Pro Asyl und der Flüchtlingsrat Niedersachsen haben umfassende Informationen zur Aufnahme von Personen aus den vom Erdbeben in der Türkei und Syrien betroffenen Regionen veröffentlicht.
Erst am Wochenende wurde bekannt gegeben, dass die Bundesregierung die Aufnahme von Betroffenen aus der Türkei durch eine erleichterte Visumvergabe ermöglichen wird. Durch ein beschleunigtes Verfahren und aufgestocktes Personal bei der deutschen Auslandsvertretung sollen in Deutschland lebende Angehörige, die die Deutsche Staatsangehörigkeit oder einen dauerhaften Aufenthaltstitel besitzen, betroffene Verwandte ersten oder zweiten Grades aufnehmen können. Voraussetzung dafür ist eine Verpflichtungserklärung.
Gegenwärtig werden syrische Staatsangehörige nicht von dieser Regelung erfasst, stattdessen auf das reguläre Visumverfahren verwiesen. Pro Asyl und Flüchtlingsräte kritisieren diese Ungleichbehandlung. Reguläre Visa (das Touristenvisum/Besuchervisum) würden syrische Staatsangehörige in der Regel schon mit Verweis auf eine etwaige mangelnde Rückkehrbereitschaft (in ein Kriegs- und Krisengebiet) nicht erhalten.
Lesen Sie mehr zu Hintergründen und Praxishinweisen bei Pro Asyl (bald auch mit türkischer und arabischer Übersetzung) oder beim Flüchtlingsrat Niedersachsen.