HESSISCHER FLÜCHTLINGSRAT
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Pressemitteilung:
Sicherung der Ausreise: Flüchtlinge werden wie Straftäter behandelt

 

Marburg, 16.03.2003

Auf dem Frühjahrs-Plenum des Hessischen Flüchtlingsrates am Samstag, dem
15. März 2003 in Gelnhausen referierten Herr Eckhard Jung, Gefängnisseelsorger in der Justizvollzugsanstalt in Offenbach, Frau Katja Bramert, Sozialarbeiterin in der "Gewahrsamseinrichtung" Ingelheim und Rechtsanwalt Thomas Busch aus Mainz zum Thema "Abschiebungshaft".

Erschütternd und eines Rechtstaates unwürdig sind die Bedingungen, unter denen Menschen, die keine Straftat begangen haben, in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Offenbach "einsitzen":
Die JVA Offenbach ist ein altes Gefängnis mit 66 Haftplätzen für Abschiebehäftlinge. Die Räumlichkeiten sind dem entsprechend heruntergekommen und teilweise verschimmelt. Nur zum Zweck der Sicherstellung ihrer Ausreise inhaftiert, werden Abschiebehäftlinge wie Straftäter behandelt:

  • 23 Stunden Zellenverschluss
  • 1 Stunde Hofgang, nur bei schönem Wetter
  • Von 14 - 16.30 sind die Zellentüren geöffnet, was bedeutet, dass sich die
    Häftlinge in den Gängen aufhalten können und einander besuchen können
  • Um 15.30 Uhr wird das Abendessen ausgegeben, um 16.30 Uhr werden die Zellen für die Nacht verschlossen
  • Außenkontakte sind so gut wie nicht vorhanden, auch nicht über Telefon
  • Rechtsberatung findet nicht statt, womit Abschiebehäftlinge schlechter gestellt sind als Straftäter

Diese Zustände schilderte Herr Jung, der bis Ende Dezember letzten Jahres in Offenbach Gefängnisseelsorger war. Die anfangs in der JVA ehrenamtlichen Betreuer von Wohlfahrtsverbänden und amnesty international wurden "rausgemobbt" und die von der Justiz bereit gestellten Mittel wurden von der Anstaltsleitung nicht in Anspruch genommen. Grundsätzlich sind die SozialarbeiterInnen angewiesen, sich nicht um den "Fall" (Verfahrensstand, Verfahrenslänge, Fristwahrung etc.) zu kümmern, weil dafür nach wie vor die Ausländerbehörden zuständig sind.

In Hessen gibt es zur Zeit 200 Abschiebehäftlinge, die meisten davon sind Männer. Ein Teil von ihnen wurde ohne Papiere im Rhein-Main-Gebiet angetroffen, ein anderer Teil hat keinen Aufenthaltstitel und wieder andere wollten gar nicht nach Deutschland, sondern waren lediglich auf der Durchreise in ein anderes Land, haben aber falsche Papiere. Die Menschen bleiben in der Regel vier bis sechs Wochen, viele aber auch bis zu 6 Monaten, ja sogar 9 Monate und mehr im Gefängnis, weil sich die Verfahren in die Länge ziehen oder die Passbeschaffung so lange dauern kann, da einige Staaten sich weigern, ihre Staatsangehörigen zurückzunehmen.

Katja Bramert, von Caritas und Diakonischem Werk eingestellte Sozialarbeiterin in der Gewahrsamseinrichtung Ingelheim (Rheinland-Pfalz), einem 2001 allein für Abschiebehäftlinge errichteten Hochsicherheitsgefängnis mit 5 Meter hohen Betonmauern, Stacheldraht, einem ca. 20 qm kleinen Hofgang und privatem Sicherheitsdienst mit Schäferhunden koordiniert die Arbeit der dort zugelassenen ehrenamtlich Tätigen.
Vor 2 Jahren wurde das Bündnis Abschiebehaft ins Leben gerufen und hat inzwischen einen eigenen Büroraum. Den ca. 70 inhaftierten Männern stehen 130 Mitarbeiter des Strafvollzugs gegenüber, davon 80 Mitarbeiter des privaten Sicherheitsdienstes.

Der Hessische Flüchtlingsrat möchte an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass es nur um die Sicherung der Ausreise von Flüchtlingen und nicht um den Schutz der Bevölkerung vor Kriminellen geht. Flüchtlinge, ausländische Mitbürger, die eine Straftat begangen haben, werden selbstverständlich auch wie Straftäter behandelt. Ebenso werden Ersatz-Freiheitsstrafen wegen illegalen Aufenthalts verhängt, wenn die Geldstrafen (Tagessätze) nicht bezahlt werden können. Diese Ersatzfreiheitsstrafe wird auch dann vollzogen, wenn der wegen illegalen Aufenthalts Verurteilte bereits in Abschiebehaft war. "Es handelt sich um unterschiedliche Haftstrafen, die nicht miteinander verrechnet werden können", so Herr Jung.

Trotz Besuchszeiten, (in denen aber i.d.R. niemand kommt), Rechtsberatung und Sozialarbeit, gibt es in Ingelheim viele Suizidversuche, denn viele Menschen in Abschiebehaft haben berechtigte Angst vor der Abschiebung in ihr Herkunftsland und ziehen den Weg in den Tod dem Weg in die erneute Verfolgung vor.

Herr Busch, einer der 5 Anwälte, die im Gefängnis in Ingelheim jeden Mittwochnachmittag Rechtsberatung anbieten, die von Pro Asyl und den Wohlfahrtsverbänden finanziert wird, erläuterte die gesetzliche Grundlage der Abschiebehaft, § 57 des Ausländergesetzes, wies auf die Bedeutung der Fristen hin und erklärte den Ablauf des Beschwerdeverfahrens.

  • Zum Abschluss wird der Hessische Flüchtlingsrat von den TeilnehmerInnen gebeten, bei den zuständigen politischen Gremien darauf hinzuwirken, dass
  • die Unterbringung, Bewegungsfreiheit und Beschäftigungsmöglichkeiten der Abschiebehäftlinge grundlegend verbessert werden
  • Rechtsberatung durch eine neutrale Person gewährleistet wird
  • ehrenamtliche Mitarbeiter Zugang zu den Flüchtlingen erhalten, insb. Gespräche mit Psychologen ermöglicht werden
  • Außenkontakte (telefonieren) ermöglicht werden
  • die skandalöse Länge der Verfahren verkürzt wird und
  • der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (z.B. bei den Voraussetzungen und der Dauer der Inhaftierung ) beachtet wird

Vor diesem Hintergrund hält der Hessische Flüchtlingsrat die Worte von Günter Grass, gesprochen 1997 anlässlich der Verleihung des "Friedenspreises des Deutschen Buchhandels" an Yasar Kemal nicht für übertrieben und für immer noch aktuell:

"Spricht nicht der in Deutschland latente Fremdenhass, bürokratisch verklausuliert, aus der Abschiebepraxis des gegenwärtigen Innenministers, dessen Härte bei rechtsradikalen Schlägerkolonnen ihr Echo findet?
Über 4000 Flüchtlinge aus der Türkei, Algerien, Nigeria, denen nichts Kriminelles nachgewiesen werden kann, sitzen in Abschiebelagern hinter Schloss und Riegel, Schüblinge werden sie auf Neudeutsch genannt - es ist wohl so, dass wir alle untätige Zeugen einer abermaligen, diesmal demokratisch abgesicherten Barbarei sind."

Christa Künzel, Geschäftsführerin

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