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Landesaufnahmeprogramm Hessen

Wie von der Hessischen Landesregierung und dem Hessischen Sozialministerium vorgesehen, endete die Frist zur Einreichung von Anträgen für das Landesaufnahmeprogramm für afghanische Familienangehörige am 31.12.2023. Es ist nicht mehr möglich, einen Antrag zu stellen.

Informationen zu den notwendigen Schritten nach der Einreise

Die nachfolgenden Informationen beziehen sich spezifisch auf die Einreise in Deutschland im Rahmen des hessischen Landesaufnahmeprogramms für in Afghanistan lebende Verwandte.

Die in Hessen ankommenden Personen müssen ihre Wohnadresse beim Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt anmelden. Benötigte Unterlagen zum Download finden sich in der Regel auf der Website der zuständigen Behörde. Termine sollten zeitnah nach der Ankunft in Hessen vereinbart werden.

Die in Hessen ankommenden Personen reisen mit einem drei Monate gültigem Visum ein. Bevor das Visum abläuft sollte einen Termin bei der Ausländerbehörde beantragt werden, damit vom Visum zur Aufenthaltserlaubnis gewechselt werden kann. Die eingereisten Angehörigen bekommen dann eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG. Diese wird „wegen des Krieges im Heimatland“ (im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a AsylbLG) zunächst für zwei Jahre erteilt. Ihre Verlängerung richtet sich nach § 8 AufenthG.

Benötigte Unterlagen zum Download sowie Angaben zur Terminvereinbarung finden sich in der Regel auf der Website der zuständigen Ausländerbehörde.

Wir empfehlen eine Reisekrankenversicherung abzuschließen, um die Zeit zwischen Einreise und Erhalt des Aufenthaltstitels abzudecken.

Darauffolgend sollte geprüft werden, ob die angekommenen Angehörigen über die gesetzliche Krankenversicherung der bereits in Hessen lebenden Person familienversichert werden können. Das ist für Kinder, Ehepartner:innen und eingetragene Lebenspartner:innen möglich. Diesbezüglich kann sich bei der Krankenkasse erkundigt werden.

Falls keine Familienversicherung möglich ist, muss sich in der Regel an das Sozialamt gewendet werden. Die Sozialämter gewähren Krankenhilfe, d.h. Kosten für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt, Pflegebedürftigkeit und Behinderung werden im Sinne der §§ 4 und 6 Asylbewerberleitungsgesetz (AsylbLG) vom Land Hessen übernommen.

Das Land erstattet nach der Einreise die Flugkosten nach Deutschland. Hierfür ist es wichtig, dass alle Flugtickets und Rechnungen aufgehoben werden. Den Ablauf der Rückerstattung sollte beim ersten Termin in der Ausländerbehörde besprochen werden, um die Wartezeiten zu verkürzen.

Sollten Ihre Angehörigen von der Ausländerbehörde dazu verpflichtet werden, einen Integrationskurs zu besuchen, müssen sie einen Kurs entsprechend des Wohnortes suchen. Kursanbieterinnen und freie Plätze sind auf einer Website des BAMF zu finden.

Von der Verpflichtung durch die Ausländerbehörde abgesehen ist eine nachrangige Zulassung zum Integrationskurs (samt Kostenübernahme) möglich.

Sind Ihre Angehörige nicht verpflichtet Integrationskurse zu besuchen, können sie sich selbständig bei einem Deutschkurs (DeuFöV) anmelden. Mit einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 23 Abs. 1 AufenthG (mit Zusatz: wegen Krieges im Herkunftsland) besteht dazu grundsätzlich die Möglichkeit (samt Kostenübernahme). Darüber hinaus ist es möglich, verfügbare kostenlose Angebote regionaler Träger wahrzunehmen.

Für die Schulanmeldung für schulpflichte Kinder sollte sich an das zuständige Aufnahme- und Beratungszentren (ABZ) gewandt werden. Eine Übersicht mit Kontaktdaten kann der Website der Schulämter Hessen entnommen werden: Webseite der Schulämter Hessen: Aufnahme- und Beratungszentren

Hinweise für anhängige Verfahren

Vorgehen nach Erteilung der Vorabzustimmung (Visumverfahren)

Nach erteilter Vorabzustimmung zur Visumerteilung hat sich Ihr afghanischer Familienangehöriger zur deutschen Botschaft im Anrainerstaat des aktuellen Aufenthaltsortes oder aus Afghanistan heraus in den benannten Anrainerstaat zu der deutschen Botschaft zu begeben.

