Syrer nach Sturz vom Balkon verletzt
ROTENBURG/FULDA. Ein 42-jähriger Syrer hat sich am Dienstagmorgen
um sieben Uhr vom Balkon seines Wohnhauses in Rotenburg (Kreis Hersfeld-Rotenburg)
gestürzt und schwer verletzt. Der Mann sollte am selben Tag
abgeschoben werden. Nach Polizeiangaben lebt der Mann mit seiner
36-jährigen Ehefrau und fünf Kindern zwischen acht und
17 Jahren seit 1986 in Deutschland. Sein seit dieser Zeit laufender
Asylantrag war unlängst in letzter Instanz abgelehnt worden.
Die Familie hatte zunächst bis zum 1. Juli um Aufschub gebeten,
bis die beiden ältesten Kinder ihre Schulausbildung beendet
hatten. Anschließend hatten sie mehrere Ausreiseaufforderungen
ignoriert. Am Dienstagmorgen sollte die Familie zum Flughafen Frankfurt
gebracht und von dort ausgeflogen werden. Als die Beamten dem Familienvater
den Ausweisungsbeschluss übergeben wollten, sprang dieser unvermittelt
vom Balkon im zweiten Stock und erlitt dabei schwere Verletzungen.
Der Mann wurde mit dem Rettungshubschrauber ins Klinikum nach Kassel
geflogen.
Nach Polizeiangaben ist der Mann außer Lebensgefahr und muss
auch keine Folgeschäden befürchten. Die Ausländerbehörde
Bad Hersfeld hat die Abschiebeverfügung vorerst ausgesetzt.
jba/ci
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Dokument erstellt am 25.09.2002 um 00:23:52 Uhr
Erscheinungsdatum 25.09.2002
Abgelehnter Asylbewerber sprang vom Balkon
Rotenburg (hna) - Um der Abschiebung zu entgehen, ist ein 42-jähriger
Syrer am Dienstag Morgen in Rotenburg vom Balkon im zweiten Stock
eines Mehrfamilienhauses gesprungen. Er verletzte sich so schwer,
dass er mit dem Rettungshubschrauber in eine Kasseler Klinik geflogen
wurde, teilt die Polizei mit.
Der Familievater lebt mit seiner 36-jährigen Frau und fünf
Kindern im Alter zwischen acht und 17 Jahren seit 1986 in Deutschland.
Sein Asylantrag sei in letzter Instanz abgelehnt worden.
Nachdem die Familie mehrere Termine zur freiwilligen Ausreise hatte
verstreichen lassen, klingelten Polizeibeamte am Dienstag um 7 Uhr
bei der Familie und übergaben den Abschiebebescheid. Die Familie
sollte vom Frankfurter Flughafen aus abgeschoben werden.
HNA ROTENBURG:
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Abschiebung
Flüchtlingsrat für Härtefallregelung
MARBURG. Nach dem Verzweiflungssprung eines Syrers vom Balkon
seiner Wohnung in Rotenburg (Kreis Hersfeld-Rotenburg) hat der Hessische
Flüchtlingsrat die umgehende Einrichtung einer Härtefallkommission
in Hessen gefordert. Eine solche Kommission, wie sie im Zuwanderungsgesetz
als Möglichkeit der Länder vorgesehen ist, hätte
im Fall der seit 16 Jahren in Deutschland lebenden syrischen Familie
feststellen können, dass eine Ausweisung insbesondere für
die Kinder eine unzumutbare Härte darstellt, erklärte
Geschäftsführerin Christa Künzel am Donnerstag in
Marburg.
Am Dienstagmorgen hatte sich der 42-jähriger Familienvater
vom Balkon gestürzt und schwer verletzt. Er und seine 36-jährige
Ehefrau sowie die fünf gemeinsamen Kinder im Alter von acht
bis 17 Jahren sollten am selben Tag abgeschoben werden. Der Sprung
erfolgte, als Beamten der Ausländerbehörde Bad Hersfeld
dem Familienvater den
Ausweisungsbeschluss übergeben wollten. Nach Polizeiangaben
ist der Mann außer Lebensgefahr. Die Ausländerbehörde
Bad Hersfeld hat die Abschiebeverfügung vorerst ausgesetzt.
Das Schicksal der syrischen Familie sei leider kein Einzelfall,
so der Flüchtlingsrat, der ein Bleiberecht für langjährig
hier lebende Menschen fordert. Immer wieder würden Menschen,
die seit Jahren in Deutschland leben und integriert sind, und Kinder,
die hier geboren und die deutsche Sprache zum Teil besser sprechen
können als die Sprache des Herkunftslandes der Eltern, "ohne
Wenn und Aber" aus ihrem Umfeld gerissen und zurückgeschickt.
Es sei beschämend, dass es für die Behörden keine
andere Möglichkeit gebe als die der Abschiebung, die auf zutiefst
inhumane Weise die Menschen immer wieder in Verzweiflung stürze.
epd
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Dokument erstellt am 27.09.2002 um 00:01:55 Uhr
Erscheinungsdatum 27.09.2002
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Nach Balkonsprung: Syrer bleiben vorerst
Ausländerbehörde stoppte Abschiebung der Familie
Rotenburg. Die Familie des 42-jährigen Syrers, der am Dienstag
vom Balkon seiner Wohnung gesprungen ist, wird vorerst nicht abgeschoben.
