HESSISCHER FLÜCHTLINGSRAT
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Zuwanderungs-Begrenzungs-Gesetz

 
 

Presseerklärung vom 13.7.2004

Zuwanderungsgesetz verabschiedet - Härtefallkommission und Bleiberechtsregelung in Hessen umsetzen!!!!

(Marburg) Nach der Zustimmung des Bundesrates kann das Zuwanderungs-(begrenzung) gesetz ( §1: "Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland") am 1. Januar 2005 in Kraft treten.
Der Hessische Flüchtlingsrat stellt fest, dass das Gesetz für die meisten Flüchtlinge und den Großteil der seit vielen Jahren in Deutschland "geduldeten" Flüchtlinge wenig Perspektiven bietet:

- Nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung werden nunmehr als Asylgrund anerkannt. Um diesen Fortschritt zu erreichen, hätte es aber keines Zuwanderungsgesetzes bedurft, da mit dieser Regelung lediglich die sog. EU-Qualifikationsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt wird.

- Härtefallkommissionen können von den Bundesländern eingerichtet werden, müssen aber nicht. Die Zugangsvoraussetzungen sind problematisch und die Regelung läuft nach 5 Jahren aus.

- Das Versprechen, das Instrument der bloßen "Duldung" des Flüchtlings abzuschaffen, wurde nicht eingelöst. Es hält den Flüchtling in einem äußerst wackeligen Status, er gilt als "illegal" und hat nur die Zusicherung, momentan nicht abgeschoben zu werden. Dieses Damoklesschwert, das oft jahrelang über dem Flüchtling schwebt, wird, so Innenminister Schily "als Instrument der Feinsteuerung" beibehalten.

Das Gesetz enthält keine Bleiberechtsregelung und wird nicht verhindern, dass die Behördenmühlen unverdrossen in punkto Abschiebung weiter mahlen werden und dies weiter zu Ergebnissen führen wird, die zum Himmel schreien: egal ob Menschen fünf, zehn oder noch mehr Jahre in Deutschland leben, egal, ob die Kinder hier geboren sind, einen Schulabschluss machen oder haben, Deutsch besser als ihre Muttersprache sprechen, egal, ob Menschen krank sind, ob sie durch Kriegserlebnisse traumatisiert sind oder von der jahrelangen Ungewissheit, ob sie in Deutschland bleiben dürfen oder nicht psychisch krank sind: sie werden aufgefordert, freiwillig auszureisen und wenn sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird die Abschiebung vollstreckt, wobei auch Kinder ohne ihre Eltern und Eltern ohne ihre Kinder abgeschoben werden. Hier ist inzwischen nichts mehr unvorstellbar!

Im Mai dieses Jahres wurde in Hessen ein Ehepaar, das vor mehr als zehn Jahren aus seiner Heimat geflohen war und hartnäckig mit legitimen, juristischen Mitteln darum kämpfte, mit ihren Kindern hier bleiben zu dürfen, von der Polizei ergriffen und gewaltsam zum Flughafen Frankfurt gebracht.
Die Kinder, die 16 jährige Leyla und ihre 12jährigen Zwillingsgeschwister befanden sich gerade auf dem Schulweg. Sie wurden von Freunden von der Verhaftung ihrer Eltern informiert und rannten weg. Um 13.55 Uhr hob die Lufthansa-Maschine, in der sich die Eltern unfreiwillig auf dem Weg nach Istanbul befanden, ab. Die Abschiebung hat geklappt, die Polizei hat ihren Auftrag ordnungsgemäß ausgeführt.
Fazit: Eine intakte Familie wurde auseinander gerissen. Eltern, die hier mehr als zehn Jahre friedlich gelebt haben, ihren Verpflichtungen nachgekommen sind, keine Sozialkasse missbräuchlich geplündert haben, wurden zwangsweise außer Landes gebracht. Die Kinder, von klein auf hier in Deutschland aufgewachsen, fließend deutsch sprechend, gut in der Schule und in ihre Umgebung integriert, wurden in die Illegalität getrieben.
Das Gleiche geschah einige Tage später: eine türkische Familie, die seit über zehn Jahren in Hessen lebt, wurde morgens um sechs Uhr von der Polizei aufgesucht. Dieses Mal wurden nicht die Eltern ergriffen (die Mutter war sehr krank, der Vater mit einem Sohn verreist), sondern die drei verbliebenen Kinder, 19, 16 und 14 Jahre alt. Sie wurden teilweise in Handschellen abgeführt.

Nicht wenige Flüchtlinge in Deutschland haben Hoffnungen in die neue Regelung und in die Innenministerkonferenz am 7. Juli 2004 in Kiel gesetzt; aber schon morgen, das zeigen die Beispiele, können sich ähnliche Fälle wiederholen.

Die seit Jahren bestehende Forderung des Hessischen Flüchtlingsrates "Wer lange hier lebt, muss bleiben dürfen!" bleibt sowohl nach der Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes als auch nach der Innenministerkonferenz in Kiel weiter bestehen!
Der Hessische Flüchtlingsrat fordert eine Bleiberechtsregelung, die es ermöglicht, langjährig Geduldeten einen Aufenthaltstitel zu gewähren
- für Menschen ohne Aufenthaltsrecht, die seit 5 Jahren in Deutschland leben
- für Familien mit Kindern, die seit 3 Jahren in Deutschland leben
- für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die seit 2 Jahren in Deutschland leben
- für traumatisierte Kriegsopfer
- für Opfer rassistischer Angriffe

Der Hessische Flüchtlingsrat fordert weiter, dass das Land Hessen von der im Zuwanderungsgesetz gegebenen Möglichkeit Gebrauch macht und eine Härtefallkommission einrichtet, die in der Lage ist, Menschen in extremen Notsituationen einen rechtmäßigen Aufenthalt zu verschaffen.

Marburg, den 13. Juli 2004
Christa Künzel, Geschäftsführerin

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