Dort muss er das Visumverfahren beantragen. Ggf. notwendige Unterlagen wie der gültige, nicht anerkannte oder ungültige Reisepass und andere Dokumente sind dorthin im Original mitzubringen, darunter: Identitätskarte (e-Tazkira), Staatsangehörigkeitsnachweis (Tazkira; einfach, beglaubigt oder online Tazkira) oder Geburtsurkunde. 

Die Vorabzustimmung wird durch das Regierungspräsidium Gießen an die zuständige deutsche Botschaft versandt und liegt ihr vor. Die Vorabzustimmung im Original wird Ihnen nochmals per Post übermittelt.

Im Rahmen des Visumverfahrens wird eine Überprüfung Ihres afghanischen Familienangehörigen durch die Sicherheitsbehörden durchgeführt und das Vorliegen der weiteren allgemeinen Titelerteilungsvoraussetzungen geprüft. Die für das Aufnahmeverfahren erforderliche Erhebung persönlicher und notwendiger biometrischer Daten, also insbesondere von Fingerabdrücken, sowie die Sicherheitsüberprüfung erfolgt in der Auslandsvertretung. Das erfolgreiche Durchlaufen der Sicherheitsüberprüfung ist zwingende Voraussetzung für die Aufnahme.

Ausnahmen von der Passpflicht nach § 3 Abs. 2 AufenthG können zugelassen werden, sofern der vorgelegte Reisepass der einreisewilligen Person nicht anerkannt wird oder nicht gültig ist, die Identität der einreisewilligen Person aber durch andere Dokumente, beispielsweise durch Identitätskarte (e-Tazkira), Staatsangehörigkeitsnachweis oder Geburtsurkunde nachgewiesen ist. Kann die einreisewillige Person keinen Reisepass vorlegen, ihre Identität aber anderweitig nachweisen, kann ein Reiseausweis für Ausländer nach den Voraussetzungen der §§ 5 und 7 AufenthV ausgestellt werden.

Hierfür ist die jeweilige deutsche Botschaft im Anrainerstaat zuständig, bei der das Visumverfahren beantragt wird. Über etwaige weitere Voraussetzungen zur Visumerteilung können Sie sich bei der zuständigen Botschaft informieren.

Die Einreise Ihrer afghanischen Familienangehörigen erfolgt nach Visumerteilung selbstbestimmt. Flugtickets und Rechnungen sollten aufgehoben werden, da die Reisekosten erstattet werden (s.o. unter „Nach der Einreise“).

Sollten Sie weitere Fragen haben, beachten Sie bitte die FAQ des RP Gießen. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich hier vorab zu informieren. Dies erspart Ihnen zeitaufwändige Rückfragen und klärt in der Regel sämtliche Fragen. Im Zweifelsfall hilft Ihnen das Team des hfr weiter.

Was war das Hessische Landesaufnahmeprogramm?

Nachfolgend dokumentieren wir die mehrsprachigen Hintergrundinformationen der Fachstelle Afghanistan zum beendeten hessischen Landesaufnahmeprogramm.

Das hessische Landesaufnahmeprogramm für afhganische Familienangehörige existierte vom Juni bis Ende des Jahres 2023.

Die Grünen-Fraktion des hessischen Landtags hatte am 06.10.2022 verkündet, dass es ein hessisches Landesaufnahmeprogramm für Menschen aus Afghanistan geben soll. Hier finden Sie die Presseerklärung des HFR bzgl. der Ankündigung des Aufnahmeprogramms vom 06.10.2022.

Das hessiche Landesaufnahmeprogramm für afghanische Familienangehörige startete am 15.06.2023 und endete entsprechend der Aufnahmeanordnung am 31.12.2023.

Damit ist das Programm beendet.
Es sind keine neuen Anträge mehr möglich.

