Die Beschlüsse der Innenministerkonferenz (IMK) in Berlin Anfang Dezember 2023 sind jetzt online abzurufen.
Auch an der IMK ist der Rechtsruck des letzten halben Jahres nicht spurlos vorbeigegangen, viele noch vor kurzem völlig absurd anmutende Vorschläge haben in die Liste der Beschlüsse Eingang gefunden, nachfolgend eine kleine, unvollständige Auswahl (direkte Zitate aus dem Text):
- Dabei fordert die IMK die Bundesregierung auf, umfassend von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Geltung der Rückführungsrichtlinie für Straftäter gesetzlich auszuschließen.
- Darüber hinaus fordert die IMK das BMI auf, sich innerhalb der Bundesregierung dafür einzusetzen, die Durchführung von Asylverfahren in Drittstaaten zu prüfen
- Vor dem Hintergrund der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs fordert die IMK das BMI auf, sich auf europäischer Ebene weiterhin dafür einzusetzen, dass die Rechtsgrundlagen angepasst werden, damit Zurückweisungen im Zuge von Binnengrenzkontrollen rechtsstaatlich korrekt, aber ohne bürokratischen Aufwand erfolgen können
- Sie hält daran fest, dass neben Georgien und Moldau auch Armenien, Indien und die Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten in die Anlage II zu § 29a des Asylgesetzes aufzunehmen sind und bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob darüber hinaus weitere Herkunftsstaaten als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden können.
- In diesem Zusammenhang fordert sie das BMI auf, eine gesetzliche Regelung vorzulegen, die besser als bisher gewährleistet, dass auch solche Personen, denen aufenthaltsrechtlich internationaler Schutz zu gewähren war, ausgewiesen werden können,
- Sie bittet das BMI vor diesem Hintergrund zu prüfen, ggf. unter Einbindung des Auswärtigen Amtes und des BMZ, auf welchem Weg Abschiebungen und kontrollierte freiwillige Ausreisen verurteilter schwerer Straftäter und Gefährder in deren Herkunftsstaaten, einschließlich Syrien und Afghanistan, durchgeführt werden können.
- Die IMK bittet das BMI zu prüfen, welche Maßnahmen zur beschleunigten Bearbeitung von Asylfolgeanträgen in Betracht kommen und ob eine gesetzliche Beschränkung der pro Person gestellten Anzahl an Asylfolgeanträgen (§ 71 AsylG) unter Berücksichtigung einer Regelung für atypische Fälle rechtlich möglich wäre.
Zum Iran hingegen (bzw. dem Abschiebungsstopp) findet sich in den Beschlüssen auf immerhin 93 Seiten kein einziges Wort, dieser ist nicht verlängert worden (siehe hierzu auch diesen Beitrag der taz). Aus dem HMdIS gibt es dazu bislang noch keine Aussage.
Folgende Tagesordnungspunkte mit Bezug zur Flüchtlingsarbeit finden sich in den Beschlüssen:
TOP 2: Nahost-Konfrontation und Auswirkungen auf Deutschland
TOP 3: Die Flüchtlingssituation gemeinsam bewältigen
TOP 4: Humanität und Ordnung, Migrationsgeschehen wirksamer steuern
TOP 5: Prognose zu Asylsuchenden nach § 44 Absatz 2 Asylgesetz
TOP 6: Grenzkontrollen und Zusammenarbeit zwischen der Bundespolizei und den Landesbehörden
TOP 7: EuGH-Urteil in der Rechtssache C-143/22 – Binnengrenzkontrollen müssen in Einreiseverweigerungen münden können
TOP 8: Bericht zur Einschleusung von Asylsuchenden aus Belarus nach Deutschland
TOP 9: Bericht zum aktuellen Stand der Einführung eines Informationssystems zu Migrationsbewegungen
TOP 10: Verhinderung von PIK-Ausfällen
TOP 11: Stärkung der freiwilligen Rückkehr
TOP 12: Verfahrensvereinfachungen zur Entlastung der Ausländerbehörden
TOP 73: Rückführung von schweren Straftätern und Gefährdern nach Syrien und Afghanistan
TOP 77: Erweiterung der Fälle des Ausweisungsinteresses in § 54 AufenthG
TOP 78: Keine Austragung ausländischer Konflikte in Deutschland
TOP 83: Beschleunigung der Asylverfahren