Das Bundesamt hat die Entscheidungen zu Syrien bis auf Weiteres ausgesetzt. Dies betrifft derzeit rund 47.000 Personen. Hintergrund ist die Regelung in § 24 Abs. 5 AsylG
(5) Besteht aller Voraussicht nach im Herkunftsstaat eine vorübergehend ungewisse Lage, sodass eine Entscheidung vernünftigerweise nicht erwartet werden kann, kann die Entscheidung abweichend von den in Absatz 4 genannten Fristen aufgeschoben werden. In diesen Fällen überprüft das Bundesamt mindestens alle sechs Monate die Lage in dem Herkunftsstaat. Das Bundesamt unterrichtet innerhalb einer angemessenen Frist die betroffenen Ausländer über die Gründe des Aufschubs der Entscheidung sowie die Europäische Kommission über den Aufschub der Entscheidungen.
Das BAMF hat auf seiner Webseite folgende Erklärung veröffentlicht:
Rückstellung von Entscheidungen Syrien
Angesichts der Situation in Syrien hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschieden, Entscheidungen zu Antragstellenden aus dem Herkunftsland Syrien zunächst zurückzustellen. Die Weiterentwicklung der Lage in Syrien wird beobachtet. Diese ist nach dem Sturz des Assad-Regimes außerordentlich dynamisch, unübersichtlich und schwer zu bewerten.
Das BAMF beobachtet die Situation vor Ort fortlaufend und unter Einbeziehung aller hierfür relevanten Quellen. Auf Grundlage der aktuellen Situation und der nicht absehbaren Entwicklung kann jedoch derzeit keine abschließende Entscheidung über den Ausgang eines Asylverfahrens getroffen werden.
Aus diesem Grund hat das BAMF Entscheidungen zu Antragstellenden aus Syrien, bei denen es auf die Lage in Syrien ankommt, vorläufig zurückgestellt. Bei einer der Bewertung zugänglichen Verstetigung der Lage wird das BAMF eine Anpassung der Entscheidungspraxis prüfen und anschließend die Entscheidungstätigkeit wieder vollumfänglich aufnehmen.
Ob die aktuellen Entwicklungen zu Fluchtbewegungen in der Region oder aus der Region hinaus führen, ist zur Zeit noch nicht vorhersehbar. Welche Auswirkungen die sich verändernde Lage auf die Möglichkeiten von syrischen Flüchtlingen zur Rückkehr in ihre Heimat haben wird, ist ebenfalls nicht vorhersehbar.
Ein Entscheidungsstopp bei einer sich ändernden und unübersichtlichen Lage ist nicht ungewöhnlich, setzt allerdings für viele Syrer:innen in Europa ein fatales Signal. Dies gilt umso mehr, da gleichzeitig die Debatten über Rückführungen und Widerrufsverfahren von Syrer:innen neu entfacht wurden. Zuvor betonte Innenministerin Nancy Faeser noch zum Auftakt der Innenministerkonferenz, sie wolle weiterhin an der Planung von Rückführungen straffällig gewordener Syrern festhalten.
Neben Deutschland haben auch weitere europäische Länder einen Entscheidungsstopp verhängt, darunter Schweden, Dänemark, Norwegen, Großbritannien, die Schweiz und Italien.