Ehepaar ohne 3 Kleinkinder in die Türkei abgeschoben
Heute wurde ein kurdisches Ehepaar in die Türkei abgeschoben, während seine drei Kinder im Alter von drei Jahren, anderthalb Jahren und 5 Monaten in Deutschland in Obhut des Jugendamtes verblieben sind. Dadurch droht eine dauerhafte Trennung der Eltern von ihren Kindern, ohne dass es die Chance gibt, die Familie jemals wieder zusammenzuführen.
Das Jugendamt hatte bereits im Februar das Sorgerecht entzogen und einen Amtsvormund eingesetzt, dieser nahm Ende Juni die Kinder in Obhut und brachte sie außerhalb der Familie unter. Dies war aber noch keine endgültige Entscheidung, sondern nur eine vorläufige Inobhutnahme aus Kinderschutzgründen, verbunden mit verschiedenen Angeboten zur Unterstützung durch das Jugendamt an die Eltern, welche nach Angaben von Unterstützerinnen auch noch ein Umgangsrecht haben.
Durch die Abschiebung der Eltern droht jetzt eine dauerhafte Familientrennung, obwohl dies gar keine Entscheidung des Jugendamtes oder des Familiengerichts war – einfach nur durch den administrativen Akt einer Abschiebung wurden die Beteiligten vor vollendete Tatsachen gestellt.
„Die Entscheidung, ob Kinder zu ihrem Schutz dauerhaft aus einer Familie genommen werden müssen, sollte ausschließlich bei den zuständigen mit Kindeswohl betrauten Behörden liegen und nicht bei Abschiebebehörden. Dass hier jetzt durch die Abschiebung Fakten geschaffen wurden, ist ein Skandal“, kommentierte Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des Flüchtlingsrates, den Vorgang. „Wenn die Eltern einmal abgeschoben sind, ist eine Wiedereingliederung der Kinder in die Familie faktisch nicht mehr möglich – wie soll denn das Jugendamt beurteilen, ob das Verhalten der Eltern sich gebessert hat, wenn sie nicht mehr da sind und es dadurch auch keinen begleiteten Umgang mehr geben kann?“
Die Eltern werden nach der Abschiebung aller Voraussicht nach auch keine Möglichkeit haben, nach Deutschland zurückzukehren – durch die Abschiebung haben sie zudem eine Wiedereinreisesperre. Gleichzeitig können die Kinder nicht alleine aus der Obhut des Jugendamtes zu den Eltern abgeschoben werden, ohne dass das Jugendamt eine neue Bewertung des Falles vornehmen kann, was durch die Abschiebung nicht mehr möglich ist.
„Familientrennungen erleben wir leider häufig bei Abschiebungen, wenn beispielsweise ein Ehepartner nicht angetroffen wird, der andere aber trotzdem abgeschoben wird. Dass jetzt aber Eltern von ihren drei Kleinkindern getrennt werden und diese in Obhut der Behörden bleiben, haben ich auch noch nicht erlebt – derartige Berichte kannte man bislang nur aus den USA und hätte sie auch in Deutschland nicht für möglich gehalten“, erklärte Scherenberg abschließend in Frankfurt.