Das VG Berlin hat in einer Eilentscheidung entschieden, dass bereits erteilte Aufnahmezusagen zur Visumserteilung verpflichten. Geklagt hatten afghanische Staatsangehörige, denen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan Aufnahmezusagen erteilt worden sind, und die seither in Pakistan festsitzen.
In seiner Pressemitteilung vom 08.07.2025 betont das Gericht:
„Zwar könne die Bundesrepublik bestimmen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen sie das Aufnahmeprogramm für afghanische Staatsangehörige beenden oder fortführen wolle. Sie könne während dieses Entscheidungsprozesses insbesondere von der Erteilung neuer Aufnahmezusagen absehen. Sie habe sich jedoch durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmezusagen rechtlich gebunden. Von dieser freiwillig eingegangenen und weiter wirksamen Bindung könne sich die Bundesrepublik Deutschland nicht lösen. Auf diese rechtliche Bindung könnten sich die Antragsteller berufen.“
Der Beschluss vom 07.07.2025 ist unter diesem Link zu finden.
Zu diesem Thema hat ebenfalls heute Pro Asyl eine Pressemitteilung veröffentlicht. Anlass ist die Veröffentlichung eines von Pro Asyl und Patenschaftsnetzwerk Ortskräfte e.V. in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens. Zentraler Befund des Gutachtens von Strafverteidiger Dr. Robert Brockhaus ist, dass die Bundesregierung sich strafbar macht, wenn sie Afghan:innen mit Aufnahmezusage nicht einreisen lässt.