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Neues Rundschreiben zur BAMF-Entscheidungspraxis bei Antragstellern mit Schutzstatus in Griechenland (Anerkannte)

Per Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) konnten auf dem Portal Frag-den-Staat die aktuellsten Rundschreiben des BAMF mit Bezug auf die Entscheidungspraxis bei den sogenannten Anerkannten aus Griechenland angefragt werden.

Nachdem im April das Bundesverwaltungsgericht (BverwG) geurteilt hatte, dass nicht-vulnerablen Personengruppen keine unmenschliche oder erniedrigende Aufnahmesituation (gem. Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 GRCh) im Falle einer Rückkehr nach Griechenland drohe, wurde die Entscheidungstätigkeit in Fällen alleinstehender, volljähriger Männer, die bereits in Griechenland einen Schutzstatus erhielten, wieder aufgenommen. Grundlage dafür war ein internes Rundschreiben des BAMF vom 25. April 2025. Zuvor galt ein rund ein Jahr geltender Entscheidungsstopp für Anerkannte aus Griechenland.

Nun liegen neue Rundschreiben vom 01. bzw. vom 24. September 2025 (aktualisiert dasjenige vom 01.09.2025) vor. Dadurch wird das Rundschreiben aus dem April aufgehoben. Den aktuellen Dokumenten zufolge ist der Entscheidungsstopp damit aufgehoben. Gleicherzeitig folgt aus dem BverwG-Urteil, dass in jedem Verfahren zu prüfen „ist“, ob Vulnerabilität vorliegt oder nicht. Falls ja, so schließt sich ein nationales Verfahren an. In allen anderen Fällen „sind“ entsprechende Anträge als unzulässig abzulehnen. Das bezieht sich jetzt nicht mehr nur auf alleinstehender junge Männer, sondern auf alle erwachsenen kinderlosen Personen inkl. deren Ehepartner:innen unter 62 Jahren, sprich auch Frauen. Als zusätzliche Entscheidungsgründe sollen zudem integrierende Merkmale wie griechische Sprachkenntnisse ermittelt werden.

Das neuste Rundschreiben ist hier unter Frag-den-Staat zu finden bzw. hier im Anfragenverlauf.