Das BMI hat mit Datum 14.02.2023 ein neues Rundschreiben zum Chancen-Aufenthaltsrecht veröffentlicht, welches die Anwendungshinweise vom 23.12.2022 ergänzt. Inhalte des neuen Rundschreibens sind der Hinweis, dass die Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich immer auch als Ausweisersatz erteilt werden soll, dass schon vor Erteilung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) eine Bescheinigung erteilt werden soll und dass die Inhaber:in die Erteilungsvoraussetzungen erfüllt und die Erteilung eines eAT in Auftrag gegeben sei sowie die Maßgabe, dass die Ausländerbehörde zu prüfen hat, dass die Betroffenen das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung, welches sie abgeben müssen, auch verstanden haben. Daneben wird die Einbeziehung der Jugendmigrationsdienste und Jobcenter angeregt.
Hessen hat bislang keine eigenen Anwendungshinweise herausgegeben, andere Bundesländer hingegen schon wie z.B. die Anwendungshinweise NRW, die z.T. über die Hinweise des BMI hinausgehen. Diese sind in Hessen nicht verbindlich, können aber ggf. für die Argumentation gegenüber Ausländerbehörden herangezogen werden.