HESSISCHER FLÜCHTLINGSRAT
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FR vom 04.08.06. zum Skandalurteil Karaca

 
 

In Auslieferungshaft

Kurde seit 68 Tagen im Hungerstreik

Seit Anfang Mai sitzt der türkische Kurde Yusuf K. in Auslieferungshaft, obwohl er rechtskräftig als Asylbewerber anerkannt ist. Seit 68 Tagen ist er im Hungerstreik. Haftverschonung für K. steht laut OLG jedoch nicht auf der Tagesordnung.

Frankfurt a. M. - "Der muss raus aus dem Gefängnis", sagt etwa Timmo Scherenberg vom hessischen Flüchtlingsrat. Wie das Frankfurter Oberlandesgericht den 36-Jährigen überhaupt auf Ersuchen der Türkei in Auslieferungshaft nehmen konnte, "weiß wohl nur das OLG". "Unverhältnismäßig" nennt es auch der Grünen-Bundestagsab-geordnete Josef Winkler, dass der politisch Verfolgte inhaftiert wurde. Jürgen Frömmrich, sein Parteifreund im Wiesbadener Landtag, ist mit seiner Wortwahl nicht ganz so vorsichtig. Er spricht von einer "Unverschämtheit". Allen dreien ist jedoch gemein, dass sie im Fall K. ratlos sind. Sie wissen nicht, wie sie ihm helfen könnten. Denn das letzte Wort scheint wiederum das OLG zu haben.

Das hatte Anfang Mai die Festnahme mit der nach Auffassung der Genannten "abenteuerlichen" Begründung verfügt: Weil nämlich K. bei einer Auslieferung Folter drohe, sei die Fluchtgefahr bei ihm besonders groß. Wenn dies rechtens sei, so Timmo Scherenberg, "dann können wir mit unserem Flüchtlingsschutz einpacken. Dann kann jeder Folterstaat hier anerkannte Asylbewerber mit einem Auslieferungsantrag hinter Gitter bringen. Und das, obwohl für K. ein absolutes Abschiebeverbot besteht."

Yusuf K. war 1993 in der Türkei verhaftet und drei Jahre später wegen Mitgliedschaft in einer kommunistischen Organisation und angeblichen Bankraubs verurteilt worden. Er beteuert, dass sein damaliges Geständnis unter Folter erpresst wurde, wie er auch in der folgenden Zeit im Gefängnis häufig mit Elektroschocks malträtiert worden sei. Nach mehrmaligem "Todesfasten" in der Zelle kam er 2002 in medizinische Behandlung, wo ihm letztendlich die Flucht nach Deutschland gelang. Drei Jahre später wurde er als politischer Flüchtling anerkannt, ehe er jetzt, auf Antrag Ankaras, in der Türkei seine Reststrafe absitzen soll.

25 Kilogramm abgenommen

In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Weiterstadt trat Yusuf K. vor mehr als zwei Monaten in Hungerstreik, 25 Kilogramm hat er seither verloren und will lieber sterben als mit der Aussicht auf weitere Folterungen in die Türkei zurückgebracht zu werden. Inzwischen musste er in die Krankenabteilung der JVA Kassel verlegt werden. Es stelle sich mittlerweile die "Frage der Zwangsernährung", so OLG-Sprecher Wolfgang Weber. "Die Frage" einer Haftverschonung, wenigstens unter Auflagen, wie sie die Grünen und der Flüchtlingsrat fordern, stelle sich jedoch "derzeit nicht". Ein Gutachten habe die Haftfähigkeit K.s bescheinigt.

Das Bundesjustizministerium erklärt sich für "derzeit" unzuständig: Es könne nicht in die Unabhängigkeit der Gerichte eingreifen. Zunächst müsse das OLG über die Zulässigkeit des Auslieferungsantrags urteilen, sagte eine Sprecherin der FR. Für die OLG-Entscheidung aber wurde noch nicht einmal ein Termin in Aussicht gestellt.

Pro Asyl und Amnesty International riefen den Petitionsausschuss des Bundestags um Hilfe an. Dieser tagt erst wieder im September.

Wolfgang Heininger

[Erscheinungsdatum 04.08.2006


Weiterführende Links:

Presseerklärung von Pro Asyl hierzu vom 6. Juni 2006


HNA-Kassel: Bericht zum Skandalurteil Karaca vom 08.08.06.


 

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