Thema Bleiberecht
Informationen und Aktuelles
Für Geduldete gibt es verschiedene Möglichkeiten, um aus einer Duldung heraus in ein Bleiberecht zu wechseln. Mehr Informationen finden Sie auf diesen Seiten:
Das Chancenaufenthaltsrecht (§ 104c Aufenthaltsgesetz)
Bleiberecht für gut integrierte Volljährige und Familien (§ 25b Aufenthaltsgesetz)
Bleiberecht für Jugendliche und junge Volljährige (§ 25a Aufenthaltsgesetz)
Ausbildungsduldung und Ausbildungsaufenthaltserlaubnis (§§ 60c, 16g Aufenthaltsgesetz)
Beschäftigungsduldung (§ 60d Aufenthaltsgesetz)
Hessisches Petitions- und Härtefallverfahren (§ 23a Aufenthaltsgesetz)
News - Duldung und Bleiberecht
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Mit der letzten Ukraine-Verordnung stellte die Bundesregierung klar, dass der "Vorübergehende Schutz" für Drittstaatsangehörige, die in der Ukraine nur einen befristeten Aufenthaltstitel besaßen, nicht verlängert wird.
Am Donnerstag vergangener Woche wurde die 18-jährige Aysu M., die in Linden bei Gießen in einer Jugendhilfeeinrichtung lebte, auf der Ausländerbehörde bei einem Termin zur Duldungsverlängerung festgenommen und nach Aserbaidschan abgeschoben.
Das sog. "Rückführungsverbesserungsgesetz" wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet. Zahlreiche restriktive Änderungen treten damit ab dem 27.02.2024 in Kraft. Zu beachten sind auch Änderungen bei Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung.
Der Bundestag hat am 23. Juni 2023 das "Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung" beschlossen. Ab 2024 wird die Ausbildungsduldung durch einen Aufenthaltstitel gem. § 16g AufenthG ersetzt werden.
Das Hessische Innenministerium hat jetzt auch einen eigenen Erlass zum Chancen-Aufenthaltsrecht herausgegeben, der die Anwendungshinweise des BMI ergänzt.
Das BMI hat mit Datum 14.02.2023 ein neues Rundschreiben zum Chancen-Aufenthaltsrecht veröffentlicht, welches die Anwendungshinweise vom 23.12.2022 ergänzt.