Auf der Webseite des afghanischen Generalkonsulats in München findet sich der Hinweis, dass die Ausgabe von Tazkiras derzeit nicht möglich ist. Das bedeutet für diejenigen, die keine e-Tazkira oder keine von der afghanischen de-facto Regierung anerkannte Tazkira besitzen, dass ein Passantrag bis auf weiteres nicht möglich ist.
Eine e-Tazkira oder eine vom afghanischen Außenministerium beglaubigte Tazkira ist sowohl für die Neuausstellung als auch die Verlängerung eines afghanischen Reisepasses zwingend nötig.
Das bescheinigen darüber hinaus sogenannte Negativ-Bescheinigungen, die zur Vorlage an die deutschen Behörden ausgestellt werden: hier ein solches, anonymisiertes Schreiben vom Juni 2025.