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Marburg, 16.03.2003
Auf dem Frühjahrs-Plenum des Hessischen Flüchtlingsrates
am Samstag, dem
15. März 2003 in Gelnhausen referierten Herr Eckhard Jung,
Gefängnisseelsorger in der Justizvollzugsanstalt in Offenbach,
Frau Katja Bramert, Sozialarbeiterin in der "Gewahrsamseinrichtung"
Ingelheim und Rechtsanwalt Thomas Busch aus Mainz zum Thema "Abschiebungshaft".
Erschütternd und eines Rechtstaates unwürdig sind die
Bedingungen, unter denen Menschen, die keine Straftat begangen haben,
in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Offenbach "einsitzen":
Die JVA Offenbach ist ein altes Gefängnis mit 66 Haftplätzen
für Abschiebehäftlinge. Die Räumlichkeiten sind dem
entsprechend heruntergekommen und teilweise verschimmelt. Nur zum
Zweck der Sicherstellung ihrer Ausreise inhaftiert, werden Abschiebehäftlinge
wie Straftäter behandelt:
- 23 Stunden Zellenverschluss
- 1 Stunde Hofgang, nur bei schönem Wetter
- Von 14 - 16.30 sind die Zellentüren geöffnet, was
bedeutet, dass sich die
Häftlinge in den Gängen aufhalten können und einander
besuchen können
- Um 15.30 Uhr wird das Abendessen ausgegeben, um 16.30 Uhr werden
die Zellen für die Nacht verschlossen
- Außenkontakte sind so gut wie nicht vorhanden, auch nicht
über Telefon
- Rechtsberatung findet nicht statt, womit Abschiebehäftlinge
schlechter gestellt sind als Straftäter
Diese Zustände schilderte Herr Jung, der bis Ende Dezember
letzten Jahres in Offenbach Gefängnisseelsorger war. Die anfangs
in der JVA ehrenamtlichen Betreuer von Wohlfahrtsverbänden
und amnesty international wurden "rausgemobbt" und die
von der Justiz bereit gestellten Mittel wurden von der Anstaltsleitung
nicht in Anspruch genommen. Grundsätzlich sind die SozialarbeiterInnen
angewiesen, sich nicht um den "Fall" (Verfahrensstand,
Verfahrenslänge, Fristwahrung etc.) zu kümmern, weil dafür
nach wie vor die Ausländerbehörden zuständig sind.
In Hessen gibt es zur Zeit 200 Abschiebehäftlinge, die meisten
davon sind Männer. Ein Teil von ihnen wurde ohne Papiere im
Rhein-Main-Gebiet angetroffen, ein anderer Teil hat keinen Aufenthaltstitel
und wieder andere wollten gar nicht nach Deutschland, sondern waren
lediglich auf der Durchreise in ein anderes Land, haben aber falsche
Papiere. Die Menschen bleiben in der Regel vier bis sechs Wochen,
viele aber auch bis zu 6 Monaten, ja sogar 9 Monate und mehr im
Gefängnis, weil sich die Verfahren in die Länge ziehen
oder die Passbeschaffung so lange dauern kann, da einige Staaten
sich weigern, ihre Staatsangehörigen zurückzunehmen.
Katja Bramert, von Caritas und Diakonischem Werk eingestellte Sozialarbeiterin
in der Gewahrsamseinrichtung Ingelheim (Rheinland-Pfalz), einem
2001 allein für Abschiebehäftlinge errichteten Hochsicherheitsgefängnis
mit 5 Meter hohen Betonmauern, Stacheldraht, einem ca. 20 qm kleinen
Hofgang und privatem Sicherheitsdienst mit Schäferhunden koordiniert
die Arbeit der dort zugelassenen ehrenamtlich Tätigen.
Vor 2 Jahren wurde das Bündnis Abschiebehaft ins Leben gerufen
und hat inzwischen einen eigenen Büroraum. Den ca. 70 inhaftierten
Männern stehen 130 Mitarbeiter des Strafvollzugs gegenüber,
davon 80 Mitarbeiter des privaten Sicherheitsdienstes.
Der Hessische Flüchtlingsrat möchte an dieser Stelle nochmals
darauf hinweisen, dass es nur um die Sicherung der Ausreise von
Flüchtlingen und nicht um den Schutz der Bevölkerung vor
Kriminellen geht. Flüchtlinge, ausländische Mitbürger,
die eine Straftat begangen haben, werden selbstverständlich
auch wie Straftäter behandelt. Ebenso werden Ersatz-Freiheitsstrafen
wegen illegalen Aufenthalts verhängt, wenn die Geldstrafen
(Tagessätze) nicht bezahlt werden können. Diese Ersatzfreiheitsstrafe
wird auch dann vollzogen, wenn der wegen illegalen Aufenthalts Verurteilte
bereits in Abschiebehaft war. "Es handelt sich um unterschiedliche
Haftstrafen, die nicht miteinander verrechnet werden können",
so Herr Jung.
Trotz Besuchszeiten, (in denen aber i.d.R. niemand kommt), Rechtsberatung
und Sozialarbeit, gibt es in Ingelheim viele Suizidversuche, denn
viele Menschen in Abschiebehaft haben berechtigte Angst vor der
Abschiebung in ihr Herkunftsland und ziehen den Weg in den Tod dem
Weg in die erneute Verfolgung vor.
Herr Busch, einer der 5 Anwälte, die im Gefängnis in
Ingelheim jeden Mittwochnachmittag Rechtsberatung anbieten, die
von Pro Asyl und den Wohlfahrtsverbänden finanziert wird, erläuterte
die gesetzliche Grundlage der Abschiebehaft, § 57 des Ausländergesetzes,
wies auf die Bedeutung der Fristen hin und erklärte den Ablauf
des Beschwerdeverfahrens.
- Zum Abschluss wird der Hessische Flüchtlingsrat von den
TeilnehmerInnen gebeten, bei den zuständigen politischen
Gremien darauf hinzuwirken, dass
- die Unterbringung, Bewegungsfreiheit und Beschäftigungsmöglichkeiten
der Abschiebehäftlinge grundlegend verbessert werden
- Rechtsberatung durch eine neutrale Person gewährleistet
wird
- ehrenamtliche Mitarbeiter Zugang zu den Flüchtlingen erhalten,
insb. Gespräche mit Psychologen ermöglicht werden
- Außenkontakte (telefonieren) ermöglicht werden
- die skandalöse Länge der Verfahren verkürzt
wird und
- der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (z.B. bei
den Voraussetzungen und der Dauer der Inhaftierung ) beachtet
wird
Vor diesem Hintergrund hält der Hessische Flüchtlingsrat
die Worte von Günter Grass, gesprochen 1997 anlässlich
der Verleihung des "Friedenspreises des Deutschen Buchhandels"
an Yasar Kemal nicht für übertrieben und für immer
noch aktuell:
"Spricht nicht der in Deutschland latente Fremdenhass, bürokratisch
verklausuliert, aus der Abschiebepraxis des gegenwärtigen
Innenministers, dessen Härte bei rechtsradikalen Schlägerkolonnen
ihr Echo findet?
Über 4000 Flüchtlinge aus der Türkei, Algerien,
Nigeria, denen nichts Kriminelles nachgewiesen werden kann, sitzen
in Abschiebelagern hinter Schloss und Riegel, Schüblinge
werden sie auf Neudeutsch genannt - es ist wohl so, dass wir alle
untätige Zeugen einer abermaligen, diesmal demokratisch abgesicherten
Barbarei sind."
Christa Künzel, Geschäftsführerin
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