Das BMI hat neue Anwendungshinweise zum Durchführungsbeschluss des Rates der EU zur Massenzustromrichtlinie herausgegeben:
Anwendungshinweise des BMI zur Ukraine-Aufnahme vom 05.09.2022
Damit werden die Anwendungshinweise des BMI vom 14.03. und 14.04. aktualisiert.
Insbesondere zu den Drittstaatsangehörigen, zur Weiterwanderung in einen anderen EU-Staat und zur Wohnsitzregelung sind die entsprechenden Passagen im Vergleich zur vorherigen Version verändert worden. Es wird klargestellt, dass bei Anträgen von Drittstaatsangehörigen auf eine AE nach § 24 auf jeden Fall ein Verfahren einzuleiten sei, d.h. auch eine Fiktionsbescheinigung erteilt werden muss. Dies bedeutet nicht, dass alle Drittstaatsangehörigen am Ende auch eine Aufenthaltserlaubnis bekommen werden, aber für den Zeitraum der Prüfung, ob eine „sichere und dauerhafte Rückkehr“ möglich ist, sollen alle Betroffenen die Fiktionsbescheinigung erhalten.