HESSISCHER FLÜCHTLINGSRAT
Mitglied in der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL
Geschäftstelle: Leipziger Straße 17 - 60487 Frankfurt a.M.
Telefon: 069 / 976 987 10 - Fax: 069 / 976 987 11 - email: hfr@fr-hessen.de

 

Abschiebung

 
 

Syrer nach Sturz vom Balkon verletzt

ROTENBURG/FULDA. Ein 42-jähriger Syrer hat sich am Dienstagmorgen um sieben Uhr vom Balkon seines Wohnhauses in Rotenburg (Kreis Hersfeld-Rotenburg) gestürzt und schwer verletzt. Der Mann sollte am selben Tag abgeschoben werden. Nach Polizeiangaben lebt der Mann mit seiner 36-jährigen Ehefrau und fünf Kindern zwischen acht und 17 Jahren seit 1986 in Deutschland. Sein seit dieser Zeit laufender Asylantrag war unlängst in letzter Instanz abgelehnt worden.

Die Familie hatte zunächst bis zum 1. Juli um Aufschub gebeten, bis die beiden ältesten Kinder ihre Schulausbildung beendet hatten. Anschließend hatten sie mehrere Ausreiseaufforderungen ignoriert. Am Dienstagmorgen sollte die Familie zum Flughafen Frankfurt gebracht und von dort ausgeflogen werden. Als die Beamten dem Familienvater den Ausweisungsbeschluss übergeben wollten, sprang dieser unvermittelt vom Balkon im zweiten Stock und erlitt dabei schwere Verletzungen. Der Mann wurde mit dem Rettungshubschrauber ins Klinikum nach Kassel geflogen.

Nach Polizeiangaben ist der Mann außer Lebensgefahr und muss auch keine Folgeschäden befürchten. Die Ausländerbehörde Bad Hersfeld hat die Abschiebeverfügung vorerst ausgesetzt. jba/ci

[ document info ]
Copyright © Frankfurter Rundschau 2002
Dokument erstellt am 25.09.2002 um 00:23:52 Uhr
Erscheinungsdatum 25.09.2002


Abgelehnter Asylbewerber sprang vom Balkon

Rotenburg (hna) - Um der Abschiebung zu entgehen, ist ein 42-jähriger
Syrer am Dienstag Morgen in Rotenburg vom Balkon im zweiten Stock
eines Mehrfamilienhauses gesprungen. Er verletzte sich so schwer, dass er mit dem Rettungshubschrauber in eine Kasseler Klinik geflogen wurde, teilt die Polizei mit.

Der Familievater lebt mit seiner 36-jährigen Frau und fünf Kindern im Alter zwischen acht und 17 Jahren seit 1986 in Deutschland. Sein Asylantrag sei in letzter Instanz abgelehnt worden.

Nachdem die Familie mehrere Termine zur freiwilligen Ausreise hatte
verstreichen lassen, klingelten Polizeibeamte am Dienstag um 7 Uhr bei der Familie und übergaben den Abschiebebescheid. Die Familie sollte vom Frankfurter Flughafen aus abgeschoben werden.

HNA ROTENBURG:
(c) by HNA / dpa - alle Rechte vorbehalten.


Abschiebung
Flüchtlingsrat für Härtefallregelung

MARBURG. Nach dem Verzweiflungssprung eines Syrers vom Balkon seiner Wohnung in Rotenburg (Kreis Hersfeld-Rotenburg) hat der Hessische Flüchtlingsrat die umgehende Einrichtung einer Härtefallkommission in Hessen gefordert. Eine solche Kommission, wie sie im Zuwanderungsgesetz als Möglichkeit der Länder vorgesehen ist, hätte im Fall der seit 16 Jahren in Deutschland lebenden syrischen Familie feststellen können, dass eine Ausweisung insbesondere für die Kinder eine unzumutbare Härte darstellt, erklärte Geschäftsführerin Christa Künzel am Donnerstag in Marburg.

Am Dienstagmorgen hatte sich der 42-jähriger Familienvater vom Balkon gestürzt und schwer verletzt. Er und seine 36-jährige Ehefrau sowie die fünf gemeinsamen Kinder im Alter von acht bis 17 Jahren sollten am selben Tag abgeschoben werden. Der Sprung erfolgte, als Beamten der Ausländerbehörde Bad Hersfeld dem Familienvater den
Ausweisungsbeschluss übergeben wollten. Nach Polizeiangaben ist der Mann außer Lebensgefahr. Die Ausländerbehörde Bad Hersfeld hat die Abschiebeverfügung vorerst ausgesetzt.

Das Schicksal der syrischen Familie sei leider kein Einzelfall, so der Flüchtlingsrat, der ein Bleiberecht für langjährig hier lebende Menschen fordert. Immer wieder würden Menschen, die seit Jahren in Deutschland leben und integriert sind, und Kinder, die hier geboren und die deutsche Sprache zum Teil besser sprechen können als die Sprache des Herkunftslandes der Eltern, "ohne Wenn und Aber" aus ihrem Umfeld gerissen und zurückgeschickt. Es sei beschämend, dass es für die Behörden keine andere Möglichkeit gebe als die der Abschiebung, die auf zutiefst inhumane Weise die Menschen immer wieder in Verzweiflung stürze. epd

[ document info ]
Copyright © Frankfurter Rundschau 2002
Dokument erstellt am 27.09.2002 um 00:01:55 Uhr
Erscheinungsdatum 27.09.2002


nach oben

Nach Balkonsprung: Syrer bleiben vorerst
Ausländerbehörde stoppte Abschiebung der Familie

Rotenburg. Die Familie des 42-jährigen Syrers, der am Dienstag vom Balkon seiner Wohnung gesprungen ist, wird vorerst nicht abgeschoben. Solange man keine Informationen über den Gesundheitszustand des Mannes und die Umstände seiner Tat habe, werde man "keine Maßnahmen ergreifen", hieß es gestern bei der
Ausländerbehörde des Landkreises.

