Zum Inhalt springen

FR Niedersachsen: FAQ – Asyl- und Folgeanträge von Frauen aus Afghanistan

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat eine sehr hilfreiche Kurzübersicht erstellt zum Thema Asylanträge und Folgeanträge von Frauen aus Afghanistan, die in Deutschland keinen Flüchtlingsschutz gem. § 3 AsylG erhalten haben, sondern deren Anträge (teilweise) abgelehnt wurden oder die einen anderen Aufenthaltstitel besitzen.

Die Übersicht finden Sie hier auf der Webseite des Flüchtlingsrats Niedersachsen.

Das Thema ist von besonderer Bedeutung vor dem Hintergrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 04. Oktober 2024. Darin urteilte der EuGH, dass die europäischen Mitgliedstaaten pauschal von einer Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention bzw. der EU-Qualifikationsrichtlinie ausgehen und Frauen aus Afghanistan die Flüchtlingseigenschaft zuerkennen müssen.

Ein „Upgrade“ der Aufenthaltserlaubnis infolge eines Asyl- oder Folgeantrags hätte weitreichende rechtliche Verbesserungen vor allem hinsichtlich des Familiennachzugs, der Niederlassungserlaubnis und der Einbürgerung zur Folge.