Solange man keine Informationen über den Gesundheitszustand
des Mannes und die Umstände seiner Tat habe, werde man "keine
Maßnahmen ergreifen", hieß es gestern bei der
Ausländerbehörde des Landkreises.
Der Vater von fünf Kinder war am Dienstagmorgen aus dem zweiten
Stock eines Mehrfamilienhauses in Rotenburg gesprungen, als ihm
Polizeibeamte den Abschiebebescheid überbrachten. Die Familie
lebt
seit 16 Jahren in Deutschland, drei der fünf Kinder sind hier
geboren. Der Syrer liegt jetzt schwer verletzt in einer Kasseler
Klinik.
Reagiert hat zwischenzeitlich auf die Verzweiflungstat des Syrers
der Hessische Flüchtlingsrat. "Beschämend und schockierend"
findet es Geschäftsführerin Christa Künzel aus Marburg,
dass immer wieder Menschen, die seit Jahren in Deutschland leben
und integriert sind, dass Kinder, die hier geboren und aufgewachsen
sind und die deutsche Sprache zum Teil besser sprechen können,
als die Sprache des Herkunftslandes ihrer Eltern, aus ihrem Umfeld
gerissen und in ihre Heimatländer zurückgeschickt werden
sollen.
"Es ist kaum zu glauben, dass es für die Behörden
keine andere Möglichkeit gibt, als die Abschiebung, die auf
zutiefst inhumane Weise die Menschen immer wieder in die Verzweiflung
stürzt", meint Künzel.
Der Hessische Flüchtlingsrat wiederholt deshalb seine Forderungen,
dass langjährig hier lebenden Menschen ein Bleiberecht eingeräumt
und dass die im Zuwanderungsgesetz vorgesehene Möglichkeit
der Länder, eine Härtefallkommission einzurichten, in
Hessen umgehend umgesetzt wird.
Bereits im Mai vergangenen Jahres sollten die heute 36 Jahre alte
Mutter und die damals 15 und 16 Jahre alten Söhne, die in Syrien
geboren sind, abgeschoben werden. Damals hatten Lehrer und
Schüler dagegen protestiert und innerhalb von zwei Tagen 700
Unterschriften gegen die Abschiebung gesammelt.
Damals hätten sich die Behörden und die Familie darauf
geeinigt, dass die abgelehnten Asylbewerber nach der Schulausbildung
der zwei ältesten Söhne freiwillig aus Deutschland ausreisen,
erklärt Heiner
Paris, Pressesprecher des Landkreises. "Das wäre am 1.
Juli dieses Jahres gewesen."
Der parteilose Kreistagsabgeordnete Hans-Jürgen Schülbe
hat den hessischen Innenminister in einem Brief gebeten, die Abschiebung
der Familie vorläufig auszusetzen. (EMR/zac)
Hersfelder Zeitung vom 27.90.02
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Familie darf vorerst bleiben
VON INGO HAPPEL-EMRICH
Rotenburg (hna) - Die Familie des 42-jährigen Syrers, der
am Dienstag vom Balkon seiner Wohnung gesprungen ist, wird vorerst
nicht abgeschoben. Solange man keine Informationen über den
Gesundheitszustand des Mannes und die Umstände seiner Tat habe,
werde man "keine Maßnahmen ergreifen", hieß
es am Donnerstag bei der Ausländerbehörde des Landkreises.
Der Vater von fünf Kinder ist am Dienstagmorgen aus dem zweiten
Stock eines Mehrfamilienhauses in Rotenburg gesprungen, als ihm
Polizeibeamte den Abschiebebescheid überbrachten. Die Familie
lebt seit 16 Jahren in Deutschland, drei der fünf Kinder sind
hier geboren. Der Syrer liegt jetzt schwer verletzt in einer Kasseler
Klinik.
Bereits im Mai 2001 sollten die heute 36 Jahre alte Mutter und
die damals 15 und 16 Jahre alten Söhne, die in Syrien geboren
sind, abgeschoben werden. Damals hatten Lehrer und Schüler
dagegen protestiert und innerhalb von zwei Tagen 700 Unterschriften
gegen die Abschiebung gesammelt.
Damals hätten sich die Behörden und die Familie darauf
geeinigt, dass die abgelehnten Asylbewerber nach der Schulausbildung
der zwei ältesten Söhne freiwillig aus Deutschland ausreisen,
erklärt Heiner Paris, Pressesprecher des Landkreises: "Das
wäre am 1. Juli dieses Jahres gewesen."
Dass die Familie nach so langer Zeit in Deutschland abgeschoben
werden soll, sei nicht die Schuld der Behörden. Paris: "Wir
müssen uns an die gesetzlichen Vorgaben halten." Die Familie
habe alle Möglichkeiten ausgenutzt, die Ausreise hinauszuzögern,
habe das Versprechen, freiwillig Deutschland zu verlassen, nicht
eingelöst.
Unterdessen fordert der Hessische Flüchtlingsrat die Gründung
einer
Härtefallkommission in Hessen. Diese im Zuwanderungsgesetz
als
Möglichkeit der Länder vorgesehen Institution hätte
feststellen können, dass die Ausweisung der syrischen Familie
vor allem für die Kinder eine unzumutbare Härte sei, heißt
es in einer Pressemitteilung
HNA vom 27.09.02, REGION NORDHESSEN
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