Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wurde kurz vor Auslaufen durch Verordnung vom 28. November 2022 nochmal bis zum 31. Mai 2023 verlängert. Der entsprechende Beschluss wurde am 30.11.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Somit sind nun bis zum 31.05.2023 weiterhin alle Ausländer, die sich am 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. In der Realität wird die Verlängerung der Verordnung durch diese Befristung des visumsfreien Aufenthalts nicht dafür sorgen, dass der Aufenthalt v.a. vieler Drittstaatsangehöriger über diesen Zeitraum weiter legalisiert werden kann. Lediglich neue Einreisen nach dem 30. November werden dadurch ermöglicht.
Zur aktuellen Fassung des Gesetzes
Zur Dritten Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung