Viele Flüchtlinge erhalten zum Leben lediglich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – und damit weniger als das Bürgergeld, das laut Gesetz das menschenwürdige Existenzminimum sicherstellen soll. Oft werden Geldleistungen durch Sachleistungen ersetzt, die die Menschen diskriminieren und entmündigen und letztlich eine weitere drastische Leistungskürzung darstellen. Die Einschränkung der Gesundheitsversorgung führt oft zu verschleppter, verspäteter und unzureichender Behandlung. Sanktionen führen häufig zu weiteren Kürzungen. Durch die fehlende Einbindung in das reguläre Sozialsystem werden die Betroffenen zudem von den Maßnahmen der Arbeitsförderung weitgehend ausgeschlossen.
Beschlossen wurde das AsylbLG 1993, erklärtermaßen sollte es zur Abschreckung von Schutzsuchenden dienen. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach Regelungen im AsylbLG für verfassungswidrig erklärt. Die Ampel-Koalition hat angekündigt, das Gesetz „im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ überarbeiten zu wollen – doch das reicht nicht. Im Jahr 2023 besteht das Asylbewerberleistungsgesetz seit 30 Jahren. Es ist Zeit, dieses beschämende Kapitel deutscher Abschreckungspolitik endgültig zu beenden. Anfang dieses Jahres haben über 60 Organisationen in einem Appell die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes gefordert. Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände und Anwält:innenverbände fordern gleiche Standards für alle: Geflüchtete müssen in das reguläre Sozialleistungssystem eingegliedert werden. Inzwischen haben 144 Organisationen die Forderung unterzeichnet (Stand 12.04.).
Unterzeichnungen sind weiterhin möglich.
Der vollständige Text des Appells und die aktuelle Unterzeichnerliste sind hier zu finden: www.proasyl.de/asylbewerberleistungsgesetz
Unterzeichnungswünsche bitte per Email mit vollständigem Namen der Organisation an gegen-asylbLG@proasyl.de