Der Träger des hfr, der Förderverein Hessischer Flüchtlingsrat e.V., ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein.
Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich. Unsere Geschäftsstelle besteht derzeit aus fünf hauptamtlichen Mitarbeiter:innen. Der hfr finanziert sich über Projektmittel sowie Spenden und Mitgliedsbeiträge.
Unsere Geschäftsstelle
Unsere Geschäftsstelle besteht derzeit aus fünf hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.





Jederzeit können Sie Ihr Anliegen per Mail an hfr@fr-hessen.de senden oder uns über unsere allgemeine Durchwahl telefonisch unter der Nummer 069 976 987 10 erreichen.
Unsere Geschäftsadresse und Hinweise zu den Sprechzeiten finden Sie auf dieser Seite.
Der Vorstand
Der Träger des hfr, der Förderverein Hessischer Flüchtlingsrat e.V., ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich und besteht derzeit aus vier Mitgliedern:
Günter Burkhardt, Halima Gutale, Gudrun Reinhart, Ludwig Müller–Volck
Haben Sie eine Frage, die Sie direkt an den Vorstand richten möchten? Dann nutzen Sie bitte diese Mail Adresse: vorstand@fr-hessen.de
Projekte beim hfr
Der hfr ist gegenwärtig in zwei Projekten eingebunden. Darüber hinaus ist der hfr mit vielen Projektpartnern verbunden und außerdem in zahlreichen Gremien vertreten.
Gemeinsam für Bleiberecht
Seit dem 01. Januar 2023 existiert beim hfr eine projektfinanzierte Fachstelle Bleiberecht mit zwei Mitarbeitern. Gefördert wird das Projekt „Gemeinsam für Bleiberecht – Pilotprojekt zur Aufenthaltssicherung von Langzeitgeduldeten in Hessen“ durch die Deutsche Fernsehlotterie.
Im Rahmen des Projekts beraten und qualifizieren wir Geduldete, Ehrenamtliche oder Hauptamtliche vor dem Hintergrund der reformierten Bleiberechtsregelungen und dem Chancen-Aufenthaltsrecht und setzen uns dafür ein, Geduldeten in Hessen zu einem langfristigen Bleiberecht und zu nachhaltiger Integration zu verhelfen.
Für Beratungsanfragen oder bei Interesse an unserem Schulungsangebot können Sie uns über unsere telefonische Durchwahl 069 976 987 09 oder per E-Mail erreichen unter: bleiberecht@fr-hessen.de
Projektstelle Afghanistan
Die Projektstelle Afghanistan wurde im Frühjahr 2022 beim hfr geschaffen. Das Projekt ist ein multilaterales Projekt, das von Pro Asyl koordiniert wird. An dem Projekt arbeiten Flüchtlingsräte verschiedener Bundesländer zusammen. Das Vorhaben steht grundsätzlich unter dem Motto „Afghanistan nicht vergessen“.
In Hessen konzentrieren wir uns derzeit im Rahmen des Projektes auf das Stellen von Härtefallanträgen bei dem Auswärtigen Amt, um besonders exponierte Personen aus Afghanistan zu evakuieren. Erfolgsaussichten, wenn ohnehin nur geringe, gibt es nur bei Personen, die aufgrund ihres politischen/aktivistischen Engagements explizit von den Taliban verfolgt werden. Hier kann es sich um Verfolgung aufgrund der Tätigkeit in der ehemaligen Regierung, dem Justizwesen, den Medien oder dem menschenrechtlichen Aktivismus handeln.
Die Prüfung seitens des Auswärtigen Amtes ist sehr kritisch, alle Tätigkeiten und die Bedrohungslage (Todesgefahr) der Person und ihrer Angehörigen müssen nachvollziehbar beschrieben und nachgewiesen werden können. Insbesondere müssen sich die Fälle von anderen, ähnlich gelagerten Fällen in ihrer Bedrohlichkeit und Dringlichkeit abheben, da es sich um eine „außergewöhnliche“ Härte handeln muss; die schreckliche Lebenssituation seit der Machtübernahme der Taliban für Frauen, Kinder, oder Personen, die ihre Arbeit verloren haben, stellt aus Sicht des AA lediglich eine „gewöhnliche“ Härte dar.
Wir warten, ebenso wie alle anderen mit Afghanistan befassten Personen, auf das von der Bundesregierung in Aussicht gestellte Bundesaufnahmeprogramm, welches mehr Personen die Chance bieten sollte, Afghanistan aufgrund von Verfolgung zu verlassen. Die genauen Rahmenbedingungen und Kriterien sind derzeit noch unklar; sobald das Programm existiert, werden wir darüber informieren und bei der Antragstellung unterstützen.
Hessisches Kompetenznetzwerk Ukraine
Das Hessische Kompetenznetzwerk Ukraine (HKU) war ein von der Deutsche Stiftung für Ehrenamt und Engagement gefördertes Kurzzeitprojekt mit der Maßgabe, die Situation von geflüchteten Menschen aus der Ukraine aufzuarbeiten, rechtlichen Überblick zu schaffen und ein entsprechendes Informations- und Vernetzungsangebot für Betroffene, Ehren- und Hauptamtliche sowie Behördenmitarbeiter:innen zu schaffen.
In der Laufzeit vom 01.10.2022 bis zum 31.12.2022 organisierte der hfr Schulungen, Netzwerktreffen und aufenthaltsrechtliche Beratung. Eine umfangreiche Übersicht über relevante Informationen und Materialien zum Thema Ukraine und die Arbeit des hfr findet sich nach wie vor auf der Themenseite Ukraine auf dieser Website.
