HESSISCHER FLÜCHTLINGSRAT
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Recht auf Schulbesuch für alle Kinder!

 
 

Presseerklärung

Frankfurt, den 6.10.2008

Recht auf Schulbesuch für alle Kinder!

Flüchtlingsrat fordert Kultusministerium auf, illegalisierten Kindern Schulbesuch zeitnah zu ermöglichen

Verordnung mit umstrittener Passage kurz vor Landtagsbeschluss erneuert


Zum Beginn der Herbstferien fordert der Hessische Flüchtlingsrat Kultusminister Banzer auf, dem Votum des Kulturpolitischen Ausschusses des Landtages (KPA) zügig nachzukommen und Kindern ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland den Schulbesuch zu ermöglichen. „Allein in Frankfurt sind Schätzungen zufolge Hunderte von Kindern faktisch vom Schulbesuch ausgeschlossen. Bildung ist ein grundlegendes Menschenrecht, das nicht vom Aufenthaltsstatus der Eltern abhängen sollte“ erklärte Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des Flüchtlingsrates. „Wir erwarten, dass jetzt schnell gehandelt wird und den Kindern mit Ende der Herbstferien der Schulbesuch ermöglicht wird.“

Am 11. September hat der Kulturpolitische Ausschuss mit großer Mehrheit gefordert, dass die Kindern von so genannten Illegalen der Schulbesuch ermöglicht werden soll. Zusätzlich forderte er, dass ausländerrechtlich nur geduldete Kinder in die Schulpflicht einbezogen werden sollen.
Nur vier Tage später, am 15. September, trat die erneuerte Verordnung zum Schulbesuch von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache in Kraft – mit genau den Paragraphen, die nach dem Votum des KPA abgeschafft werden sollen – sie musste erneuert werden, da die alte Verordnung im April ausgelaufen war. Beschlossen wurde sie zwar schon im August, die Änderungsanträge waren aber schon seit Mai bekannt.

„Es ist völlig unverständlich, warum kurz vor dem Beschluss des Kulturpolitischen Ausschusses die Verordnung in ihrer alten Form erneuert wurde. Es war absehbar, dass beim Thema Schulbesuch für Kinder ohne legalen Aufenthalt eine breite Mehrheit des Landtages eine Neuregelung wünschte“ kommentierte Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des Flüchtlingsrates, den Vorgang.

Bislang müssen alle Schüler in Hessen bei der Anmeldung zur Schule eine gültige Meldebescheinigung vorlegen, Schulleiter von staatlichen Schulen müssen Kinder, die dies nicht können, den Ausländerbehörden melden. Dass es auch anders geht, zeigt das Beispiel NRW: Dort wurde im letzten Jahr per Erlass klargestellt, dass eine Meldebescheinigung keinesfalls verlangt und an die Ausländerbehörden weitergeleitet werden darf.

Um die geforderten Änderungen zu verwirklichen, müssen der §3 Abs. 3 und der §4 Abs. 2 der Verordnung gestrichen oder abgeändert werden. Da es sich um eine Verordnung handelt, kann dies nur vom Ministerium vorgenommen werden, der Landtag und seine Ausschüsse können lediglich ihren politischen Willen ausdrücken.

Gez. Timmo Scherenberg,
Geschäftsführer Hessischer Flüchtlingsrat

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