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Landtag setzt Abschiebungen in den Iran aus

Flüchtlingsrat begrüßt Abschiebungsstopp

Der Hessische Flüchtlingsrat begrüßt, dass der Landtag in seiner gestrigen Sitzung eine gemeinsame Resolution der Fraktionen CDU/B90-Grüne/SPD/FDP zur Situation im Iran verabschiedet hat, die auch einen Abschiebungsstopp in den Iran beinhaltet. Wörtlich heißt es dort:

Der Landtag begrüßt, dass sich die Innenministerkonferenz mit einem Abschiebestopp in den Iran beschäftigen will. Voraussetzung für einen Abschiebestopp ist eine Aktualisierung der Lagebewertung durch die Bundesregierung. Diese hält der Landtag für notwendig. Auf Grundlage dieser Lagebewertung könnte die Innenministerkonferenz zum Schluss kommen, dass Abschiebungen in den Iran bundesweit ausgesetzt werden. Unabhängig davon werden in Hessen vor der nächsten Innenministerkonferenz zunächst keine Abschiebungen durchgeführt.

Damit schließt sich Hessen den Ländern Niedersachsen, Bayern, NRW, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern an, die aufgrund der sich zuspitzenden Menschenrechtssituation im Iran einen Abschiebungsstopp verhängt haben.

Wir freuen uns, dass sich der Landtag so klar in einem fraktionsübergreifenden Antrag positioniert hat und den Abschiebungsstopp beschlossen hat. Wir erwarten von Innenminister Beuth, dass er sich auf der Innenministerkonferenz für eine längerfristige bundesweite Lösung starkmacht“, lobte Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des Flüchtlingsrates, die Initiative im Landtag.

Gemäß § 60a Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes können die Innenministerien der Bundesländer kurzfristig einen Abschiebungsstopp für bestimmte Staaten oder Personengruppen erlassen, für längere Zeiträume muss dies mit der Innenministerkonferenz abgestimmt werden. Diese tagt vom 30.11. bis zum 02.12. in München. Formal steht zwar der Abschiebungsstopp des Hessischen Innenministeriums noch aus, aber durch den Beschluss des Landtags ist davon auszugehen, dass ab sofort keine Abschiebungen mehr aus Hessen organisiert werden.

Als Konsequenz aus dem Beschluss müssen die Ausländerbehörden in einem zweiten Schritt angewiesen werden, dass ausreisepflichtige Iraner:innen bis auf weiteres nicht mehr zur Kooperation bei der Passbeschaffung mit dem iranischen Regime aufgefordert werden dürfen und sämtliche Sanktionen wie Arbeitsverbote für diese Personen zurückgenommen werden“, mahnte Scherenberg weitergehende Konsequenzen aus dem Beschluss an.

In den ersten sechs Monaten des Jahres wurden 25 Personen aus Deutschland in den Iran abgeschoben, darunter auch die 13-jährige Yasaman aus Büdingen mit ihrer Familie, die zuvor 10 Jahre in Deutschland gelebt hatte.

Wir fordern weiterhin ein Rückkehrrecht für Yasaman und ihre Familie – jetzt dringender denn je! Das Unrecht, das ihr und ihren Eltern geschehen ist, muss rückgängig gemacht werden – hier appellieren wir an die Landesregierung, die Familie wieder nach Hause zu holen“, erklärte Scherenberg abschließend in Frankfurt.