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Neue Altfallregelung ist fällig
Marburg
- Der Hessische Flüchtlingsrat fordert zum diesjährigen
Tag des Flüchtlings eine neue Altfallregelung für die vielen geduldeten
Flüchtlinge, die schon längere Zeit in Hessen leben.
Die letzte Altfallregelung stammt vom
November 1999. Damals hatte die Innenminister-konferenz beschlossen,
das geduldete Ausländer - meist abgelehnte Asylbewerber - eine Bleibemöglichkeit
in Deutschland bekommen, wenn sie als Familien vor 1993 und als
Einzelpersonen vor 1990 eingereist und inzwischen hinreichend integriert
waren.
Dazu gehörte vor allem, dass sie eine
Arbeitsstelle gefunden hatten oder eine solche unmittelbar in Aussicht
hatten. Daraufhin wurden in Hessen rund 7000 Anträge auf eine Aufenthaltsbefugnis
gestellt und davon reichlich 2000 positiv beschieden.
Bei der Sonderregelung vom Mai 2001 für Berufstätige
aus Bosnien-Herzegowina und dem ehemaligen Jugoslawien einschließlich
dem Kosovo, die bereits fünf Jahre in Arbeit und Brot standen, wurden
nochmals etwa 2000 Aufenthaltsbefugnisse erteilt.
Inzwischen sind seit der letzten Altfallregelung
wieder fast drei Jahre verstrichen und natürlich gibt es mittlerweile
wieder eine beträchtliche Anzahl von in Deutschland geduldeten Ausländern,
die schon lange Jahre hier leben und sich hier integriert haben.
In Hessen sind es noch 1000 Personen,
die über 12 Jahre hier geduldet sind. Weitere 6.700 sind seit 9
Jahren geduldet, 8.800 seit 7 Jahren , 13.000 seit 4 Jahren und schließlich 16.500 seit 2
1/2 Jahren. Zusammen sind das fast 46.000 langjährig Geduldete in
Hessen.
Für ganz Deutschland beträgt die Zahl
337.000 .
Mit dem Ende des alten Ausländergesetzes
und dem neuen am 1.1.03 in Kraft tretenden Zuwanderungsgesetzes
sollte eine Schlussstrichregelung erfolgen!
Der Hessische Flüchtlingsrat ist der
Meinung, dass eine Bleiberechtsregelung folgendermaßen aussehen sollte:
§
Alleinstehenden spätestens
nach fünf Jahren
§
Familien, chronisch Kranken
und Behinderten spätestens nach drei Jahren
§
alleinstehenden Minderjährigen
nach zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis erteilen
§
das Recht auf Arbeit nicht
voraussetzen, sondern erst uneingeschränkt gewähren,
§
den Zugang zu Arbeits- Sprach-
und Ausbildungsförderung ermöglichen,
§
das Recht auf bundesweite Arbeitssuche
und selbständige Erwerbstätigkeit einschließen.
Viele Flüchtlinge lebten in der ständigen
Sorge, in ihr Herkunftsland zurückgebracht zu werden, was für die
Familien eine Dauerbelastung darstelle. Ein großer Teil von ihnen
habe außerdem die lange Aufenthaltsdauer nicht selbst zu verantworten,
sondern sie seien Opfer langer Asylverfahren oder anhaltend unsicherer
Verhältnisse in ihrer Heimat, meinte hfr-Sprecher Konrad Rüssel.
Viele, insbesondere die Kinder, haben bereits hohe
Integrationsleistungen vollbracht. Dieser rechtsfreie Status oder
gar eine Abschiebung bedeuten mehr als eine unbillige Härte.
Aus gesamtgesellschaftlicher Sicht sei
es unsinnig, solche Personen oder Familien, wenn sie integriert
sind, zurückzuschicken, und dafür andere einreisen zu lassen, die
erst mühsam und mit hohen Kosten integriert werden müssen.
Konrad Rüssel
Sprecher des Hess. Flüchtlingsrates
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