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Neue AsylbLG-Leistungssätze / Arbeitshilfe der Diakonie zur Erlangung von RBS1 statt RBS2

Das BMAS hat die neuen Leistungssätze nach dem AsylbLG, gültig ab Januar 2022, auf seiner Homepage veröffentlicht. Es gibt zwischen einem und drei Euro mehr im Monat, also deutlich unter Inflationsausgleich.

Mit dieser Meldung der Hinweis auf die sehr gute Arbeitshilfe der Diakonie Hessen dazu, wie man gegen die Einstufung in Regelbedarfsstufe 2 vorgehen sollte, die derzeit die Stufe ist, in die auch alle alleinstehenden Erwachsenen, die in einer GU untergebracht sind, eingestuft werden. Hier downloaden:



Notwendiger BedarfNotwendiger persönlicher BedarfGesamt 2022Aktuell (2021)
Bedarfsstufe 1
(Alleinstehende oder Alleinerziehende)
204 €163 €367 €364 €
Bedarfsstufe 2
(Paare in einer Wohnung/Unterbringung in Sammelunterkunft)
183 €147 €330 €328 €
Bedarfsstufe 3
(Erwachsene in einer stationären Einrichtung; Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben)
163 €131 €294 €292 €
Bedarfsstufe 4
(Jugendliche zwischen 14 und 17)
215 €111 €326 €323 €
Bedarfsstufe 5
(Kinder zwischen 6 und 13)
174 €109 €283 €282 €
Bedarfsstufe 6
(Kinder bis 5)
144 €105 €249 €247 €
Die neuen Leistungssätze nach dem AsylbLG

Quelle: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2021/neue-leistungssaetze-asylbewerberleistungsgesetz.html