Der Europäische Gerichtshof hat heute eine wichtige Entscheidung getroffen und das Vorgehen des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gerügt. Als im Zuge der Covid-Pandemie viele Abschiebungen ausfielen, hat das BAMF die Überstellungsfristen in laufenden Dublin-Verfahren einfach verlängert. Laut EuGH ist diese Praxis rechtswidrig und Deutschland ist für die entsprechenden Asylverfahren zuständig.
Die volle Meldung mit Hintergründen, auch zu weiterer EuGH-Rechtsprechung, lesen Sie hier bei Pro Asyl.