Pro Asyl & Flüchtlingsräte: Georgien und Moldau sind nicht sicher!
PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Länder fordern die Bundesländer auf, sich am 20.10.2023 gegen die Einstufung Georgiens und Moldaus als “sichere” Herkunftsländer auszusprechen!
PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Länder fordern die Bundesländer auf, sich am 20.10.2023 gegen die Einstufung Georgiens und Moldaus als “sichere” Herkunftsländer auszusprechen!
Das BMI vertritt die Auffassung, das BverwG-Urteil zur „Reueerklärung“ gilt unabhängig vom Schutzstatus und sollte auch auf Personen mit nat. AV und anderen Aufenthaltszwecken Anwendung finden.
PRO ASYL und Flüchtlingsräte kommentieren Vorschläge der Ministerpräsident*innenkonferenz, das ‚Abschiebungsverschlimmerungsgesetzes‘ von Nancy Faeser und den drohenden Schulterschluss mit rechten Positionen in einem „Deutschlandpakt.
Zum Tag der Kinderrechte fordern PRO ASYL und ein Bündnis aus Kinderrechts- und Menschenrechtsorganisationen die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag versprochenen Verbesserungen beim Familiennachzug umzusetzen.
Die geplante Kindergrundsicherung ist ein wichtiges Projekt gegen Kinderarmut, schließt aber viele Kinder aus und verstärkt dadurch bestehende Chancenungleichheiten. PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte fordern, wirklich alle Kinder zu berücksichtigen!
Auf der letzten IMK wurde beschlossen, Abschiebungen von iranischen Staatsangehörigen bis zum 31.12.2023 auszusetzen. Ausgenommen sind u.a. schwere Straftäter.
Informationen des BMI zum Ablauf der TürkeiErdbebenAufenthÜV. Verlängerung des Aufenthalts ist nur nach den allgemeinen aufenthaltsrechtlichen bzw. visarechtlichen Bestimmungen möglich.
Nach dem Urteil des BVerfG im Oktober 2022 zur verfassungswidrigen Anwendung der RBS2 in GUs betont das HMSI, dass das Urteil auch für Bezieher:innen von Grundleistungen gilt.
Die Frankfurter Ausländerbehörde hat eine neue Webseite und ein neues Antragssystem, das es ermöglichen soll, alle ausländerrechtlichen Vorgänge online vorzunehmen. Postalische Anträge werden künftig vermutlich nachrangig behandelt werden.
Der Bundestag hat am 23. Juni 2023 das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ beschlossen. Ab 2024 wird die Ausbildungsduldung durch einen Aufenthaltstitel gem. § 16g AufenthG ersetzt werden.