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Informationen zu Syrien

Hinweis: Weitere Informationen auf unserer Seite folgen.

Nach dem Sturz des Assad-Regimes ist es in der Bundespolitik zu einer mehr oder minder unsinnigen Diskussion darüber gekommen, ob denn nun die hier lebenden syrischen Flüchtlinge wieder nach Syrien zurückkehren können bzw. sollen. Dies führt naturgemäß zu einer großen Verunsicherung der hier lebenden Syrer:innen. Zuvor hatte das BAMF angekündigt, Entscheidungen über anhängige Asylverfahren auszusetzen. Auch über Widerrufsverfahren wird bereits debattiert.

Wir haben aus diesem Grund am 18.12.2024 eine online-Veranstaltung zum Thema gemacht, die Folien können hier nachgelesen werden:

Deutsch: https://fr-hessen.de/wp-content/uploads/2024/12/2024-12-18_Syrien_de.pdf
Arabisch: https://fr-hessen.de/wp-content/uploads/2024/12/2024-12-18_Syrien_ar.pdf

Auch Pro Asyl hat „Hinweise für syrische Geflüchetete und ihre Berater*innen“ online gestellt und diese auch in Arabisch und Kurmancî übersetzt: https://www.proasyl.de/hintergrund/hinweise-fuer-syrische-gefluechetete-und-ihre-beraterinnen/

Eine weitere Zusammenfassung findet sich bei den Kolleg:innen des Flüchtlingsrates BaWü: https://fluechtlingsrat-bw.de/aktuelles/syrien-was-man-jetzt-schon-weiss-und-was-noch-nicht/

Das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung aus Schleswig-Holstein hat ein Rundschreiben „Aufenthaltsrechtliche Regelungen für in Schleswig-Holstein aufhältige syrische Staatsangehörige“ herausgegeben, in dem es auf viele Fragen eingeht: 
https://www.frsh.de/fileadmin/pdf/behoerden/Erlasse_ab_2012/MSJFSIGSH_FAQ-Syrien_20241220.pdf

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