BMI am 25.05.2022
BMI: Registrierung von Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine
BMI-Länderschreiben zu Registrierung ab 1.6.2022 und bis 31.10.2022 nachzuholender erkennungsdienstlicher Behandlung.
Mit dem Schreiben an die Bundesländer vom 25.5.2022 will das BMI über das Verfahren der biometriebasierten Registrierung der Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine ab dem 1. Juni 2022 informieren. Ferner werden Hin-
weise zum Verfahren der bis zum 31. Oktober 2022 ggf. nachzuholenden erkennungsdienstlichen Behandlungen geben.
Download: BMI-Länderschreiben vom 25.5.2022
BMI am 27.05.2022
BMI Länderschreiben zur Registrierung wg. Rechtskreiswechsel
Länderschreiben des BMI an die Bundesländer vom 27.5.2022 zu Neuregelungen im Aufenthaltsgesetz zum 01.06.2022 aufgrund des „Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze“
In Ergänzung zum Länderrundschreiben des BMI vom 14.4.2022 gibt das Bundesinnenministerium am 27.5.2022 nachfolgende Hinweise zu den Themen Wohnsitzauflage und Fiktionsbescheinigungen (auch bzgl. Dtittstaatler*innen aus der Ukraine) an die Bundesländer bzw. Ausländerverwaltungen gerichtet.
Das BMI hat darüber hinaus Merkblätter erstellt, die rechtliche Hinweise in deutscher, ukrainischer und englischer Sprache für Geflüchtete aus der Ukraine enthalten.
Update: Das Länderschreiben wurde von einer ergänzenden Fassung vom 30.05.2022 abgelöst, welche einen zusätzlichen Abschnitt auf Seite 4 enthält.
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