Thema Bleiberecht
Informationen und Aktuelles
Für Geduldete gibt es verschiedene Möglichkeiten, um aus einer Duldung heraus in ein Bleiberecht zu wechseln. Mehr Informationen finden Sie auf diesen Seiten:
Das Chancenaufenthaltsrecht (§ 104c Aufenthaltsgesetz)
Bleiberecht für gut integrierte Volljährige und Familien (§ 25b Aufenthaltsgesetz)
Bleiberecht für Jugendliche und junge Volljährige (§ 25a Aufenthaltsgesetz)
Ausbildungsduldung und Ausbildungsaufenthaltserlaubnis (§§ 60c, 16g Aufenthaltsgesetz)
Beschäftigungsduldung (§ 60d Aufenthaltsgesetz)
Hessisches Petitions- und Härtefallverfahren (§ 23a Aufenthaltsgesetz)
News - Duldung und Bleiberecht
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Zwillingsschwestern aus Dornburg sollten zwei Tage vor Zeugnisvergabe abgeschoben werden. Flüchtlingsrat: Spielräume für Bleiberecht nutzen, statt um jeden Preis abzuschieben
Das BMI hat die Länder angewiesen, in Fällen, in denen ein Dublin-Bescheid ergeht, keine Duldungsbescheinigungen mehr auszustellen. Die zu erwartenden Auswirkungen für die Betroffenen sind fatal.

In der Spätphase des Gesetzes zum Chancenaufenthaltsrecht werden typische Probleme beim Übergang in einen dauerhaften Aufenthalt deutlich. Das Bleiberechtsnetzwerk der Landesflüchtlingsräte hat nun ein Empfehlungspapier zur weiteren Umsetzung des Chancenaufenthaltsrechts herausgegeben.
Der VGH Kassel urteilt in seinem Beschluss, dass das bloße Nichtbetreiben der Abschiebung keinen Duldungsgrund darstellt und stärkt damit die zunehmende Praxis der Ausländerbehörden, keine Duldungsbescheinigungen auszustellen.

Wir befragen Antragsteller:innen und Inhaber:innen des Chancenaufenthalts sowie auch Berater:innen und Aktive zu ihren Erfahrungen mit dem Übergang in ein langfristiges Aufenthaltsrecht gem. §§ 25a und 25b AufenthG.
Die Stadt Wiesbaden und der Hessische Flüchtlingsrat planen ein gemeinsames Projekt zur Integration von Geduldeten in den Arbeitsmarkt und zur Aufenthaltssicherung.