Das Programm ermöglichte es den in Hessen lebenden Afghan:innen, ihre Familienangehörigen nach Deutschland zu holen. Insgesamt 1000 Personen sollten aufgenommen werden können, die verwandtschaftliche Beziehungen zu in Hessen aufenthaltsberechtigten Personen haben und die selbst oder durch Dritte bereit und in der Lage sind, den Lebensunterhalt ihrer Verwandten während des Aufenthalts in Deutschland zu sichern (Verpflichtungserklärung). Die Aufnahme erfolgt aus den sechs Anrainerstaaten Afghanistans: Pakistan, Iran, Turkmenistan, Tadschikistan, Usbekistan und China.

Das Programm sah folgende Maßnahmen und Voraussetzungen vor:

  • Das Programm ist für afghanische Personen gedacht, die einen Angehörigen mit ständigem Wohnsitz in Hessen
  • Das Programm gilt für die Mitglieder der Kernfamilie (Ehegatte, minderjährige Kinder) und Großfamilie (Eltern, erwachsene Kinder, Großeltern, Enkel, Geschwister), die in gewissem Maße in Afghanistan in Gefahr sind
  • Die in Hessen lebende Person muss eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
  • Die in Hessen lebende Person muss wirtschaftlich selbständig mit ausreichendem Einkommen sein; d.h. unabhängig von Sozialamt oder Agentur für Arbeit sein. Sie muss zudem in der Lage sein, eine Verpflichtungserklärung bei der lokalen Ausländerbehörde abzugeben und so den Lebensunterhalt aller aufzunehmenden Angehörigen zu sichern
  • Die in Hessen lebende Person muss ausreichend Wohnraum für alle nachziehenden Angehörigen zur Verfügung stellen können
  • Die Kosten der Krankenversicherung werden vom Land übernommen. Dazu gehören: Kosten für Krankheit, Schwangerschaft, Geburt, Pflegebedürftigkeit und Behinderung.

Anträge konnten ab dem 15.06.2023 bis zum 31.12.2023 über die Webseite des RP Gießen gestellt werden! Dort finden Sie ebenfalls eine umfangreiche FAQ. Hier finden Sie eine von der Fachstelle Afghanistan (hfr) erstellte Checkliste der benötigen Dokumente.

Bitte die Informationen über anhängige Verfahren weiter oben beachten!

On October 6, 2022 the Green parliamentary group of the parliament of Hesse announced the establishment of a special admission program of the German federal state Hesse for people from Afghanistan. Here you can find the press release of the HFR regarding the announcement of the admission program.

The program has ended on the 2023/12/31.
Applications are no longer possible!

As planned by the Hessian state government and the Hessian Ministry of Social Affairs, the deadline for submitting applications for the Hessian State Admission Programme ended on 31.12.2023. Since this date, it is no longer possible to submit an application.

The programme enabled Afghans living in Hesse to bring their family members to Germany. A total of 1,000 persons were to be admitted via the state admission programme who have family ties to persons entitled to stay in Hesse and who are willing and able, either themselves or through third parties, to secure the livelihood of their relatives during their stay in Germany (declaration of commitment). Admission is granted from the six neighbouring countries Pakistan, Iran, Turkmenistan, Tajikistan, Uzbekistan and China.

However, some measures and requirements apply:

  • The programme is intended for Afghan persons who have a relative with permanent residence in Hesse.
  • The programme applies to members of the nuclear family (spouse, minor children) and extended family (parents, adult children, grandparents, grandchildren, siblings) who are at risk to a certain extent in Afghanistan.
  • The person living in Hesse must have a residence permit.
  • The person living in Hesse must be economically independent with sufficient income; i.e. independent of the social welfare office or employment agency. In order to be able to submit a declaration of commitment to the local foreign immigration authority, they must undertake that the livelihood of the relatives to be taken in is secured.
  • The person living in Hesse must provide sufficient living space for all relatives joining them.
  • The costs of health insurance are covered by the state. These include: Costs for illness, pregnancy, birth, need for care and disability.

Applications were submitted via the website of the RP Gießen from 15.06.2023 until 31.12.2023. There one can also find an extensive FAQ.

