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Neues Rundschreiben des BMI zur Passbeschaffung Afghanistan

Das niedersächsische Innenministerium hat seine Erlasslage zur Frage der Passbeschaffung Afghanistan aktualisiert. Das entsprechende Schreiben vom 05. Januar 2026 bezieht sich auf ein Schreiben des Bundesinnenminsteriums (BMI). Damit dürften auch die hessischen Behörden unter dieser Weisung stehen, wenngleich bislang noch kein hessischer Erlass veröffentlicht wurde.

Dem Schreiben nach ist die Passbeschaffung bei den afghanischen Auslandsvertretungen in Deutschland aktuell in München und in Bonn möglich. Für Berlin liegt diesbezüglich derzeit keine Bestätigung vor.

„Eine Passbeantragung ist derzeit möglich in Deutschland beim Generalkonsulat München und wieder beim Generalkonsulat in Bonn, des Weiteren in Afghanistan selbst sowie online beim afghanischen Generalkonsulat in Dubai.

Eine Passbeantragung bei der afghanischen Botschaft in Berlin ist nach den vorliegenden Informationen des BMI weiterhin nicht möglich. Das BMI wird über weitere Entwicklungen entsprechend informieren. Vom Generalkonsulat Bonn ausgestellte Reisepässe oder Passverlängerungen werden in Deutschland ab dem 10.12.2025 wieder anerkannt.

Online beantragte, vom afghanischen Generalkonsulat in Dubai ausgestellte afghanische Pässe sind entsprechend der bisherigen Anerkennungspraxis anerkannt. (…)“

Die Wiedereröffnung des, auch für in Hessen lebende Afghan:innen zuständige, Bonner Konsulats folgt dem Vorgang um die Akkreditierung zweier Entsandten der Taliban-Regierung. Das bisherige Botschaftspersonal trat daraufhin geschlossen zurück. Das BMI erklärte zuvor, dass die von der Bonner Botschaft ausgestellten Pässe ab dem 10. April 2025 nicht mehr anerkannt würden. Nach der Wiederaufnahme der Arbeit im Bonner Konsulat unter neuer Besetzung (auch die Webseite ist inzwischen wieder online), würden nun aber ab dem 10. Dezember 2025 in Bonn ausgestellte Pässe wieder anerkannt werden, wie aus dem aktuellen Rundschreiben ebenfalls hervorgeht.

Das Schreiben enthält weiterhin noch Informationen über den Stand der Tazkira-Beschaffung in Deutschland:

„Die Beantragung von Tazkiras über afghanische Auslandsvertretungen in Deutschland ist derzeit nach den hier vorliegenden Informationen nicht möglich. Tazkiras in Papierform können jedoch auch über einen Stellvertreter in Afghanistan beantragt werden. Hierzu können die afghanische Botschaft Berlin und das afghanische Generalkonsulat in München nach Vorsprache eine Vollmacht ausstellen. E-Tazkiras können bei persönlicher Vorsprache in Afghanistan und auch in Abu Dhabi (Vereinigte Arabische Emirate) beim sogenannten Asan-Center der Nationalen Statistikbehörde Afghanistans (NSIA) beantragt oder abgeändert werden.“