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EU-Kommission stellt neue Rückführungsverordnung vor

Die EU-Kommission hat gestern einen Entwurf für eine neue Rückführungsverordnung vorgelegt. Die Pressemitteilung der EU-Kommission und der Entwurf der Verordnung sind hier zu finden.

Mit dem Entwurf soll auch im Bereich Ausreisepflicht und Abschiebungen europarechtlich eine Vereinheitlichung der Gesetze und der Praxis der Mitgliedstaaten erreicht werden, durch ein sogenanntes „Gemeinsames Europäisches Rückkehrsystem“. Kernpunkte sind die gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen, „Rückreisezentren“, auch außerhalb der EU, weitere Deals mit Drittstaaten, aber auch die Möglichkeit, Ausreisepflichtige in ihnen völlig unbekannte Länder abzuschieben, die weder Herkunfts- noch Transitland sind.

Die Kernpunkte hat Pro Asyl in einer Presseerklärung zusammengefasst und kritisiert. Weitere Analysen über die Vereinbarkeit des Entwurfs mit geltendem (Menschen-)Recht folgen sicherlich zeitnah.

Als nächstes muss der Europäische Rat und das Parlament dem Entwurf zustimmen. Hierbei können Stellungnahmen und Analysen noch Druck auf die Mitgliedstaaten ausüben. Jedoch wird der Entwurf von Innenministerin Faeser und anderen begrüßt.