HESSISCHER FLÜCHTLINGSRAT
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Presse zum Tag des Flüchtlings 2004

 
 

Wiesbadener Kurier vom 1.10.2004:

Ein Leben in ständiger Ungewissheit

"Tag des Flüchtlings": Zwei Familien schildern ihre Schicksale / Flüchtlingsräte fordern Bleiberecht

Für sie alle ist Deutschland der Lebensmittelpunkt (von links): Ali Karatas, Sadik Kürtek mit Tochter Zeliha, Lüftiye Kürtek, Esra und Delik.RMB/Windolf

 

vom 01.10.2004
Heute ist der bundesweite "Tag des Flüchtlings". Anhand der Schicksale zweier Familien wollen der Hessische und der Wiesbadener Flüchtlingsrat deutlich machen, dass Deutschland ein Bleiberecht für langjährig hier lebende Ausländer benötigt.
Von Kurier-Redakteurin

Nicola Brauch

"Ich möchte nicht in die Türkei. Ich könnte dort überhaupt nicht zur Schule gehen, da ich die Sprache nicht verstehe. Ich möchte lieber hier in Deutschland bleiben und mein Abitur machen." Für die 13-jährige Dilek Kürek ist Deutschland Heimat. Gemeinsam mit ihrem Vater Sadik, ihrer Mutter Lüftiye und ihren drei Geschwistern lebt sie in Darmstadt. Der Vater floh 1991 aus dem kurdischen Südosten der Türkei nach Deutschland, die Mutter kam 1995 mit den beiden älteren Kindern nach. Das Paar hatte die kurdische Arbeiterpartei PKK unterstützt, Sadik war deswegen mehrmals verhaftet und massiv bedroht worden. In Deutschland wollte die Familie ein neues Leben beginne, "ohne Angst und ständige Bedrohung", sagt Sadik Kürtek. Die Eltern beantragten politisches Asyl. Sadiks Antrag wurde im Mai dieses Jahres endgültig abgelehnt, am 20. September erklärte das Gericht seinen Fall für abgeschlossen und stellte ihm die baldige Ausreise in Aussicht. Das Verfahren seiner Frau dauert noch immer an. Sie wird jedoch weiterhin geduldet, da die Verfahren für die vier Kinder noch nicht abgeschlossen sind. "Wir wissen nicht, wie es weiter geht", sagt Sadik Kürtek. Die Familie lebe in ständiger Angst, heute oder morgen das Land verlassen zu müssen. Sadik arbeitet als Koch, Lüftiye als Zimmermädchen in einem Hotel - beide wissen nicht, wie lange noch. Die beiden jüngeren Kinder sind in Deutschland geboren, die Türkei ist ihnen absolut fremd. "Mit Papa sprechen wir deutsch", sagt die achtjährige Zeliha, "mit Mama kurdisch. Aber ich kann doch kein Türkisch!" Die Familie von Ali Karatas lebt in der gleichen Ungewissheit. Der kurdische Grundschullehrer kam 1990 mit seiner Frau nach Deutschland, beide Kinder sind hier geboren. Auch sie sind nur geduldet - wie lange, weiß keiner. "Denn die Duldung ist ja keine Frist", erklärt Ines Welge vom Flüchtlingsrat Wiesbaden, "es ist lediglich eine vorläufige Aussetzung des Abschiebeverfahrens." Die Schicksale der beiden Familien sind für Welge ein perfektes Beispiel dafür, "dass wir in Deutschland unbedingt ein Bleiberecht brauchen." Die Familie habe sich in Deutschland eingelebt, beide Elternteile arbeiten, engagieren sich in ihrem sozialen Umfeld. Die Kinder haben alle ausschließlich deutsche Schulen besucht, sind hier verwurzelt. "Jetzt sollen sie alle rausgeworfen werden - das ist für mich eine vollkommen verfehlte Integrationspolitik", empört sie sich.

Rund 270 000 Personen leben in der Bundesrepublik seit mehreren Jahren lediglich mit einer Duldung, weiß Christa Künzel, Geschäftsführerin des Hessischen Flüchtlingsrates. Etwa 150 000 davon sind vor 1997 in die Bundesrepublik gekommen, ihre Kinder sind hier geboren, ihre Lebensmittelpunkt befindet sich somit auch hier. Die beiden Flüchtlingsräte fordern dieses Bleiberecht nun für Menschen ohne Aufenthaltsrecht, die seit fünf Jahren in Deutschland leben, ebenso für Familien mit Kindern, die seit drei Jahren in Deutschland leben und für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die seit zwei Jahren hier leben. Auch für traumatisierte Kriegsopfer und Opfer rassistischer Angriffe solle diese Regelung gelten. "Das deutsche Asylrecht setzt voraus, dass der Antragsteller staatlich verfolgt wird", erklärt Ines Welge. "Ein Krieg oder Bürgerkrieg reicht jedoch für ein Asylverfahren nicht aus." In solchen Fällen, so fordern die Flüchtlingsräte, müssen auch humanitäre Gründe eine Rolle spielen.

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