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Afghanisches Generalkonsulat München: Keine Tazkira Ausgabe möglich

Auf der Webseite des afghanischen Generalkonsulats in München findet sich der Hinweis, dass die Ausgabe von Tazkiras derzeit nicht möglich ist. Das bedeutet für diejenigen, die keine e-Tazkira oder keine von der afghanischen de-facto Regierung anerkannte Tazkira besitzen, dass ein Passantrag bis auf weiteres nicht möglich ist.

Eine e-Tazkira oder eine vom afghanischen Außenministerium beglaubigte Tazkira ist sowohl für die Neuausstellung als auch die Verlängerung eines afghanischen Reisepasses zwingend nötig.

Das bescheinigen darüber hinaus sogenannte Negativ-Bescheinigungen, die zur Vorlage an die deutschen Behörden ausgestellt werden: hier ein solches, anonymisiertes Schreiben vom Juni 2025.