Zum Inhalt springen

Neue Projektstelle Afghanistan beim Hessischen Flüchtlingsrat

Der Hessische Flüchtlingsrat begrüßt zwei neue Kolleginnen, die sich im Rahmen des von Pro Asyl koordinierten Projektverbunds Afghanistan beim HFR für in Afghanistan gefährdete Personen engagieren. Herzlich Willkommen Ann-Charlotte Stürzel und Maliheh Bayat Tork!

Erreichen können Sie unsere neuen Mitarbeiterinnen über die E-Mail Adresse afghanistan@fr-hessen.de

Bitte wenden Sie sich derzeit ausschließlich mit Gefährdungsanzeigen oder sehr spezifischen Fragen z.B. zum Familiennachzug an die Projektstelle, da aufgrund des derzeitigen Arbeitsschwerpunkts hiermit ausdrücklich kein neues Beratungsangebot dezidiert für Afghaninnen und Afghanen geschaffen wurde. Wir hoffen in der Zukunft das Programm der Arbeitsstelle aber dahingehend auszuweiten! Bis dahin können Sie sich mit ihren Fragen wie gewohnt an die übrigen Mitarbeiter:innen unserer Geschäftsstelle wenden.

Vorstellung des Projekts

Die Projektstelle Afghanistan wurde im Frühjahr 2022 beim hfr geschaffen. Das Projekt ist ein multilaterales Projekt, das von Pro Asyl koordiniert wird. An dem Projekt arbeiten Flüchtlingsräte verschiedener Bundesländer zusammen. Das Vorhaben steht grundsätzlich unter dem Motto „Afghanistan nicht vergessen“.

In Hessen konzentrieren wir uns derzeit im Rahmen des Projektes auf das Stellen von Härtefallanträgen bei dem Auswärtigen Amt, um besonders exponierte Personen aus Afghanistan zu evakuieren. Erfolgsaussichten, wenn ohnehin nur geringe, gibt es nur bei Personen, die aufgrund ihres politischen/aktivistischen Engagements explizit von den Taliban verfolgt werden. Hier kann es sich um Verfolgung aufgrund der Tätigkeit in der ehemaligen Regierung, dem Justizwesen, den Medien oder dem menschenrechtlichen Aktivismus handeln.

Die Prüfung seitens des Auswärtigen Amtes ist sehr kritisch, alle Tätigkeiten und die Bedrohungslage (Todesgefahr) der Person und ihrer Angehörigen müssen nachvollziehbar beschrieben und nachgewiesen werden können. Insbesondere müssen sich die Fälle von anderen, ähnlich gelagerten Fällen in ihrer Bedrohlichkeit und Dringlichkeit abheben, da es sich um eine „außergewöhnliche“ Härte handeln muss; die schreckliche Lebenssituation seit der Machtübernahme der Taliban für Frauen, Kinder, oder Personen, die ihre Arbeit verloren haben, stellt aus Sicht des AA lediglich eine „gewöhnliche“ Härte dar.

Wir warten, ebenso wie alle anderen mit Afghanistan befassten Personen, auf das von der Bundesregierung in Aussicht gestellte Bundesaufnahmeprogramm, welches mehr Personen die Chance bieten sollte, Afghanistan aufgrund von Verfolgung zu verlassen. Die genauen Rahmenbedingungen und Kriterien sind derzeit noch unklar; sobald das Programm existiert, werden wir darüber informieren und bei der Antragstellung unterstützen.