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Presseerklärung vom 13.7.2004
Zuwanderungsgesetz verabschiedet - Härtefallkommission und
Bleiberechtsregelung in Hessen umsetzen!!!!
(Marburg) Nach der Zustimmung des Bundesrates kann das Zuwanderungs-(begrenzung)
gesetz ( §1: "Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung
des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland")
am 1. Januar 2005 in Kraft treten.
Der Hessische Flüchtlingsrat stellt fest, dass das Gesetz für
die meisten Flüchtlinge und den Großteil der seit vielen
Jahren in Deutschland "geduldeten" Flüchtlinge wenig
Perspektiven bietet:
- Nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung werden
nunmehr als Asylgrund anerkannt. Um diesen Fortschritt zu erreichen,
hätte es aber keines Zuwanderungsgesetzes bedurft, da mit dieser
Regelung lediglich die sog. EU-Qualifikationsrichtlinie in nationales
Recht umgesetzt wird.
- Härtefallkommissionen können von den Bundesländern
eingerichtet werden, müssen aber nicht. Die Zugangsvoraussetzungen
sind problematisch und die Regelung läuft nach 5 Jahren aus.
- Das Versprechen, das Instrument der bloßen "Duldung"
des Flüchtlings abzuschaffen, wurde nicht eingelöst. Es
hält den Flüchtling in einem äußerst wackeligen
Status, er gilt als "illegal" und hat nur die Zusicherung,
momentan nicht abgeschoben zu werden. Dieses Damoklesschwert, das
oft jahrelang über dem Flüchtling schwebt, wird, so Innenminister
Schily "als Instrument der Feinsteuerung" beibehalten.
Das Gesetz enthält keine Bleiberechtsregelung und wird nicht
verhindern, dass die Behördenmühlen unverdrossen in punkto
Abschiebung weiter mahlen werden und dies weiter zu Ergebnissen
führen wird, die zum Himmel schreien: egal ob Menschen fünf,
zehn oder noch mehr Jahre in Deutschland leben, egal, ob die Kinder
hier geboren sind, einen Schulabschluss machen oder haben, Deutsch
besser als ihre Muttersprache sprechen, egal, ob Menschen krank
sind, ob sie durch Kriegserlebnisse traumatisiert sind oder von
der jahrelangen Ungewissheit, ob sie in Deutschland bleiben dürfen
oder nicht psychisch krank sind: sie werden aufgefordert, freiwillig
auszureisen und wenn sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird
die Abschiebung vollstreckt, wobei auch Kinder ohne ihre Eltern
und Eltern ohne ihre Kinder abgeschoben werden. Hier ist inzwischen
nichts mehr unvorstellbar!
Im Mai dieses Jahres wurde in Hessen ein Ehepaar, das vor mehr
als zehn Jahren aus seiner Heimat geflohen war und hartnäckig
mit legitimen, juristischen Mitteln darum kämpfte, mit ihren
Kindern hier bleiben zu dürfen, von der Polizei ergriffen und
gewaltsam zum Flughafen Frankfurt gebracht.
Die Kinder, die 16 jährige Leyla und ihre 12jährigen Zwillingsgeschwister
befanden sich gerade auf dem Schulweg. Sie wurden von Freunden von
der Verhaftung ihrer Eltern informiert und rannten weg. Um 13.55
Uhr hob die Lufthansa-Maschine, in der sich die Eltern unfreiwillig
auf dem Weg nach Istanbul befanden, ab. Die Abschiebung hat geklappt,
die Polizei hat ihren Auftrag ordnungsgemäß ausgeführt.
Fazit: Eine intakte Familie wurde auseinander gerissen. Eltern,
die hier mehr als zehn Jahre friedlich gelebt haben, ihren Verpflichtungen
nachgekommen sind, keine Sozialkasse missbräuchlich geplündert
haben, wurden zwangsweise außer Landes gebracht. Die Kinder,
von klein auf hier in Deutschland aufgewachsen, fließend deutsch
sprechend, gut in der Schule und in ihre Umgebung integriert, wurden
in die Illegalität getrieben.
Das Gleiche geschah einige Tage später: eine türkische
Familie, die seit über zehn Jahren in Hessen lebt, wurde morgens
um sechs Uhr von der Polizei aufgesucht. Dieses Mal wurden nicht
die Eltern ergriffen (die Mutter war sehr krank, der Vater mit einem
Sohn verreist), sondern die drei verbliebenen Kinder, 19, 16 und
14 Jahre alt. Sie wurden teilweise in Handschellen abgeführt.
Nicht wenige Flüchtlinge in Deutschland haben Hoffnungen in
die neue Regelung und in die Innenministerkonferenz am 7. Juli 2004
in Kiel gesetzt; aber schon morgen, das zeigen die Beispiele, können
sich ähnliche Fälle wiederholen.
Die seit Jahren bestehende Forderung des Hessischen Flüchtlingsrates
"Wer lange hier lebt, muss bleiben dürfen!" bleibt
sowohl nach der Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes als auch
nach der Innenministerkonferenz in Kiel weiter bestehen!
Der Hessische Flüchtlingsrat fordert eine Bleiberechtsregelung,
die es ermöglicht, langjährig Geduldeten einen Aufenthaltstitel
zu gewähren
- für Menschen ohne Aufenthaltsrecht, die seit 5 Jahren in
Deutschland leben
- für Familien mit Kindern, die seit 3 Jahren in Deutschland
leben
- für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die
seit 2 Jahren in Deutschland leben
- für traumatisierte Kriegsopfer
- für Opfer rassistischer Angriffe
Der Hessische Flüchtlingsrat fordert weiter, dass das Land
Hessen von der im Zuwanderungsgesetz gegebenen Möglichkeit
Gebrauch macht und eine Härtefallkommission einrichtet, die
in der Lage ist, Menschen in extremen Notsituationen einen rechtmäßigen
Aufenthalt zu verschaffen.
Marburg, den 13. Juli 2004
Christa Künzel, Geschäftsführerin
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