|
Marburg, den 19. November 2002
Hessischer Flüchtlingsrat fordert Härtefallkommission
- unabhängig vom Zuwanderungsgesetz
Auf seinem Plenum am 16. November 2002 in Bensheim hat der Hessische
Flüchtlingsrat noch einmal klargestellt, dass er die Einrichtung
einer Härtefallkommission (HFK) in Hessen fordert, unabhängig
davon, ob das Zuwanderungsgesetz am 1.1.2003 in Kraft tritt oder
nicht.
Frau Gertrud Heinemann vom Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen
berichtete über ihre Mitarbeit als NRO-Mitglied in der HFK
Nordrhein-Westfalen. Der hfr diskutierte mit den anwesenden PolitkerInnen
aller Parteien aus dem hessischen Landtag über die Vor- und
Nachteile einer HFK im Vergleich zum Petitionsausschuss.
Ist denn die HFK nicht eine Doppelung zum Petitionsausschuss, der
seine Arbeit ganz gut macht, fragte sinngemäß MdL Frau
Ilona Dörr (Landtagsabgeordnete der CDU und Mitglied im Petitionsausschuss).
Für eine HFK, die sich ausschließlich mit der Situation
von abgelehnten Asylbewerbern befasst, führte die Referentin
gute Gründe an:
In der HFK NRW arbeiten SpezialistInnen aus der praktischen Ausländerberatung;
es ist ein Gremium von NichtReg.-VertreterInnen, es sind keine PolitikerInnen,
die dort verhandeln und evtl. an die politischen Vorgaben ihrer
Partei gebunden sind.
"Glauben Sie uns, im Petitionsausschuss wird nicht nach Parteizugehörigkeit
entschieden". Da waren sich Frau Jochemczyk (Mitarbeiterin
der Landtagsabgeordneten und Mitglied im Petitionsausschuss Barbara
Weitzel. Bündnis 90 / Die Grünen), Frau Karin Hartmann
(SPD; stellvertr. Fraktionsvor-
sitzende), und Frau Dörr einig. Aber aufgrund der gesetzlichen
Vorgaben im Ausländergesetz sei der Petitionsausschuss gezwungen,
von vorne herein ca. 50% der Anträge abzulehnen, weil das bestehende
Recht eine Lösung unmöglich mache.
So sind Lösungen oft nur erreichbar, wenn Menschen krank sind
und deshalb nicht ausreisen können. Andere Härtefälle,
so z.B. wenn Ausländer vom Arbeitsamt keine Arbeitserlaubnis
bekommen haben und Sozialhilfe beziehen müssen, sind oft nur
schwer zu lösen. Auch ein langjähriger Aufenthalt oder
die Geburt von Kindern, die nur in Deutschland zur Schule gingen,
sind kein Hindernis, dass diese Menschen ausreisen müssen.
Ehrenamtliche Mitglieder einer HFK kennen die praktischen Probleme
und die Lebensrealität abgelehnter Asylbewerber besser, meinte
Frau Heinemann.
Dass das Wissen wichtig ist, unter welchen schwierigen Bedingungen
Asylbewerber in Deutschland
leben, war vielen deutlich. Herr Norbert Schmitt (Landtagsabgeordneter
und rechtspolitischer Sprecher der hessischen Landtagsfraktion der
SPD) fragte deshalb, ob es sinnvoll sein könnte, auf kommunaler
oder Kreisebene "lokale Härtefallkommissionen" zu
etablieren, die versuchen Härten zu lösen.
Herr von Hunnius ( Landtagsabgeordneter und Europapolitischer Sprecher
der FDP) stellte ein ganz anderes Modell vor, das in Rheinland-Pfalz
praktiziert wird: Er favorisierte einen "Ombudsmann",
da dieses Verfahren weniger aufwendig sei. Dieser könne jeweils
vor Ort agieren und neue Perspektiven eröffnen.
Alle verschiedenen Vorschläge wiesen aber doch auf eines hin:
Wenn man den Willen hat, sich in die Situation des Ausländers
mit etwas Zeit hineinzuversetzen, so kann man seine Situation durchaus
anders beurteilen und ein Bleiberecht empfehlen, auch wenn die Ausländerbehörde
in enger Auslegung eines engen Ausländergesetzes zuvor einen
weiteren Aufenthalt ausgeschlossen hat.
Der hfr favorisiert deshalb eine HFK unter den Bedingungen des
ZuwG, weil diese auch für die 50% Lösungsvorschläge
machen könne, für die der Petitionsausschuß dies
nicht dürfe.
Christoph Schulze-Gockel, Sprecher hfr
|