HESSISCHER FLÜCHTLINGSRAT
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Presserklärung zum Tag des Flüchtlings am 4.Oktober 2002

 
 

Neue Altfallregelung ist fällig

Marburg  -   Der Hessische Flüchtlingsrat fordert zum diesjährigen Tag des Flüchtlings eine neue Altfallregelung für die vielen geduldeten Flüchtlinge, die schon längere Zeit in Hessen leben.

Die letzte Altfallregelung stammt vom November 1999. Damals hatte die Innenminister-konferenz beschlossen, das geduldete Ausländer - meist abgelehnte Asylbewerber - eine Bleibemöglichkeit in Deutschland bekommen, wenn sie als Familien vor 1993 und als Einzelpersonen vor 1990 eingereist und inzwischen hinreichend integriert waren.

Dazu gehörte vor allem, dass sie eine Arbeitsstelle gefunden hatten oder eine solche unmittelbar in Aussicht hatten. Daraufhin wurden in Hessen rund 7000 Anträge auf eine Aufenthaltsbefugnis gestellt und davon reichlich 2000 positiv beschieden.

Bei der Sonderregelung vom Mai 2001 für Berufstätige aus Bosnien-Herzegowina und dem ehemaligen Jugoslawien einschließlich dem Kosovo, die bereits fünf Jahre in Arbeit und Brot standen, wurden nochmals etwa 2000 Aufenthaltsbefugnisse erteilt.

Inzwischen sind seit der letzten Altfallregelung wieder fast drei Jahre verstrichen und natürlich gibt es mittlerweile wieder eine beträchtliche Anzahl von in Deutschland geduldeten Ausländern, die schon lange Jahre hier leben und sich hier integriert haben.

 In Hessen sind es noch 1000 Personen, die über 12 Jahre hier geduldet sind. Weitere 6.700 sind seit 9 Jahren geduldet, 8.800 seit 7 Jahren , 13.000 seit 4 Jahren und schließlich 16.500 seit 2 1/2 Jahren. Zusammen sind das fast 46.000 langjährig Geduldete in Hessen.

Für ganz Deutschland beträgt die Zahl 337.000 .

Mit dem Ende des alten Ausländergesetzes und dem neuen am 1.1.03 in Kraft tretenden Zuwanderungsgesetzes sollte eine Schlussstrichregelung erfolgen!

Der Hessische Flüchtlingsrat ist der Meinung, dass eine Bleiberechtsregelung folgendermaßen aussehen  sollte:

§         Alleinstehenden spätestens nach fünf Jahren

§         Familien, chronisch Kranken und Behinderten spätestens nach drei Jahren

§         alleinstehenden Minderjährigen nach zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis erteilen

§         das Recht auf Arbeit nicht voraussetzen, sondern erst uneingeschränkt gewähren,

§         den Zugang zu Arbeits- Sprach- und Ausbildungsförderung ermöglichen,

§         das Recht auf bundesweite Arbeitssuche und selbständige Erwerbstätigkeit einschließen.

Viele Flüchtlinge lebten in der ständigen Sorge, in ihr Herkunftsland zurückgebracht zu werden, was für die Familien eine Dauerbelastung darstelle. Ein großer Teil von ihnen habe außerdem die lange Aufenthaltsdauer nicht selbst zu verantworten, sondern sie seien Opfer langer Asylverfahren oder anhaltend unsicherer Verhältnisse in ihrer Heimat, meinte hfr-Sprecher Konrad Rüssel.

Viele, insbesondere die Kinder, haben bereits hohe Integrationsleistungen vollbracht. Dieser rechtsfreie Status oder gar eine Abschiebung bedeuten mehr als eine unbillige Härte.

Aus gesamtgesellschaftlicher Sicht sei es unsinnig, solche Personen oder Familien, wenn sie integriert sind, zurückzuschicken, und dafür andere einreisen zu lassen, die erst mühsam und mit hohen Kosten integriert werden müssen.

Konrad Rüssel
Sprecher des Hess. Flüchtlingsrates

Weiterführende Links:

in der Presse erschienen

 

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