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IMK Beschlusslage Abschiebungen in den Iran

In den freigegebenen Beschlüssen der letzten Innenministerkonferenz vom 14.-16. Juni 2023 fehlt der Beschluss zum weiteren Umgang bzgl. der Abschiebungen in den Iran.

Wie aus einem Thüringer Erlass vom 23.08.2023 und einem Bericht des Städte- und Gemeindebunds NRW vom 22.08.2023 deutlich wird, wurde folgender Beschluss gefasst: Bis zum 31.12.2023 sollen laut BMI keine Rückführungen von iranischen Staatsangehörigen stattfinden. Ausgenommen werden können Straftäter sowie Personen, die schwere Straftaten begangen haben, oder Personen, bei denen das Ausweisungsinteresse besonders schwer wiegt. Auch soll die freiwillige Rückkehr gefördert werden. Abgeschoben werden können sollen auch Personen, die „hartnäckig“ ihre Mitwirkungspflichten zur Identitätsklärung bzw. Passbeschaffung verletzen.

Aus Hessen ist noch kein derartiger Erlass hierzu bekannt.