Datum & Uhrzeit
18. Februar 2022
9:00 - 13:30
Online Veranstaltung
Zur Anmeldung
Aus der Reihe „Qualifizierter mit Flüchtlingen arbeiten“
Das Petitions- und Härtefallverfahren in Hessen (Zoom)
Referent*innen:
Jana Borusko, Hessischer Flüchtlingsrat
Karin Diehl, Juristin bei der Diakonie Hessen und Mitglied im Vorprüfungsausschuss der HFK
Katrin Schleenbecker, Obfrau von Bündnis 90/Die Grünen
Wilfried Schmäing, Zentralabteilungsleiter im Hessischen Innenministerium und Vorsitzender der Härtefallkommission in Hessen
Zum Thema der Fortbildung:
Ausreisepflichtige Ausländer*innen haben die Möglichkeit einen Antrag an die Härtefallkommission (HFK) zu stellen, wenn es über die im Aufenthaltsgesetz vorgesehenen Möglichkeiten hinaus keine Alternative gibt, eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen. Die HFK ist ein Gremium, das sich aus Vertreter*innen von Behörden, Kirchen, Verbänden, Flüchtlingsorganisationen und Abgeordneten zusammensetzt. Sie kann nach eingehender Prüfung in besonders gelagerten Einzelfällen dem Innenminister empfehlen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. In den meisten Fällen folgt der Minister den Empfehlungen der HFK.
In Hessen gibt es die zusätzliche Besonderheit, dass das Härtefall-Verfahren mit dem Petitionsverfahren verschränkt ist. Das bedeutet, dass eine abgeschlossene Petition beim Hessischen Landtag Zugangsvoraussetzung dafür ist, einen Antrag bei der HFK stellen zu können, falls dem Anliegen noch nicht durch die Petition entsprochen wurde. Das Petitionsrecht wurde kürzlich durch ein neues Hessisches Petitionsgesetz neu geregelt. Es gilt weiterhin, dass ausländerrechtliche Petitionen grundsätzlich einen Abschiebungsschutz entfalten. Im Vergleich zur vorherigen Regelung wurde dieser Abschiebungsschutz an einigen Stellen jedoch eingeschränkt. Dies hat auch Auswirkungen auf das Verfahren vor der HFK. In der Fortbildung werden sowohl das Petitions- als auch das Härtefallverfahren vorgestellt. Im Anschluss besteht die Möglichkeit das erworbene Wissen in Arbeitsgruppen zu vertiefen und Tipps von Praktiker*innen für die Antragsstellung und zu den beiden Verfahren zu erhalten.
Zur Anmeldung:
Bitte melden Sie sich bis Montag, 14.02.2022 – 12:00 Uhr nur online an unter: Anmeldung (dicv-limburg.de)
Weitere Informationen zur Anmeldung, zum Ablauf, der Organisation und Spendenhinweise finden Sie auf dieser Seite.