Zum Jahresende: Jahresbericht des hfr und Ausblick für 2024
Zum Jahresende möchten wir Bilanz ziehen und teilen unseren Jahresbericht. Wir bedanken uns bei allen Unterstützer:innen und bitten um Ihren Support auch im neuen Jahr!
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Aufenthaltstitel gem. § 24 AufenthG sind per Verordnung automatisch bis zum 04.03.2025 verlängert worden und müssen nicht durch die Ausländerbehörden verlängert werden.
Aufruf verschiedener hessischer Verbände und Initiativen eine zukunftsorientierte und humanitäre Migrations- und Flüchtlingspolitik angesichts des im November 2023 veröffentlichten Sondierungspapiers zwischen CDU und SPD Hessen und der enthaltenen Eckpunkte zu „Migration und Integration“.
154 Organisationen lehnen sozialrechtliche Verschärfungen ab und fordern: Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft und die Betroffenen müssen in das reguläre Sozialleistungssystem einbezogen werden!
PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Länder fordern die Bundesländer auf, sich am 20.10.2023 gegen die Einstufung Georgiens und Moldaus als “sichere” Herkunftsländer auszusprechen!
Das BMI vertritt die Auffassung, das BverwG-Urteil zur „Reueerklärung“ gilt unabhängig vom Schutzstatus und sollte auch auf Personen mit nat. AV und anderen Aufenthaltszwecken Anwendung finden.
PRO ASYL und Flüchtlingsräte kommentieren Vorschläge der Ministerpräsident*innenkonferenz, das ‚Abschiebungsverschlimmerungsgesetzes‘ von Nancy Faeser und den drohenden Schulterschluss mit rechten Positionen in einem „Deutschlandpakt.
Zum Tag der Kinderrechte fordern PRO ASYL und ein Bündnis aus Kinderrechts- und Menschenrechtsorganisationen die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag versprochenen Verbesserungen beim Familiennachzug umzusetzen.
Die geplante Kindergrundsicherung ist ein wichtiges Projekt gegen Kinderarmut, schließt aber viele Kinder aus und verstärkt dadurch bestehende Chancenungleichheiten. PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte fordern, wirklich alle Kinder zu berücksichtigen!
Auf der letzten IMK wurde beschlossen, Abschiebungen von iranischen Staatsangehörigen bis zum 31.12.2023 auszusetzen. Ausgenommen sind u.a. schwere Straftäter.