Neue Justizzuständigkeiten in Hessen
In Hessen steht die nächste Änderung der Justizzuständigkeitsverordnung an, um die Bündelung der Asylklagen bei bestimmten Verwaltungsgerichten voranzubringen.
In Hessen steht die nächste Änderung der Justizzuständigkeitsverordnung an, um die Bündelung der Asylklagen bei bestimmten Verwaltungsgerichten voranzubringen.
Das BMI hat die Länder angewiesen, in Fällen, in denen ein Dublin-Bescheid ergeht, keine Duldungsbescheinigungen mehr auszustellen. Die zu erwartenden Auswirkungen für die Betroffenen sind fatal.
In der Spätphase des Gesetzes zum Chancenaufenthaltsrecht werden typische Probleme beim Übergang in einen dauerhaften Aufenthalt deutlich. Das Bleiberechtsnetzwerk der Landesflüchtlingsräte hat nun ein Empfehlungspapier zur weiteren Umsetzung des Chancenaufenthaltsrechts herausgegeben.
293 Organisationen schließen sich zusammen, um an die neue Bundesregierung für eine verantwortungsvolle Asyl- und Migrationspolitik zu appellieren.
Der VGH Kassel urteilt in seinem Beschluss, dass das bloße Nichtbetreiben der Abschiebung keinen Duldungsgrund darstellt und stärkt damit die zunehmende Praxis der Ausländerbehörden, keine Duldungsbescheinigungen auszustellen.
Die telefonische Erreichbarkeit des hfr ist derzeit eingeschränkt. Informationen über die Sprechzeiten und Kontaktdaten finden Sie hier.
Das Bundesverwaltungsgericht hat geurteilt, dass mit der Rückkehr Anerkannter Schutzberechtigter nach Griechenland keine erniedrigende oder unmenschliche Behandlung drohe.
Appell von 44 zivilgesellschaftlichen Organisationen an die Abgeordneten des Bundestags und die Bundesregierung:
Menschenrechte verteidigen – schutzbedürftige Menschen aus Afghanistan weiter aufnehmen!
Wir befragen Antragsteller:innen und Inhaber:innen des Chancenaufenthalts sowie auch Berater:innen und Aktive zu ihren Erfahrungen mit dem Übergang in ein langfristiges Aufenthaltsrecht gem. §§ 25a und 25b AufenthG.
Die EU-Kommission hat gestern einen Entwurf für eine neue Rückführungsverordnung vorgelegt. Damit soll komplementär zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) ein „Gemeinsames Europäisches Rückkehrsystem“ etabliert werden.