Kein Ausreisezentrum in Hessen!
Im Rahmen einer vom Hessischen Flüchtlingsrat organisierten
Podiumsdiskussion in der Lukasgemeinde in Gießen diskutierten
Bundes- und Landtagsabgeordnete am 7.9.2002 das neue Zuwanderungsgesetz.
Neben der arbeitsmarkt-politisch orientierten Zuwanderung und den
Integrationsanstrengungen, interessierten sich die Zuhörer
für die veränderten Bedingungen für Asylsuchende,
Flüchtlinge und Menschen mit unsicherem Aufenthaltstatus.
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Rüdiger Veit geht davon aus,
dass etwa 250.000 bisher lediglich geduldete Flüchtlinge, die
aufgrund von Abschiebungshindernissen bisher nicht abgeschoben werden
durften, mit Inkrafttreten des neuen Zuwanderungsgesetzes einen
gesicherteren Aufenthaltstatus (Aufenthaltserlaubnis) erhalten werden.
Er verteidigte gegenüber der CDU-Vizefraktionsvorsitzenden
im Hessischen Landtag, Frau Birgit Zeimetz-Lorz, die Anerkennung
geschlechtsspezifischer und nichtstaatlicher Verfolgung als Asylgrund
mit dem Argument, dass es für diesen Personenkreis schon in
der Vergangenheit, bei korrektem Verlauf, Abschiebehindernisse gegeben
habe.
Zur Einrichtung einer Härtefallkommission erklärte
der Flüchtlingsreferent der PDS-Bundestagsfraktion Stefan Kessler,
die Landesregierungen seien gefordert, ein solches Gremium einzurichten.
Der Fraktionsvorsitzende der hessischen Landtagsfraktion der GRÜNEN,
Tarek Al Wazir erinnerte daran, dass sich die Grünen in der
vergangenen Legislaturperiode vergeblich für eine Härtefallkommission
eingesetzt hätten; er gehe davon aus, dass mit Inkrafttreten
des Zuwanderungsgesetzes Flüchtlinge mit 7 jähriger Duldung
einen Aufenthaltstatus erhalten werden. Er konnte jedoch nicht mit
Bestimmtheit erklären, dass die Einrichtung einer Härtefallkommission
im Wahlprogramm für die Landtagswahlen 2003 enthalten ist.
Rüdiger Veit bedauerte, dass mit dem Zuwanderungsgesetz keine
Härtefallregelung in das neue Aufenthaltsgesetz eingebracht
werden konnte, die den zuständigen Ausländerbehörden
mehr Spielraum für humanitäre Entscheidungen gegeben hätte.
In Hessen sollte das, was an Regelungen vorhanden ist unverzüglich
umgesetzt werden. Mit der HFK solle keine Gnadeninstitution geschaffen
werden, sondern eine Einrichtung, die die Gerichte bindet.
Zur Frage, ob Hessen im Zuge des Zuwanderungsgesetzes "Ausreisezentren"
für ausreisepflichtige Ausländer plane, erklärte
Frau Zeimetz-Lorz, dass ihr davon nichts bekannt sei. Herr Veit
meldete darüber hinaus große Zweifel am Sinn und Nutzen
einer solchen Einrichtung an: es gebe bereits das Instrument der
Abschiebehaft und die Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise könne
genau so gut gefördert werden, wenn die Flüchtlinge in
ihren Wohnungen oder in den Gemeinschaftsunterkünften wohnen
blieben. Dergleichen Bemühungen endeten ohnehin oftmals nur
in dem Abtauchen der Betroffenen in die Illegalität.
Für die Menschen, die ohne Papiere bei uns leben
(Schätzungen gehen von 500.000 bis zu 1 Million Menschen, vielfach
in pflegenden Berufen tätig ), hat keine Partei einen Lösungsansatz.
Eine wie auch immer geartete Regelung, hätte "den Bogen
der gesellschaftlichen Akzeptanz überzogen", so Rüdiger
Veit.
Fazit des Hessischen Flüchtlingsrates:
Für Asylsuchende, Flüchtlinge und Menschen mit unsicherem
Aufenthaltsstatus findet Integration nach wie vor nicht statt und
ist auch von keiner Partei vorgesehen.
Christa Künzel, Geschäftsführerin
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