HESSISCHER FLÜCHTLINGSRAT
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Härtefallkommissinon

 
  Wir werden uns darauf einstellen müssen , dass jetzt, in den nächsten Jahren und Jahrzehnten immer wieder Fälle zu regeln sind, in denen Humanität und Sozialstaatsgebot in einem harten Spannungsfeld mit den formalen Geboten des neuen Aufenthaltsgesetzes stehen. Um in derartigen Konfliktsituationen eine ausgleichende und vermittelnde Institution zu haben, wurde im letzten Moment entsprechende Regelungen in das neu geschaffene Aufenthaltsgesetz (AufenthG-E) aufgenommen.

Bereits 1996/97 hat sich der hfr für eine Härtefallkommission eingesetzt, wir scheiterten damals am Widerstand des SPD-geführten Innenministeriums: "Eine Härtefallkommission kann den zuständigen Ausländerbehörden lediglich unverbindliche Empfehlungen geben. Da das geltende Ausländerrecht jedoch so konzipiert ist, dass in den allermeisten Fällen- insbesondere bei der Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber- keinerlei Spielraum mehr verbleibt, auch in besonders gelagerten Fällen ein weiteres Bleiberecht auszusprechen, werden die Behörden einer positiven Kommissionsempfehlung oftmals nicht entsprechen können. Die Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz läßt sich eben nicht durch eine Einschaltung gesetzlich nicht legitimierter Gremien aus der Welt schaffen".
(Mathias Graf 11.3.97 Hessisches Innenministerium)

Mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes wird durch Landesverordnung ein gesetzlich legitimiertes Gremium zu bestimmen sein, das einer Härtefallkommission entspricht und eine "Rechtfertigung" für einen weiteren Verbleib aus humanitären oder persönlichen Gründen aussprechen kann: (§ 25 Absatz 4a AufenthG-E) Abweichend von den in diesem Gesetz festgelegten Erteilungs- und Verlängerungsvorausetzungen für einen Aufenthaltstitel kann einem Ausländer auf Ersuchen einer von der Landesregierung durch Rechtsverordnung bestimmten Stelle (§ 98 Absatz 4 AufenthG-E, Einfügung und Hervorhebung durch den Verf.) eine Aufenthaltserlaubnis erteilt oder verlängert werden, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen

Forderungen

  • Ihre Mitglieder sollen sich gleichwertig aus Vertretern von Flüchtlings- u. Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden ,der Kirchen, sowie Vertretern der mit Ausländer- und Asylfragen befaßten Landesministerien zusammensetzen
  • Aussetzung der Abschiebung bis zur Entscheidung, unter Fortzahlung der bisherigen Sozialleistungen
  • Rechtliche Ermessensspielräume zu Gunsten der Flüchtlinge ausschöpfen
  • Grad der Integration als Kriterium anerkennen
  • Familiäre Bindungen und gesundheitliche Probleme berücksichtigen
  • Angemessene Lösung für Fälle, in denen langfristig Duldungen erteilt wurden
  • Verbindlichkeit der Entscheidung: bei positiver Entscheidung, entsprechende Umsetzung durch die zuständige Ausländerbehörde, bei negativer Entscheidung, angemessene Zeit zur freiwilligen Rückkehr gewähren
  • Generelle Empfehlungen von grundsätzlicher Bedeutung an die politisch Verantwortlichen herantragen

G.H.

Weiterführende Links:

Hessischer Flüchtlingsrat fordert Härtefallkommission - unabhängig vom Zuwanderungsgesetz (Presseerklärung vom 19.11.02)

Pressemitteilung des hfr mit Forderung nach einer Härtefallkommission am Beispiel eines konkteten Falles
(25.09.02)

Zuwanderungsgesetz
(pdf-Datei)


 

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