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Presseerklärung Marburg, den 14. Juni 2002
am Mittwoch, dem 5. Juni 2002 wurde der 16jährige Schüler
Fabrice Malinga Modjulua von der Polizei aus dem Unterricht geholt
, um mit seiner Familie - Vater, Mutter, zwei Kleinkinder und ein
weiterer Jugendlicher - in die Demokratische Republik Kongo abgeschoben
zu werden. Nachbarn haben auch den Einsatz an der Wohnung mit Polizeihunden
als äußerst schockierend beschrieben.
Die Schüler der Klasse 8a der Comenius-Realschule in Herborn
waren entsetzt und haben spontan Unterschriften und Geld gesammelt
und den Bürgermeister aufgesucht, der aber auch nicht helfen
konnte, da ja nun mal die Gesetze so sind und beachtet werden müssen.
Dass Menschen, die seit Jahren in Deutschland leben, Kinder, die
hier geboren und aufgewachsen sind und besser Deutsch als ihre Muttersprache
sprechen können, aus ihrem Umfeld gerissen und zurückgeschickt
werden, ist beschämend und schockierend.
Dass Familie Modjulua, die seit 11 Jahren in Deutschland lebt,
in die Demokratische Republik Kongo zurückgeschickt wird, ist
unverantwortlich und grausam: Niemand kann für die Sicherheit
der Familie in diesem Land eine Garantie übernehmen! Die innenpolitische
Lage Kongos spitzt sich derzeit wieder in Richtung auf einen Bürgerkrieg
zu. Die Versorgungslage ist seit langem prekär. Die Kindersterblichkeit
ist extrem hoch. Kindern, die nicht in Afrika geboren oder groß
geworden sind, fehlt die nötige Immunität gegen Tropenkrankheiten,
sodaß sie einem hohen Todesrisiko entgegensehen.
Vgl. u.a. U. v. 22.01.02 (VG Leipzig - A7K 30453-96); VG Köln,
U.v. 22.2.2002 - 5 K 2971/00.A
Der Hessische Flüchtlingsrat hat die größten Bedenken
gegen Abschiebungen in den Kongo. Mit der versuchten Abschiebung
betreten die hessischen Behörden ein neues Terrain, denn unseres
Wissens wurde über längere Zeit nicht in den Kongo abgeschoben.
Der Wechsel in der Abschiebepolitik Kongo wurde auch durch die neu
bestehenden Direktflüge durch die Lufthansa ermöglicht.
Die Familie ist inzwischen mit Ausnahme des Vaters, der sich in
Abschiebehaft befindet, nach Herborn zurückgekehrt - eine erneute
Abschiebung wird derzeit nur durch ein Petitionsverfahren beim Hess.
Landtag verhindert.
Der Hessische Flüchtlingsrat bittet die zuständigen Stelle
inständig, sich ihrer Verantwortung bewusst zu werden und humane
Gesichtspunkte bei ihren Entscheidungen in den Vordergrund zu stellen
und der Familie zu erlauben, hier zu bleiben. Was für Gesetze
haben wir, wenn dies nicht möglich sein sollte???
Christa Künzel, Geschäftsführung hfr
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