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Beschlüsse der IMK veröffentlicht

Die Beschlüsse der IMK in Stuttgart sind jetzt auf der Homepage der Innenministerkonferenz veröffentlicht worden.

Tagesordnung:
https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/202112_01-03.html

Freigegebene Beschlüsse:
https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/20211201-03/beschluesse.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Die wichtigsten flüchtlingspolitischen Beschlüsse finden sich unten als Anhang in diesen Beitrag kopiert, meistens handelt es sich jedoch nur um Zurkenntnisnahme von Berichten des BMI. Interessant sind jedoch zwei Anlagen zu den Beschlüssen, die ebenfalls freigegeben wurden:

Der Abschlussbericht des BMI zur „Umsetzung des Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ enthält detaillierte Bewertungen der einzelnen Aspekte des Gesetzes, u.a. zur Duldung light, inkl. Wunschlisten, was aus Sicht der Länder verändert werden sollte, was aus Perspektive der Abschiebebehörden gut funktioniert, was weniger gut.

Ganz am Ende des Dokuments auch noch einmal Statistiken zur Duldung light:
https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/20211201-03/anlage-zu-top-57.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Der Berichtsstand zu IT-Pilotierung „Föderale Blockchain-Infrastruktur Asyl (FLORA) – Assistenzsystem zur Behördenvernetzung“, ein neues Computersystem, welches derzeit in den AnkER-Zentren in Sachsen erprobt wird.
Leider geht aus dem Bericht nicht genau hervor, wie dieses arbeitet. Es soll jedoch in Zukunft auch auf andere Bundesländer ausgeweitet werden:
https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/20211201-03/anlage-zu-top-55.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Anhang: Auszüge der IMK Beschlüsse

TOP 49: Einschleusung von Asylsuchenden aus Belarus nach Deutschland

Beschluss: Die IMK fordert das BMI auf, weitere geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Einschleusung von Asylsuchenden aus Belarus nach Deutschland zu unterbinden.

TOP 50: Sekundärmigration aus Griechenland

Beschluss: Die IMK fordert das BMI auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Sekundärmigration aus Griechenland einzudämmen.

TOP 51: Entwicklung der Zugänge von Asylsuchenden

Beschluss: Die IMK nimmt den mündlichen Bericht des BMI – unter Einbeziehung des Auswärtigen Amtes und des BMZ – zu den konkreten Maßnahmen, die in der Vergangenheit ergriffen wurden und zukünftig ergriffen werden, um die wirtschaftliche Situation in den Herkunftsländern der Asylsuchenden und in den jeweiligen Nachbarstaaten zu stabilisieren mit dem Ziel, die Fluchtbewegungen einzudämmen, zur Kenntnis.

TOP 52: Lage in Afghanistan

Beschluss: Die IMK nimmt den mündlichen Bericht des BMI zur Lage in Afghanistan zur Kenntnis.

TOP 54: Aufnahme ehemaliger Ortskräfte und weiterer afghanischer Staatsangehöriger – Organisation zwischen Bund und Ländern

Beschluss: 1. Die IMK stellt fest, dass die Unterbringung und Versorgung von ehemaligen Ortskräften und besonders gefährdeten Afghaninnen und Afghanen vor dem Hintergrund der ansteigenden Zugangszahlen eine große Herausforderung darstellt.
2. Sie begrüßt, dass das BMI aufgrund der hohen Zugangszahlen in einem einheitlichen und zentral durchgeführten Verfahren eine Erstunterbringung der Personen als notwendige Voraussetzung für die koordinierte Aufnahme organisiert und finanziert. In diesem Zusammenhang weist sie auch auf die sehr kurzen Vorlaufzeiten bei der Einreise von nach § 22 Satz 2 AufenthG aufgenommenen Personen hin, die eine zentrale Erstunterbringung durch den Bund für mindestens fünf Werktage zwingend erforderlich macht.
3. Die IMK nimmt die Zusage des BMI zur Kenntnis, den Ländern auch künftig zeitnah alle relevanten Informationen zum Sachstand der organisierten Einreisen und zur rechtlichen Einschätzung entweder im Rahmen regelmäßiger Jours Fixes oder im Wege gesonderter Ausarbeitungen zur Verfügung zu stellen oder gegebenenfalls einen Ansprechpartner im zuständigen Ressort zu vermitteln.

