HESSISCHER FLÜCHTLINGSRAT
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Presseerklärung zur Härtefallkommission

 
 

Marburg, den 19. November 2002

Hessischer Flüchtlingsrat fordert Härtefallkommission - unabhängig vom Zuwanderungsgesetz


Auf seinem Plenum am 16. November 2002 in Bensheim hat der Hessische Flüchtlingsrat noch einmal klargestellt, dass er die Einrichtung einer Härtefallkommission (HFK) in Hessen fordert, unabhängig davon, ob das Zuwanderungsgesetz am 1.1.2003 in Kraft tritt oder nicht.

Frau Gertrud Heinemann vom Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen berichtete über ihre Mitarbeit als NRO-Mitglied in der HFK Nordrhein-Westfalen. Der hfr diskutierte mit den anwesenden PolitkerInnen aller Parteien aus dem hessischen Landtag über die Vor- und Nachteile einer HFK im Vergleich zum Petitionsausschuss.

Ist denn die HFK nicht eine Doppelung zum Petitionsausschuss, der seine Arbeit ganz gut macht, fragte sinngemäß MdL Frau Ilona Dörr (Landtagsabgeordnete der CDU und Mitglied im Petitionsausschuss).

Für eine HFK, die sich ausschließlich mit der Situation von abgelehnten Asylbewerbern befasst, führte die Referentin gute Gründe an:
In der HFK NRW arbeiten SpezialistInnen aus der praktischen Ausländerberatung; es ist ein Gremium von NichtReg.-VertreterInnen, es sind keine PolitikerInnen, die dort verhandeln und evtl. an die politischen Vorgaben ihrer Partei gebunden sind.

"Glauben Sie uns, im Petitionsausschuss wird nicht nach Parteizugehörigkeit entschieden". Da waren sich Frau Jochemczyk (Mitarbeiterin der Landtagsabgeordneten und Mitglied im Petitionsausschuss Barbara Weitzel. Bündnis 90 / Die Grünen), Frau Karin Hartmann (SPD; stellvertr. Fraktionsvor-
sitzende), und Frau Dörr einig. Aber aufgrund der gesetzlichen Vorgaben im Ausländergesetz sei der Petitionsausschuss gezwungen, von vorne herein ca. 50% der Anträge abzulehnen, weil das bestehende Recht eine Lösung unmöglich mache.

So sind Lösungen oft nur erreichbar, wenn Menschen krank sind und deshalb nicht ausreisen können. Andere Härtefälle, so z.B. wenn Ausländer vom Arbeitsamt keine Arbeitserlaubnis bekommen haben und Sozialhilfe beziehen müssen, sind oft nur schwer zu lösen. Auch ein langjähriger Aufenthalt oder die Geburt von Kindern, die nur in Deutschland zur Schule gingen, sind kein Hindernis, dass diese Menschen ausreisen müssen.


Ehrenamtliche Mitglieder einer HFK kennen die praktischen Probleme und die Lebensrealität abgelehnter Asylbewerber besser, meinte Frau Heinemann.
Dass das Wissen wichtig ist, unter welchen schwierigen Bedingungen Asylbewerber in Deutschland
leben, war vielen deutlich. Herr Norbert Schmitt (Landtagsabgeordneter und rechtspolitischer Sprecher der hessischen Landtagsfraktion der SPD) fragte deshalb, ob es sinnvoll sein könnte, auf kommunaler oder Kreisebene "lokale Härtefallkommissionen" zu etablieren, die versuchen Härten zu lösen.
Herr von Hunnius ( Landtagsabgeordneter und Europapolitischer Sprecher der FDP) stellte ein ganz anderes Modell vor, das in Rheinland-Pfalz praktiziert wird: Er favorisierte einen "Ombudsmann", da dieses Verfahren weniger aufwendig sei. Dieser könne jeweils vor Ort agieren und neue Perspektiven eröffnen.

Alle verschiedenen Vorschläge wiesen aber doch auf eines hin:
Wenn man den Willen hat, sich in die Situation des Ausländers mit etwas Zeit hineinzuversetzen, so kann man seine Situation durchaus anders beurteilen und ein Bleiberecht empfehlen, auch wenn die Ausländerbehörde in enger Auslegung eines engen Ausländergesetzes zuvor einen weiteren Aufenthalt ausgeschlossen hat.

Der hfr favorisiert deshalb eine HFK unter den Bedingungen des ZuwG, weil diese auch für die 50% Lösungsvorschläge machen könne, für die der Petitionsausschuß dies nicht dürfe.


Christoph Schulze-Gockel, Sprecher hfr

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