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Afghanistan: Regierung hebt Einschränkung für Abschiebungen auf

Presseerklärung

Afghanistan: Regierung hebt Einschränkung für Abschiebungen auf

Flüchtlingsrat zeigt sich alarmiert. Nächster Sammelcharter Ende Juli?

Frankfurt, den 22.07.2026

Wie aus einem aktuellen Erlass des Hessischen Innenministeriums hervorgeht, sollen künftig auch abgelehnte Asylsuchende aus Afghanistan, die keine Straftaten begangen haben, dorthin abgeschoben werden. Wörtlich heißt es in dem Erlass, dass „die bislang bestehenden Einschränkungen bei der Vorführung afghanischer Staatsangehöriger zur Identifizierung – Straftäter und Gefährder – aufgehoben“ seien. Die „Vorführung“ vor die Vertreter der Taliban, die seit einigen Monaten auf Einladung der Bundesregierung in der Botschaft in Berlin und dem Konsulat in Bonn residieren, wird von diesen zur Voraussetzung für eine Abschiebung gemacht.

Wir lehnen Abschiebungen nach Afghanistan prinzipiell ab. Jetzt aber sämtliche Einschränkungen, die bislang bestanden hatten, fallenzulassen und damit auch nicht vorbestrafte Afghanen zur Abschiebung freizugeben, ist unverantwortlich und soll offensichtlich vor allem dazu dienen, Verunsicherung in die Community hineinzutragen und den Druck auf hier lebende Afghanen weiter zu erhöhen“, zeigte sich Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des Flüchtlingsrates, alarmiert.

Im ersten Halbjahr 2026 wurden insgesamt 87 Personen nach Afghanistan abgeschoben, die meisten davon mit Sammelchartern, zehn Personen in Linienflügen. Neun der Abgeschobenen kamen aus Hessen. Derzeit sind in der Abschiebungshaft in Darmstadt ein knappes Dutzend Personen aus Afghanistan inhaftiert, der nächste Sammelcharter wird vermutlich Ende Juli stattfinden. Afghanische Staatsangehörige sind die zweitgrößte Gruppe unter den geduldeten Personen in Hessen, zum Jahresende 2025 waren 1.426 ausreisepflichtige Personen aus Afghanistan in Hessen registriert.

Aber auch das Bundesamt hat seine Bewertung der Taliban deutlich geändert: Hatte die Schutzquote für Afghanistan seit der Machtübernahme der Taliban immer bei deutlich über 90% gelegen, geht sie seit knapp zwei Jahren stark zurück. Dies bildet sich in der Gesamtstatistik noch nicht ab, da aufgrund eines EuGH-Urteils Ende 2024 Frauen aus Afghanistan Flüchtlingsschutz aufgrund von Gruppenverfolgung geltend machen können. Dadurch hatten auch viele bereits hier lebende Frauen Folgeanträge gestellt, was die Statistik des letzten Jahres massiv verzerrt hat. Betrachtet man hingegen nur die Schutzquoten für alleinstehende Männer aus Afghanistan zwischen 18 und 40 Jahren, so lag die Schutzquote in den ersten vier Monaten 2026 bei lediglich 11,4%, d.h. 8 von 9 Anträgen wurden abgelehnt (Statistik auf S. 13).

„Der Umgang mit Schutzsuchenden aus Afghanistan ist skandalös. Es hat sich an der menschenrechtlichen Situation in Afghanistan nichts geändert – ganz im Gegenteil. In den letzten Jahren haben die Taliban ihre Macht gefestigt und gehen noch repressiver gegen ihre Gegner und die Zivilgesellschaft vor. Einzig die Einschätzung des Bundesamtes hat sich um 180 Grad gedreht, dort tut man so, als hätte sich die Lage dort kontinuierlich verbessert“, empörte sich Scherenberg über die politisch gesteuerte Ablehnungspraxis.

Erst zu Beginn des Jahres führten die Taliban in Afghanistan ein neues Strafgesetzbuch ein. Darin wird Gewalt und Unterdrückung gegen Frauen und religiöse Minderheiten sowie gegen Kritiker der Taliban legalisiert, Religionsfreiheit abgeschafft, mit Strafen bis hin zur Todesstrafe. Auch wird die Gleichheit vor dem Gesetz durch eine Klassenjustiz abgelöst, weiterhin wird Selbstjustiz gerechtfertigt, besonders im häuslichen Kontext gegen Frauen; andernorts ist von Versklavung die Rede.

Abschiebungen nach Afghanistan müssen sofort komplett ausgesetzt und die Zusammenarbeit mit den Vertretern des Terrorregimes der Taliban sofort beendet werden, statt ihnen den Roten Teppich auszurollen, nur um ein paar mehr Abschiebungen durchzuführen“, forderte Scherenberg abschließend in Frankfurt. „Der Innenminister sollte lieber gesetzlich vorgesehene Spielräume für Bleiberechte nutzen, anstatt sich mit immer härterer Abschiebepolitik zu brüsten.“

Pressekontakt für Rückfragen:

Timmo Scherenberg
hfr@fr-hessen.de
Mobil: 0179-8293173