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„Sicherheitspaket“ im Bundesgesetzblatt verkündet, tritt am 31.10.2024 in Kraft

Heute wurde im Bundesgesetzblatt das „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“, Teil des sogenannten „Sicherheitspakets“, veröffentlicht. Es tritt damit am darauffolgenden Tag, den 31. Oktober 2024 in Kraft. Die Änderungen, die u.a. das Asyl-, Aufenthalts- und Asylbewerberleistungsgesetz betreffen, wurden vielfach von Menschenrechtsorganisationen kritisiert, insbesondere aufgrund europarechtlicher Bedenken und mutmaßlicher Verfassungswidrigkeit einzelner Maßnahmen wie dem vollständigen Leistungsausschluss von Asylsuchenden, die nach der Dublin-III-VO vom BAMF als unzulässig abgelehnt wurden.

Zu den Gesetzesänderungen zählen u.a.:

  • Der komplette Ausschluss von Leistungen nach dem AsylbLG in Dublin-Fällen, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge festgestellt hat, dass „die Ausreise rechtlich und tatsächlich möglich ist“
  • Die Möglichkeit, per KI das Internet zwecks Identitätsfeststellung im Asylverfahren zu durchsuchen
  • Eine Anzeigepflicht für Schutzberechtigte bei Reisen ins Herkunftsland bzw. die Aberkennung von Flüchtlingsanerkennung, Asylberechtigung oder Abschiebungsverboten bei derartigen Reisen aus nicht „sittlich zwingenden Gründen“
  • Weitere Verschärfungen im Ausweisungsrecht

Das „Sicherheitspaket“ bestand aus zwei Gesetzentwürfen, die beide im Bundestag verabschiedet wurden. Neben dem oben dokumentierten Gesetz, war ein weiterer Teil des Pakets ein Gesetz zur Erweiterung der Kompetenzen der deutschen Sicherheitsbehörden, das im Bundesrat allerdings gestoppt wurde. Auch wurde das ursprüngliche, nun verabschiedete Gesetz durch einen Änderungsantrag der Ampelparteien nur geringfügig entschärft. Diese und weitere Informationen zum Gesetzgebungsprozess hier.

Das „Sicherheitspaket“ der Bundesregierung sei laut Bundesinnenministerin Faeser die richtige Antwort auf die aktuellen Bedrohungen „durch islamistischen Terrorismus, durch Antisemitismus, durch Rechts- und Linksextremismus“. Es zeige, dass die Koalition mit innenpolitischem Sachverstand, Vernunft und mit der Präzisierung und Einhaltung rechtsstaatlicher Regelungen, „die hinterher vor Gericht auch halten“, handle.

Expert:innen sehen das anders. Eine Zusammenfassung und Kritik der (ursprünglich) im Sicherheitspaket enthaltenen Maßnahmen gibt es u.a. hier in diesen News von Pro Asyl und in der gemeinsamen Pressemitteilung von Pro Asyl und den Landesflüchtlingsräten nachzulesen. Mit Blick auf den Änderungsantrag zum Sicherheitspaket ist noch diese Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbands zu beachten. Auf unserer eigenen Website haben wir bereits zwei Stellungnahmen von Claudius Voigt zur Vereinbarkeit der jetzt umgesetzten Leistungsausschlüsse mit der deutschen Verfassung und dem Europarecht dokumentiert.