BLEIB in Hessen II
Das Netzwerk BLEIB in Hessen II ist ein aus dem Europäischen Sozialfond gefördertes IvAF-Projekt zur beruflichen Eingliederung von Flüchtlingen und unterstützt seit 2008 die arbeitsmarktrechtliche und soziale Integration von Flüchtlingen, Bleibeberechtigten und Geduldeten zwischen 16 und 65 Jahren.
Der hfr beriet Flüchtlinge, Arbeitgeber:innen und Netzwerkpartner:innen bis zum 30.09.2022 in aufenthaltsrechtlichen Fragen und führte Schulungen insbesondere zum Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge durch.
IdEE – Integration durch Eingliederung ins Erwerbsleben
Das IvAF-Projekt Integration durch Eingliederung in das Erwerbsleben (IdEE) in den Landkreisen Hersfeld-Rotenburg, Fulda und Werra-Meißner zielt auf die stufenweise und nachhaltige Integration von Asylsuchenden und Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Am Projektverbund sind die jeweiligen Landkreise sowie einige lokale Arbeitsmarktakteure beteiligt.
Der hfr war bis zum 30.09.2022 Kooperationspartner des Projektes und führte in diesem Rahmen Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter und Agenturen für Arbeit zum Thema arbeitsmarktliche Integration von Flüchtlingen sowie aufenthaltsrechtliche Beratung mit dem Schwerpunkt Arbeitsmarktzugang durch.
Gremienarbeit
Der Hessische Flüchtlingsrat ist Mitglied verschiedener Netzwerke, Arbeitsgemeinschaften und Gremien. So gestaltet er die Flüchtlingsarbeit in der Bundesrepublik mit und nimmt teil am Informationsaustausch über aktuelle Themen und Entscheidungen im Bereich Asylpolitik und -praxis.
Wir arbeiten darüber hinaus eng mit Wohlfahrtsverbänden und Menschenrechtsorganisationen wie der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte in Hessen oder Amnesty International zusammen.
Der Hessische Flüchtlingsrat ist Mitglied oder entsendet Vertreter:innen in:
- Beratungsnetzwerk Hessen
- Bundesarbeitsgemeinschaft Pro Asyl
- Der Paritätische Hessen
- Forum Abschiebungsbeobachtung am Frankfurter Flughafen
- Härtefallkommission des Landes Hessen
- Hessischer Asylkonvent
- Hessische Integrationskonferenz
- Hessisches Sozialforum
- Liga der freien Wohlfahrtspflege in Hessen – AK 2 Armut, Migration und soziale Integration
- Netzwerk der Landesflüchtlingsräte
- Netzwerk gegen Diskriminierung Hessen
Mitgliedschaft und Spenden
Der Hessische Flüchtlingsrat bekommt keine staatliche Unterstützung und finanziert sich über Spenden, Mitgliedsbeiträge und Projektmittel.
Sie möchten unsere Arbeit — z.B. das Erstellen von Broschüren, Öffentlichkeitsarbeit, politische Kampagnen oder auch Einzelfallberatungen in aufenthaltsrechtlichen Fragen — finanziell unterstützen und damit auch weiterhin die Unabhängigkeit des Hessischen Flüchtlingsrats gewährleisten? Alle Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Unser Selbstverständnis
Der Hessische Flüchtlingsrat (hfr) ist eine Dachorganisation von Initiativen, Organisationen und Einzelpersonen und versteht sich als Bindeglied zwischen politischen Entscheidungsträger:innen und denen, die sich vor Ort solidarisch für Flüchtlinge und Migrant:innen einsetzen. Der hfr ist eine von Parteien und Kirchen unabhängige Organisation und finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden sowie Projektförderungen.
Ziele und Zwecke des hfr
- Forderung nach Verbesserung der Lebensbedingungen von Flüchtlingen und Menschen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus in sozialer und rechtlicher Hinsicht
- Förderung und Verwirklichung gesellschaftlicher Teilhabe für alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft
- Forderung auf Einhaltung bestehender völkerrechtlicher Abkommen wie z.B. der Genfer Flüchtlings- oder der UN-Kinderrechtskonvention
- Engagement für das Recht auf eine freie Wahl des Zufluchtslandes innerhalb Europas
- Engagement gegen Rassismus und Diskriminierungen von Flüchtlingen und Migrant:innen
- Unterstützung von Flüchtlingen und ihrer Selbstorganisation sowie von lokalen Gruppen und Initiativen durch Vernetzung und Beratung
- Bereitstellung von Informationen für politische Entscheidungsträger:innen und Aktivist:innen
- Organisation von Seminaren, Fortbildungsveranstaltungen und Kampagnen
Um all das zu gewährleisten, umfasst die alltägliche Arbeit des Hessischen Flüchtlingsrates die Analyse der bundesdeutschen und insbesondere hessischen Flüchtlings- und Migrationspolitik mit ihren Gesetzen und ihrer politischen Praxis.
Der Hessische Flüchtlingsrat ist zudem Mitglied verschiedener Netzwerke, Arbeitsgemeinschaften und Gremien. So gestaltet er die Flüchtlingsarbeit in der Bundesrepublik mit und nimmt am Informationsaustausch über aktuelle Themen und Entscheidungen im Bereich Asylpolitik und -praxis teil.
