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Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse zum Vorübergehenden Schutzes bis März 2026

Am 22. November 2024 stimmte der Bundesrat den beiden Verordnungen zur Verlängerung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung und der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung zu. Damit ist nun die zuvor auf europäischer Ebene beschlossene Verlängerung des Vorübergehenden Schutzes, aufgrund des anhaltenden Kriegsgeschehens, in nationales Recht umgesetzt worden.

Eine Zusammenfassung und Einordung der (neuen) Regelungen für Ukraine-Flüchtlinge in Deutschland hat der Paritätische Gesamtverband vorgelegt. Die Lektüre ist dringend zu empfehlen.