To apply, one must have prepared the necessary documents concerning one and the family member one wishes to bring to Germany. The checklist of the required documents reads as follows:

  1. Please print out the checklist and go to all authorities in advance to apply for, among other things, your certificate of good conduct and an extract from the co-living address register.
  2. Let your family members know in advance which documents you need from them.
  3. Arrange an appointment with the local immigration authority in good time for you and all sponsors to submit the declaration of commitment. Please note that these only have a certain period of validity during which your family member must have entered the country.

Information on how to proceed after the preliminary approval has been granted (visa procedure)

After the preliminary approval for issuing a visa has been granted, your Afghan family member must go to the German embassy in the neighbouring country of the current place of residence or from Afghanistan to the designated neighbouring country to the German embassy.

There he or she must apply for the visa procedure. Any necessary documents, such as the valid, non-recognised or invalid passport and other documents (e.g. identity card (e-Tazkira), proof of nationality [Tazkira; simple, certified or online Tazkira], birth certificate) must be brought there in the original.

The preliminary approval is sent to the responsible German embassy by the Regierungspräsidium Gießen and is available to them. The original pre-consent will be sent to you again by post.

As part of the visa procedure, a check of your Afghan family member will be carried out by the security authorities and the existence of the other general requirements for issuing a title will be examined. The collection of personal and necessary biometric data required for the admission procedure, i.e. in particular fingerprints, as well as the security check will take place at the mission abroad. Successful completion of the security check is a mandatory prerequisite for admission.

Exceptions to the passport requirement pursuant to section 3 (2) of the Residence Act may be permitted if the passport presented by the person seeking entry is not recognised or is not valid, but the identity of the person seeking entry is proven by other documents (e.g. identity card (e-Tazkira), proof of nationality [Tazkira; simple, certified or online Tazkira], birth certificate). If the person wishing to enter Germany cannot present a passport but can prove his or her identity in another way (e.g. identity card [e-Tazkira], proof of nationality [Tazkira; simple, certified or online Tazkira], birth certificate), a travel document for foreigners can be issued in accordance with the requirements of §§ 5 and 7 AufenthV.

The respective German embassy in the bordering country where the visa application is submitted is responsible for this. You can find out about any other requirements for issuing a visa from the relevant embassy.

The entry of your Afghan family members is self-determined after the visa has been issued. All receits should be kept, since the travel expenses are to be refunded by the state.

If you have any further questions, please refer to the FAQ of the RP Gießen mentioned above. Take advantage of the opportunity to obtain information here in advance. This will save you time-consuming queries and usually clarifies all issues.

                                           برنامه پذیرش ایالت هسه آلمان برای اعضای خانواده افغان از تاریخ 15.06.2023 بطور رسمی آغاز شده است
                                                                                              دستور پذیرش مطابق پاراگراف 23 بند 1 قانون اقامت اعمال خواهد شد
                                                                                                      می توانید درخواست آنلاین خود را از طریق سایت گیسن ارسال کنید
این برنامه به افغان های ساکن در هسه این امکان را می دهد تا اعضای خانواده خود را به اینجا بیاورند. در مجموع 1000 نفر باید از طریق برنامه پذیرش دولتی پذیرفته شوند که دارای روابط خانوادگی با افرادی هستند که حق اقامت در هسن را دارند و می‌خواهند و می‌توانند خود یا از  طریق اشخاص ثالث، معاش بستگان خود را در طول اقامت خود در آلمان تأمین کنند.  پذیرش از شش کشور همسایه پاکستان، ایران، ترکمنستان    تاجیکستان، ازبکستان و چین است

