großer Teil
von ihnen habe außerdem die lange Aufenthaltsdauer nicht selbst
zu verantworten, sondern sie seien Opfer langer Asylverfahren oder
anhaltend unsicherer Verhältnisse in ihrer Heimat, sagte Flüchtlingsratssprecher
Konrad Rüssel.
Eine Bleiberecht in Form einer Aufenthaltserlaubnis sollten Alleinstehende
spätestens nach fünf Jahren, Familien, chronisch Kranke
und Behinderte spätestens nach drei Jahren und allein stehende
Minderjährige nach zwei Jahren erhalten. Zudem sollte das Recht
zu arbeiten uneingeschränkt gewährt und der Zugang zu
Arbeits-, Sprach- und Ausbildungsförderung ermöglicht
werden. epd
[ document info ]
Copyright © Frankfurter Rundschau 2002
Dokument erstellt am 04.10.2002 um 00:01:15 Uhr
|