Protokollnotiz BMI: 1. Das BMI erkennt an, dass die Unterbringung und Versorgung von ehemaligen Ortskräften und besonders gefährdeten Afghaninnen und Afghanen vor dem Hintergrund der ansteigenden Zugangszahlen eine große Herausforderung für die Länder darstellt.
2. Das BMI weist darauf hin, dass die Aufnahme und Unterbringung von nach § 22 Satz 2 AufenthG aufgenommenen Personen ebenso wie die Aufnahme und Unterbringung von Asylbegehrenden nach den geltenden gesetzlichen Regelungen den Ländern obliegt. Aufgrund der hohen Zugangs-zahlen hat das BMI bereits im Wege einer weiten Auslegung des § 75 Nr. 8 AufenthG eine Erstunterbringung der Personen organisiert und finanziert.
3. Das BMI will auch künftig in Fällen, in denen Informationen über Sammeleinreisen nicht mit einem Vorlauf von mindestens 5 Werktagen übermittelt werden, eine zentrale Erstunterbringung vorzugsweise in einer Bundeswehrkaserne einer von den Ländern zur Verfügung gestellten Erstaufnahmeeinrichtung organisieren und finanzieren.
4. Das BMI hält eine zentrale Auskunftsstelle für nicht zielführend, sagt jedoch zu, den Ländern auch künftig zeitnah alle relevanten Informationen zum Sachstand der organisierten Einreisen und zur rechtlichen Einschätzung entweder im Rahmen regelmäßiger Jour Fixe oder im Wege gesonderter Ausarbeitungen zur Verfügung zu stellen oder gegebenenfalls einen Ansprechpartner im zuständigen Ressort zu vermitteln.

TOP 55: Vorstellung des Assistenzsystems zur Behördenvernetzung im Asylbereich „FLORA“

Beschluss: Die IMK nimmt den „Berichtsstand zu IT-Pilotisierung ‚Förderale Blockchain-Infrastruktur Asyl (FLORA) – Assistenzsystem zur Behördenvernetzung“ (Stand: 28.10.21) (freigegeben) sowie die mündlichen Ergänzungen des BMI über das in der AnkER-Einrichtung Dresden realisierte Pilotprojekt für eine föderale Blockchain-Infrastruktur Asyl (FLORA) zur Kenntnis.

TOP 56: Fehlende Kooperationsbereitschaft anderer Staaten bei der Rücknahme eigener, in Deutschland ausreisepflichtiger, Staatsangehöriger

Beschluss: 1. Die IMK nimmt den mündlichen Bericht des BMI zur Kenntnis.
2. Sie bittet das BMI, sich künftig verstärkt für ein kohärentes Vorgehen einzusetzen, insbesondere mit Blick auf den Abschluss ganzheitlicher Kooperationsabkommen mit bestimmten Drittstaaten.

TOP 57: Verbesserung der Durchsetzung von Ausweisungen und Abschiebungen bei straffälligen Ausländen/ Flüchtlingen und Gefährdern – Abschlussbericht zu TOP 29 Ziffer 2 und 3 der Herbst-IMK 2019 zur „Umsetzung des Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“

Beschluss: 1. Die IMK nimmt den „Abschlussbericht des BMI zu TOP 29 Ziffer 2 und 3 der 211. Innenministerkonferenz vom 4. bis 6. Dezember 2019 in Lübeck zur ‚Umsetzung des Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht‘“ (Stand: 10.09.21) (freigegeben) zur Kenntnis.
2. Sie bittet das BMI ausgehend von dem Abschlussbericht zu prüfen, mit welchen Maßnahmen der Vollzug der Ausreisepflicht weiter verbessert werden kann und zur Frühjahrsitzung 2022 zu berichten.

TOP 73: Asyl- und aufenthaltsrechtliche Folgen für bereits im Bundesgebiet aufhältige afghanische Staatsangehörige

Beschluss: 1. Die IMK begrüßt, dass die Bundesregierung in einem einheitlichen und zentral durchgeführten Verfahren die notwendigen Voraussetzungen für die koordinierte Aufnahme von Ortskräften, ihren Familien und besonders gefährdeten Menschen geschaffen hat.
2. Sie stellt fest, dass Bund und Länder jeweils ihren Teil der Verantwortung für die Ausreise, die Aufnahme und Versorgung der auf diesem Wege ausgereisten afghanischen Staatsangehörigen übernommen haben und weiterhin übernehmen werden.
3. Die IMK fordert die Bundesregierung auf, vor dem Hintergrund der derzeit realistisch nicht bestehenden Rückführungsperspektiven nach Afghanistan über den Umgang mit Personen im laufenden Asylverfahren und von Personen mit Duldungsstatus zeitnah zu entscheiden.