Der Vater von fünf Kinder war am Dienstagmorgen aus dem zweiten Stock eines Mehrfamilienhauses in Rotenburg gesprungen, als ihm Polizeibeamte den Abschiebebescheid überbrachten. Die Familie lebt
seit 16 Jahren in Deutschland, drei der fünf Kinder sind hier geboren. Der Syrer liegt jetzt schwer verletzt in einer Kasseler Klinik.

Reagiert hat zwischenzeitlich auf die Verzweiflungstat des Syrers der Hessische Flüchtlingsrat. "Beschämend und schockierend"
findet es Geschäftsführerin Christa Künzel aus Marburg, dass immer wieder Menschen, die seit Jahren in Deutschland leben und integriert sind, dass Kinder, die hier geboren und aufgewachsen sind und die deutsche Sprache zum Teil besser sprechen können, als die Sprache des Herkunftslandes ihrer Eltern, aus ihrem Umfeld gerissen und in ihre Heimatländer zurückgeschickt werden sollen.

"Es ist kaum zu glauben, dass es für die Behörden keine andere Möglichkeit gibt, als die Abschiebung, die auf zutiefst inhumane Weise die Menschen immer wieder in die Verzweiflung stürzt", meint Künzel.
Der Hessische Flüchtlingsrat wiederholt deshalb seine Forderungen, dass langjährig hier lebenden Menschen ein Bleiberecht eingeräumt und dass die im Zuwanderungsgesetz vorgesehene Möglichkeit der Länder, eine Härtefallkommission einzurichten, in Hessen umgehend umgesetzt wird.

Bereits im Mai vergangenen Jahres sollten die heute 36 Jahre alte Mutter und die damals 15 und 16 Jahre alten Söhne, die in Syrien geboren sind, abgeschoben werden. Damals hatten Lehrer und
Schüler dagegen protestiert und innerhalb von zwei Tagen 700 Unterschriften gegen die Abschiebung gesammelt.

Damals hätten sich die Behörden und die Familie darauf geeinigt, dass die abgelehnten Asylbewerber nach der Schulausbildung der zwei ältesten Söhne freiwillig aus Deutschland ausreisen, erklärt Heiner
Paris, Pressesprecher des Landkreises. "Das wäre am 1. Juli dieses Jahres gewesen."

Der parteilose Kreistagsabgeordnete Hans-Jürgen Schülbe hat den hessischen Innenminister in einem Brief gebeten, die Abschiebung der Familie vorläufig auszusetzen. (EMR/zac)

Hersfelder Zeitung vom 27.90.02


nach oben

Familie darf vorerst bleiben

VON INGO HAPPEL-EMRICH

Rotenburg (hna) - Die Familie des 42-jährigen Syrers, der am Dienstag vom Balkon seiner Wohnung gesprungen ist, wird vorerst nicht abgeschoben. Solange man keine Informationen über den Gesundheitszustand des Mannes und die Umstände seiner Tat habe, werde man "keine Maßnahmen ergreifen", hieß es am Donnerstag bei der Ausländerbehörde des Landkreises.

Der Vater von fünf Kinder ist am Dienstagmorgen aus dem zweiten Stock eines Mehrfamilienhauses in Rotenburg gesprungen, als ihm Polizeibeamte den Abschiebebescheid überbrachten. Die Familie lebt seit 16 Jahren in Deutschland, drei der fünf Kinder sind hier geboren. Der Syrer liegt jetzt schwer verletzt in einer Kasseler Klinik.

Bereits im Mai 2001 sollten die heute 36 Jahre alte Mutter und die damals 15 und 16 Jahre alten Söhne, die in Syrien geboren sind, abgeschoben werden. Damals hatten Lehrer und Schüler dagegen protestiert und innerhalb von zwei Tagen 700 Unterschriften gegen die Abschiebung gesammelt.

Damals hätten sich die Behörden und die Familie darauf geeinigt, dass die abgelehnten Asylbewerber nach der Schulausbildung der zwei ältesten Söhne freiwillig aus Deutschland ausreisen, erklärt Heiner Paris, Pressesprecher des Landkreises: "Das wäre am 1. Juli dieses Jahres gewesen."

Dass die Familie nach so langer Zeit in Deutschland abgeschoben werden soll, sei nicht die Schuld der Behörden. Paris: "Wir müssen uns an die gesetzlichen Vorgaben halten." Die Familie habe alle Möglichkeiten ausgenutzt, die Ausreise hinauszuzögern, habe das Versprechen, freiwillig Deutschland zu verlassen, nicht eingelöst.

Unterdessen fordert der Hessische Flüchtlingsrat die Gründung einer
Härtefallkommission in Hessen. Diese im Zuwanderungsgesetz als
Möglichkeit der Länder vorgesehen Institution hätte feststellen können, dass die Ausweisung der syrischen Familie vor allem für die Kinder eine unzumutbare Härte sei, heißt es in einer Pressemitteilung

HNA vom 27.09.02, REGION NORDHESSEN


Weiterführende Links:

Pressemitteilung des hfr hierzu mit Forderung nach Härtefallregelung
(25.09.02)

 

nach oben