HESSISCHER FLÜCHTLINGSRAT
Mitglied in der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL
Geschäftstelle: Leipziger Straße 17 - 60487 Frankfurt a.M.
Telefon: 069 / 976 987 10 - Fax: 069 / 976 987 11 - email: hfr@fr-hessen.de

 

Presserklärung zu Kosovo-Minderheiten

 
 

Gemeinsame Presserklärung des Hessischen Flüchtlingsrats und des Flüchtlingsrats Wiesbaden zum Beschluß der Innenministerkonferenz betr. Minderheiten aus dem Kosovo

Wiesbaden, 15.06.2002

Am 05. und 06. Juni 2002 hat die Innenministerkonferenz in Bremerhaven u.a. über die Abschiebung von Angehörigen der Minderheiten aus dem Kosovo beraten.
Nach dem Auslaufen des Abschiebestopps für Flüchtlinge aus dem Kosovo, die den Gruppen der Minderheiten der Roma, Ashkali, Ägypter, Gorani sowie der serbischen Minderheit in mehrheitlich von Albanern bewohnten Gebieten angehören, droht diesen Menschen nun unmittelbar die Abschiebung nach Kosovo.
Der Hessische Flüchtlingsrat und der Flüchtlingsrat Wiesbaden unterstützten die Forderungen von amnesty international und PRO ASYL, die sich gemeinsam mit der Gesellschaft für bedrohte Völker in einer Stellungnahme vom 14. Mai 2002 gegen Abschiebungen von Angehörigen ethnischer Minderheiten in den Kosovo ausgesprochen haben.
Die Flüchtlingsräte beziehen sich insbesondere auf das Positionspapier des UNHCR (Hohes Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen) vom April 2002 sowie die Berichte der Schweizer Flüchtlingshilfe (SFH) vom 16. April "Kosova - Situation der Minderheiten" bzw. 25. April 2002 "Minderheiten aus Kosova".
Diese Berichte verweisen auf eine nach wie vor äußerst prekäre Sicherheitslage für Angehörige ethnischer Minderheiten, ihre Sicherheitslage könne nicht als stabil betrachtet werden. "Minderheiten erfahren weiterhin in unterschiedlicher Stärke Bedrohungen ihres Lebens und ihrer körperlichen Unversehrtheit" (UNHCR).
Die SFH berichtet, daß im Jahr 2001 in Kosovo insgesamt 136 Personen getötet wurden. Die Arbeitslosigkeit wird auf 65% geschätzt, wobei die Quote unter den ethnischen Minderheiten höher anzusetzen ist.
Die Bewegungsfreiheit dieser Menschen beschränkt sich zumeist auf kleine Enklaven, die von KFOR-Truppen geschützt werden müssen und sie nur unter Eskorte der KFOR-Truppen verlassen können. "Es gibt für diese Personen keine zumutbare innländische Fluchtalternative" (SFH)
Die Schweizer Flüchtlingshilfe warnt eindringlich vor dem "Dominoeffekt", den die massenhafte zwangsweise "Rückführung" der Minderheiten aus großen europäischen Staaten wie Deutschland bedeuten würde - andere Staaten würden diese Flüchtlinge ebenfalls ausweisen. Dies würde zu einer erheblichen Destabilisierung der noch immer sehr fragilen Lage führen: "Es gibt zahlreiche intern Vertriebene und Häuser von RückkehrerInnen sind von anderen Familien besetzt. (...) Angesichts von insgesamt mehreren zehntausend in diesen Staaten lebenden Minderheitenangehörigen sind kaum lösbare praktische Schwierigkeiten für Sicherheit und Unterbringung der RückkehrerInnen vorherzusehen".
"UNHCR bleibt der Auffassung, daß Angehörigen von Minderheitengruppen aus dem Kosovo weiterhin internationaler Schutz in Asylländern gewährt werden sollte."
Viele dieser Minderheitenangehörigen aus dem Kosovo leben bereits seit vielen Jahren in der Bundesrepublik. Obwohl sie hier gut intergriert sind -viele der Kinder sind hier geboren- leben sie seit Jahren in ständiger Unsicherheit.


Der Hessische Flüchtlingsrat und der Flüchtlingsrat Wiesbaden schließen sich daher der Forderung des Flüchtlingsrats Berlin nach einer Altfallregelung für diese Menschen an, um ihnen eine sichere Zukunftsperspektive zu eröffnen.

gez.
Christoph Schulze-Gockel
Hessischer Flüchtlingsrat

Ines Welge
Flüchtlingsrat Wiesbaden

Weiterführende Links:

 

nach oben