HESSISCHER FLÜCHTLINGSRAT
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Pressemitteilung vom 8.09.02

 
 

Kein Ausreisezentrum in Hessen!

Im Rahmen einer vom Hessischen Flüchtlingsrat organisierten Podiumsdiskussion in der Lukasgemeinde in Gießen diskutierten Bundes- und Landtagsabgeordnete am 7.9.2002 das neue Zuwanderungsgesetz.

Neben der arbeitsmarkt-politisch orientierten Zuwanderung und den Integrationsanstrengungen, interessierten sich die Zuhörer für die veränderten Bedingungen für Asylsuchende, Flüchtlinge und Menschen mit unsicherem Aufenthaltstatus.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Rüdiger Veit geht davon aus, dass etwa 250.000 bisher lediglich geduldete Flüchtlinge, die aufgrund von Abschiebungshindernissen bisher nicht abgeschoben werden durften, mit Inkrafttreten des neuen Zuwanderungsgesetzes einen gesicherteren Aufenthaltstatus (Aufenthaltserlaubnis) erhalten werden. Er verteidigte gegenüber der CDU-Vizefraktionsvorsitzenden im Hessischen Landtag, Frau Birgit Zeimetz-Lorz, die Anerkennung geschlechtsspezifischer und nichtstaatlicher Verfolgung als Asylgrund mit dem Argument, dass es für diesen Personenkreis schon in der Vergangenheit, bei korrektem Verlauf, Abschiebehindernisse gegeben habe.

Zur Einrichtung einer Härtefallkommission erklärte der Flüchtlingsreferent der PDS-Bundestagsfraktion Stefan Kessler, die Landesregierungen seien gefordert, ein solches Gremium einzurichten. Der Fraktionsvorsitzende der hessischen Landtagsfraktion der GRÜNEN, Tarek Al Wazir erinnerte daran, dass sich die Grünen in der vergangenen Legislaturperiode vergeblich für eine Härtefallkommission eingesetzt hätten; er gehe davon aus, dass mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes Flüchtlinge mit 7 jähriger Duldung einen Aufenthaltstatus erhalten werden. Er konnte jedoch nicht mit Bestimmtheit erklären, dass die Einrichtung einer Härtefallkommission im Wahlprogramm für die Landtagswahlen 2003 enthalten ist.

Rüdiger Veit bedauerte, dass mit dem Zuwanderungsgesetz keine Härtefallregelung in das neue Aufenthaltsgesetz eingebracht werden konnte, die den zuständigen Ausländerbehörden mehr Spielraum für humanitäre Entscheidungen gegeben hätte. In Hessen sollte das, was an Regelungen vorhanden ist unverzüglich umgesetzt werden. Mit der HFK solle keine Gnadeninstitution geschaffen werden, sondern eine Einrichtung, die die Gerichte bindet.

Zur Frage, ob Hessen im Zuge des Zuwanderungsgesetzes "Ausreisezentren" für ausreisepflichtige Ausländer plane, erklärte Frau Zeimetz-Lorz, dass ihr davon nichts bekannt sei. Herr Veit meldete darüber hinaus große Zweifel am Sinn und Nutzen einer solchen Einrichtung an: es gebe bereits das Instrument der Abschiebehaft und die Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise könne genau so gut gefördert werden, wenn die Flüchtlinge in ihren Wohnungen oder in den Gemeinschaftsunterkünften wohnen blieben. Dergleichen Bemühungen endeten ohnehin oftmals nur in dem Abtauchen der Betroffenen in die Illegalität.

Für die Menschen, die ohne Papiere bei uns leben (Schätzungen gehen von 500.000 bis zu 1 Million Menschen, vielfach in pflegenden Berufen tätig ), hat keine Partei einen Lösungsansatz. Eine wie auch immer geartete Regelung, hätte "den Bogen der gesellschaftlichen Akzeptanz überzogen", so Rüdiger Veit.

Fazit des Hessischen Flüchtlingsrates:

Für Asylsuchende, Flüchtlinge und Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus findet Integration nach wie vor nicht statt und ist auch von keiner Partei vorgesehen.


Christa Künzel, Geschäftsführerin

 

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