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Presseerklärung
Frankfurt, den 6.10.2008
Recht auf Schulbesuch für alle Kinder!
Flüchtlingsrat fordert Kultusministerium auf,
illegalisierten Kindern Schulbesuch zeitnah zu ermöglichen
Verordnung mit umstrittener Passage kurz vor Landtagsbeschluss
erneuert
Zum Beginn der Herbstferien fordert der Hessische Flüchtlingsrat
Kultusminister Banzer auf, dem Votum des Kulturpolitischen Ausschusses
des Landtages (KPA) zügig nachzukommen und Kindern ohne Aufenthaltsrecht
in Deutschland den Schulbesuch zu ermöglichen. Allein
in Frankfurt sind Schätzungen zufolge Hunderte von Kindern
faktisch vom Schulbesuch ausgeschlossen. Bildung ist ein grundlegendes
Menschenrecht, das nicht vom Aufenthaltsstatus der Eltern abhängen
sollte erklärte Timmo Scherenberg, Geschäftsführer
des Flüchtlingsrates. Wir erwarten, dass jetzt schnell
gehandelt wird und den Kindern mit Ende der Herbstferien der Schulbesuch
ermöglicht wird.
Am 11. September hat der Kulturpolitische Ausschuss mit großer
Mehrheit gefordert, dass die Kindern von so genannten Illegalen
der Schulbesuch ermöglicht werden soll. Zusätzlich forderte
er, dass ausländerrechtlich nur geduldete Kinder in die Schulpflicht
einbezogen werden sollen.
Nur vier Tage später, am 15. September, trat die erneuerte
Verordnung zum Schulbesuch von Schülerinnen und Schülern
nichtdeutscher Herkunftssprache in Kraft mit genau den Paragraphen,
die nach dem Votum des KPA abgeschafft werden sollen sie
musste erneuert werden, da die alte Verordnung im April ausgelaufen
war. Beschlossen wurde sie zwar schon im August, die Änderungsanträge
waren aber schon seit Mai bekannt.
Es ist völlig unverständlich, warum kurz vor dem
Beschluss des Kulturpolitischen Ausschusses die Verordnung in ihrer
alten Form erneuert wurde. Es war absehbar, dass beim Thema Schulbesuch
für Kinder ohne legalen Aufenthalt eine breite Mehrheit des
Landtages eine Neuregelung wünschte kommentierte Timmo
Scherenberg, Geschäftsführer des Flüchtlingsrates,
den Vorgang.
Bislang müssen alle Schüler in Hessen bei der Anmeldung
zur Schule eine gültige Meldebescheinigung vorlegen, Schulleiter
von staatlichen Schulen müssen Kinder, die dies nicht können,
den Ausländerbehörden melden. Dass es auch anders geht,
zeigt das Beispiel NRW: Dort wurde im letzten Jahr per Erlass klargestellt,
dass eine Meldebescheinigung keinesfalls verlangt und an die Ausländerbehörden
weitergeleitet werden darf.
Um die geforderten Änderungen zu verwirklichen, müssen
der §3 Abs. 3 und der §4 Abs. 2 der Verordnung gestrichen
oder abgeändert werden. Da es sich um eine Verordnung handelt,
kann dies nur vom Ministerium vorgenommen werden, der Landtag und
seine Ausschüsse können lediglich ihren politischen Willen
ausdrücken.
Gez. Timmo Scherenberg,
Geschäftsführer Hessischer Flüchtlingsrat
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