Hessischer Flüchtlingsrat
Für Geduldete gibt es verschiedene Möglichkeiten, um aus einer Duldung heraus in ein Bleiberecht zu wechseln.
Chancenaufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG)
Bleiberecht für Jugendliche und junge Volljährige (§ 25a AufenthG)
Bleiberecht für Volljährige (§ 25b AufenthG)
Ausbildungsduldung und Ausbildungsaufenthaltserlaubnis (§§ 16g & 60c AufenthG)
Beschäftigungsduldung (§ 60d AufenthG)
Petitions- und Härtefallverfahren (§ 23a AufenthG)