Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat am 09. Februar 2026 ein neues Trägerrundschreiben samt Anlage veröffentlicht. Damit teilt das BAMF den Trägern der Integrationskurse mit,
„dass im laufenden Haushaltsjahr bis auf Weiteres keinerlei Zulassungen für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Abs. 4 AufenthG erteilt werden können. Das bedeutet, dass insbesondere Asylbewerber, Geduldete (§ 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG), Menschen aus der Ukraine sowie Unionsbürger nicht mehr im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden. Bereits erteilte Teilnahmezulassungen behalten ihre Gültigkeit. Es ist möglich, dass die Träger anfragende Personen, die keine Zulassung erhalten können, als Selbstzahlende in die Kurse aufnehmen.“
Zuvor hatte die Frankfurter Rundschau berichtet, dass es schon seit Ende letzten Jahres einen faktischen Zulassungsstopp für die Integrationskurse gegeben habe. Seit etwa einer Woche beschäftigt das Thema Presse, Politik und die Beratungslandschaft intensiv, aufgrund seiner weitreichenden integrations- und sozialpolitischen Folgen. Zumal es anscheinend keinerlei vorherige Absprachen gegeben hatte.
Durch das Trägerrundschreiben wird die Aussetzung der Zulassung all derjenigen, die im Rahmen der nachrangigen oder freiwilligen Zulassung einen Antrag auf einen Integrationskurs stellen konnten, erstmals offiziell bestätigt. Das betrifft neben Ukraineflüchtlingen mit Vorübergehendem Schutz insbesondere Asylbewerber:innen im laufenden Verfahren sowie Inhaber:innen humanitärer Duldungen gem. § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG. Gleichzeitig kündigt das BAMF an, dass die Aussetzung für das komplette Haushaltsjahr gelten wird.
Ob darüber hinaus grundsätzlich die Zugänge zum Integrationskurs weiter beschränken werden, wird sich zeigen. Durch das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts durch die Ampel-Regierung wurde Ende 2022 der Zugang zu den Integrationskursen Personen mit Aufenthaltsgestattung erst generell wieder geöffnet – zuvor war diese Möglichkeit an das Konstrukt der sogenannten „guten Bleibeperspektive“ geknüpft. In jedem Fall ist das Vorgehen des BAMF eine integrationspolitische Katastrophe und stellt im aktuellen asyl- und migrationspolitischen Diskurs der Bundesregierung, in dem die Abschiebung derjenigen „ohne Bleibeperspektive“ im Fokus steht, so etwas wie eine self-fulfilling prophecy dar. Die Maßnahme kann auch in Zusammenhang damit gestellt werden, dass allerseits aufenthaltsrechtliche Perspektiven systematisch unterwandert werden – sei es hinsichtlich der fatalen Anerkennungsquoten des BAMF, sei es mit Blick darauf, dass Ausreisepflichtigen vermehrt ihre Duldungsbescheinigungen verweigert werden.
Hier auf unserer Seite teilen wir die Einordnung von Claudius Voigt (GGUA/Projekt Q) zum Thema. Darin zeigt er auch Alternativen auf.