Zum Inhalt springen

EU veröffentlicht Liste der Herkunftsländer mit Anerkennungsquote unter 20%

Eurostat hat die Liste der Länder veröffentlicht, die im letzten Jahr eine EU-weite Anerkennungsquote von weniger als 20% hatten.

Für Personen aus diesen Herkunftsländern bedeutet das mit der anstehenden GEAS-Reform, dass sie ein „beschleunigtes Verfahren“ aufgrund von Art. 42 der Asylverfahrensverordnung durchlaufen müssen und dann im Zweifelsfall auch als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden, siehe § 30 AsylG in der neuen Fassung ab 12.06.2026.

Die umfangreiche Liste umfasst auch diverse Herkunftsländer, aus denen in den letzten Jahren viele Antragsteller:innen in Deutschland gekommen sind, u.a. Türkei, Russland, Irak und Vietnam (allesamt unter den zehn zugangsstärksten Herkunftsländern 2025 in Deutschland). Daneben finden sich aber auch Länder wie Ägypten, Pakistan, DR Kongo oder Libanon.

Hintergrund

Durch die GEAS-Reform wird es künftig vier verschiedene Listen mit „sicheren Herkunftsstaaten“ geben, einerseits die bisherigen (deutschen) Listen in § 29a und § 29b AsylG. Andererseits wurden zwei neue EU-Listen eingeführt. Eine statische Liste, die im Februar verabschiedet wurde. Sie enthält Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Kosovo, Marokko und Tunesien sowie alle EU-Betrittskandidaten. Und eine dynamische – die jetzt veröffentlichte – Liste. Diese wird vermutlich einmal pro Jahr angepasst wird. Auf ihr finden sich alle Länder, die im jeweils voherigen Jahr eine EU-weite Anerkennungsquote von unter 20% hatten.