                                                                                                                                                     شرایط لازم  

 برنامه برای افراد افغان در نظر گرفته شده است که بستگانی با اقامت موقت یا  دائم در هسن دارند
 این برنامه برای اعضای خانواده درجه1 (همسر، فرزندان زیر18سال) و خانواده درجه2 (والدین، فرزندان بالغ، پدربزرگ،  مادربزرگ، نوه، خواهر و برادر) که در سطحی از خطر در افغانستان هستند، اعمال می شود
خویشاوند ساکن هسن باید دارای مجوز اقامت باشد
 ضامن مالی باید از نظر اقتصادی مستقل و دارای درآمد کافی باشد. یعنی مستقل از اداره رفاه اجتماعی یا اداره کار باشد. به طوری که آنها می توانند برای اطمینان از تأمین معیشت اقوام مورد پذیرش به مقامات محلی مهاجرت اظهار تعهد کنند
 فرد ساکن در هسن باید فضای زندگی کافی را برای تمامی اعضای خانواده که قرار است ملحق شوند فراهم کند
  بیمه درمانی توسط دولت هسه پوشش داده می شود که شامل هزینه های بیماری، بارداری، زایمان، نیاز به مراقبت و ناتوانی میشود
 محاسبات درآمد مورد نیاز و پول ماهانه برای هر نفر و همچنین فضای کافی زندگی برای هر نفر توسط مقامات اداره مهاجرت انجام  میشود
برای انجام این کار، باید مدارک لازم را در مورد خود و اعضای خانواده که می خواهید به آلمان بیاورید، آماده کنید. در اینجا چک لیست مدارک مورد نیاز را مشاهده خواهید کرد
لطفاً چک لیست را پرینت بگیرید و از قبل به ادارات مربوطه مراجعه کنید تا گواهی حسن رفتار خود و مدرک ثبت محل سکونت خود را درخواست کنید

از قبل به اعضای خانواده خود اطلاع دهید که چه مدارکی از سوی آنها نیاز دارید تا زمان آماده سازی داشته باشند

به موقع از اداره مهاجرت خارجی محلی برای تنظیم و امضای تعهدنامه مالی قرار ملاقات درخواست نمایید تا شما و دیگر حامیان مالی که حاضر هستند خانواده شما را حمایت مالی کنند تعهدنامه مالی را ارائه کنند
لطفاً توجه داشته باشید که  تعهدنامه مالی دارای یک تاریخ اعتبار شش ماهه می باشد و در زمان مراجعه اعضای خانواده شما به سفارت و ارایه اصل آن به سفارت باید هنوز معتبر باشد

                                                                                                       دستورالعمل نحوه اقدام پس از اعطای تایید اولیه  

پس از دریافت تایید اولیه از سوی دولت گیسن، اعضای خانواده شما باید برای دریافت ویزابه سفارت آلمان در کشور همسایه تعیین شده و یا سفارت آلمان در کشورهمسایه محل اقامت فعلی مراجعه کند. در آنجا رویه صدور ویزا انجام میپذیرد
همه مدارک بصورت اصلی باید به سفارت آورده شود
تایید اولیه  به سفارت آلمان مسئول نیز ارسال می شود و در اختیار آنها قرار می گیرد. تایید اولیه اولیه مجددا از طریق پست برای شما در هسه نیز ارسال خواهد شد. در چارچوب رویه ویزا، مصاحبه با اعضای خانواده شما توسط مقامات امنیتی انجام می شود و وجود سایر شرایط عمومی برای صدور ویزا بررسی می شود. جمع‌آوری داده‌های بیومتریک شخصی مانند اثر انگشت، و همچنین بررسی های امنیتی انجام می‌شود. بررسی های امنیتی یک پیش نیاز اجباری برای پذیرش است

 در صورتی که گذرنامه ارائه شده توسط شخص به رسمیت شناخته نشده باشد یا معتبر نباشد، اما هویت شخص توسط سایراسناد ثابت شود، استثنائات شرط گذرنامه مطابق پاراگراف 3 بند (2) قانون اقامت ممکن است مجاز باشد و یک پاسپورت مسافرتی  برای فرد صادر میگردد
برای اطلاعات بیشتر با مسئول پروژه افغانستان خانم ملیحه بیات ترک با شماره تلفن 017647098273 و یا آدرس ایمیل  تماس حاصل فرمایید afghanistan@fr-hessen.de 

 

Die Informationen und Materialien auf dieser Seite stammen von der Fachstelle Afghanistan des hfr. Das Projekt ist beendet!

Fragen zum Thema beantwortet Ihnen fortan das Team des hfr.

Bitte beachten Sie diese FAQ der Fachstelle Afghanistan zu Einreise und Ankommen im Rahmen des LAP.